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Das Steuerrecht
Anwältin für Steuerrecht in Wesel Steuererklärungen sind so komplex, dass die meisten Menschen ihre steuerrelevanten Belege zwar mehr oder weniger ordentlich sammeln, aber dann froh sind, wenn sie diese vertrauensvoll ihrem Steuerberater übergeben können. Die fertige Steuererklärung ist dann vom Mandanten nur noch gegenzuzeichnen. Denn wer seiner Steuerpflicht nicht nachkommt, kann mit Strafen belegt werden, deren Höhe bisweilen Erstaunen auslöst. Das Rechtsgebiet, welches sich mit Steuervergehen befasst ist das Steuerstrafrecht und als solches ein Teil des Steuerrechts.
Steuerrecht – Zuwiderhandeln bringt Verdruss
Steueranwältin liest Steuerbescheid Erbschaftssteuer muss auch auf nachträglich gefundenes Guthaben aus dieser Erbschaft entrichtet werden und ist deshalb sofort mitzuteilen. Bereits ein nur verzögertes Angeben dieser zusätzlichen Erbschaft ist strafbar. Schon im Privatleben bringen Veränderungen wie Heirat oder die Geburt eines Kindes, steuerliche Veränderungen mit sich. Im Geschäftsleben kann es steuerlich noch viel schneller unübersichtlich werden, eine Betriebsprüfung ohne einen Experten für Steuerrecht an seiner Seite kann schnell unerfreulich werden. Mit oft drastischen Strafen wird ein Vergehen durch Steuerhinterziehung geahndet. Deshalb ist es ratsam bei Fragen zum Steuerrecht rechtzeitig Hilfe von einem Anwalt für Steuerrecht in Anspruch zu nehmen. Wir helfen Ihnen einen Anwalt für Steuerrecht in Ihrer Nähe zu finden.
Mögliche rechtliche Schritte gegen den Steuerbescheid
Steueranwalt widerspricht Finanzamt Ist man verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wird diese anschließend vom Finanzamt geprüft und die Folge ist ein zugestellter Steuerbescheid. In diesem Steuerbescheid steht die tatsächlich fällige Steuerlast und man wird zur Nachzahlung aufgefordert oder über eine Rückzahlung von zu viel entrichteter Steuer informiert. Auch ein Steuerbescheid ist ein amtlicher Bescheid und das erste Rechtsmittel bei Zweifel ist der erhobene Einspruch. Um das Steuerrecht in seiner Gänze zu verstehen, bedarf es Fachwissen. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt, wenn der Fiskus Ihre Rechte missachtet.
Steuerhinterziehung
Steuerpflichtige blickt auf Steuererklärung Als Steuerhinterziehung wird eine aktive Handlung oder eine bewusste Passivität vorausgesetzt. Da dieses Verhalten eine Steuerverkürzung zum eigenen Vorteil erbracht hat. Hier kein fixes Regelwerk, aber doch ein Überblick über drohende Strafen: Bis zu einer Höhe von 50.000 Euro Steuerhinterziehung wird zumeist nur eine Geldstrafe verhängt. Zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro Steuerverkürzung kann entweder eine Geldstrafe oder einen Freiheitsentzug auf Bewährung nach sich ziehen Höhere Beträge bis zu einer Million Euro werden dann sowohl mit einer Geld- als auch einer Freiheitsstrafe, ebenfalls meist auf Bewährung, bestraft. Ab einem Betrag von 1.000.000 EUR ist dann auch keine Bewährung mehr möglich.
Selbstanzeige bei Steuerstraftaten
reumütige Steuersünderin Hat man sich der Steuerhinterziehung strafbar gemacht und das schlechte Gewissen plagt einen, so gibt es die Option sich selbst anzuzeigen und dadurch eine Chance auf Straffreiheit zu erlangen. Dies ist allerdings nur solange möglich, wie noch keine sogenannte Tatendeckung (in diesem Fall hat die Finanzbehörde bereits Anhaltspunkte) eingetreten ist. Straffreiheit erlangt man, wenn man der Finanzbehörde lückenlos alle unverjährten Steuerstraftaten meldet. Die Vollständigkeit der Angaben ist hier entscheidend. Eine fehlerhafte Selbstanzeige führt nicht zur Straffreiheit, sondern zur Einleitung eines Strafverfahrens! Ab einer Steuerhinterziehung von 25.000 Euro muss man auch bei einer Selbstanzeige mit Strafe rechnen. Voraussetzung für eine Strafbefreiung durch eine Selbstanzeige ist weiterhin, dass die Steuervorteile nebst Zinsen innerhalb einer festgesetzten Frist nachgezahlt werden. Um bei einer Selbstanzeige auch alles richtig zu machen ist es die beste Lösung sich an einen Steuerfachmann zu wenden. Werden Sie mit uns schnell fündig auf Ihrer Suche nach einem kompetenten Ansprechpartner in Wesel.
Schwarzarbeit
Richter Hammer über Geldscheinen Schwarzgeld Unter Schwarzarbeit versteht man illegale, bezahlte, aber nicht behördlich angemeldete Arbeit oder Tätigkeit, für die weder Steuern noch Sozialabgaben entrichtet werden. Schwarzarbeit ist meist ein Verstoß gegen geltende Rechte wie z.B. das Steuerrecht und wird als Straftat geahndet.
Die Betriebsprüfung
verzweifelte Unternehmerin bei Betriebsprüfung Ist man Steuerpflichtig, so kann auch eine Betriebsprüfung angesetzt werden. Das deutsche Steuersystem hat verhältnismäßig wenige Pauschalen, vielmehr setzt es auf Einzelfallgerechtigkeit. Dies macht es sehr umfangreich und manchmal auch kompliziert. Auch wenn man steuerehrlich handelt und handeln möchte, kann man in Steuerfallen tappen. Das Ergebnis einer Betriebsprüfung kann durchaus auch zu Steuerrückerstattungen führen. Tatsächlich kommt dies jedoch leider nicht oft vor. Erfahrungsgemäß wird eher eine notwendige Steuernachzahlung das Ergebnis sein. Gerade steuerliche Regelungen über das Kassenbuch bzw. die Kassenführung sind inzwischen so kompliziert geworden, da kann es schnell passieren, dass das Ergebnis einer Prüfung ein eingeleitetes Steuerstrafverfahren ist.
Von zuhause aus arbeiten – das häusliche Arbeitszimmer
Mann arbeitet von zu Hause aus Absetzbar in der Einkommenssteuer ist das häusliche Arbeitszimmer in aller Regel nicht. Aber es gibt Sonderregelungen. So gibt es die Möglichkeit die Kosten als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung einzutragen, wenn dieser häusliche Arbeitsplatz der einzige Arbeitsplatz des Angestellten ist. So wurde es vom Bundesfinanzhof entschieden. Vorausgesetzt, dass der Raum in die häusliche Sphäre des Steuerzahlers eingebunden ist, muss der Raum auch durch seine Ausstattung wie Schreibtisch, Bürostuhl, Regale u.ä klar in seine Funktion erkennbar sein. Privates hat in einem steuerlich anerkannten Arbeitszimmer keinen Platz, der Steuervorteil besteht also nur, wenn der Raum fast ausschließlich beruflich genutzt wird. In unbegrenzter Höhe können Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgezogen werden, wenn dieses den Mittelpunkt der beruflichen Betätigung bildet. Es kann auch ein eingerichteter und in die häusliche Sphäre eingebundener Keller als Arbeitsplatz anerkannt werden.