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Finden Sie einen Anwalt für Steuerrecht in Wiesbaden Sonnenberg-Kloppenheim für Ihre Rechtsfragen

Rechtsanwalt Dr. Martin Hackenberg Wiesbaden
Rechtsanwalt Dr. Martin Hackenberg
Kanzlei Dr. Hackenberg
Rechtsanwalt, Steuerberater · Fachanwalt für Steuerrecht
Taunusstraße 5, 65183 Wiesbaden
0611 - 45020946
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Dr. Martin Hackenberg, Ihr Fachanwalt für Steuerrecht in Wiesbaden. Ob bei der Abwehr ungerechtfertigter Steuerforderungen oder bei der rechtssicheren Gestaltung und Führung von Unternehmen und Verbänden - egal welche Probleme Sie im Steuerrecht haben, ich stehe Ihnen gern für eine Lösung zur Verfügung. Darüber hinaus arbeite ich auch als Anwalt für Handelsrecht, Gesellschaftsrecht sowie Vereinsrecht und Stiftungsrecht. Meine Vita. Mein Studium absolvierte ich an den Universitäten Passau, Lausanne/CH und Frankfurt am Main. 1998 beendete ich erfolgreich mein Assessorexamen in München. Im Jahre 2000 promovierte ich an der Goethe-Universität/Frankfurt am Main. Nach den Tätigkeiten in der Kanzlei Lappat Schütt Veltins und bei der KPMG gründete ich 2008 die Kanzlei Dr. Hackenberg in Wiesbaden. Meine Arbeitsweise. Ich arbeite engagiert, kompetent und effizient für Sie. Dabei verschaffe ich Ihnen zu jeder Zeit den nötigen Überblick über Erfolgsaussichten und Kosten. Ich handele immer in Ihrem Sinne und ganz nach Ihren individuellen Wünschen. Zu meinen ...mehr
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Steuerrecht
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Steuerrechtliche Probleme? Wie ein Anwalt helfen kann

Anwältin für Steuerrecht in Wiesbaden Sonnenberg-KloppenheimAnwältin für Steuerrecht in Wiesbaden Sonnenberg-Kloppenheim Weil viele Mitbürger vor Formularen, Paragraphen und Erklärungen bereits kapituliert haben, sammeln sie das Jahr über alle ihre steuerrelevanten Belege in einem Schuhkarton und tragen ihn gegen Jahresende zu ihrem Steuerberater. Dieser füllt die Steuererklärung für seinen Mandanten, aus und zu guter Letzt bedarf es nur noch dessen Unterschrift. Nicht steuerehrlich zu handeln zieht mitunter hohe Strafen nach sich. Was im Fall von Steuervermeidung, Steuerverkürzung, kreativer Buchführung oder anderen Steuervergehen passiert, regelt ein Teil-Rechtsgebiet des Steuerrechts, das Steuerstrafrecht.

Steuerrecht – Unwissenheit kann schlimme Folgen haben

Wecker Uhr mit Münzen auf Tisch Ablauf SteuerfristWecker Uhr mit Münzen auf Tisch Ablauf Steuerfrist Erbschaftssteuer muss auch auf nachträglich gefundenes Guthaben aus dieser Erbschaft entrichtet werden und ist deshalb sofort mitzuteilen. Schon unnötiges Hinauszögern wäre eine strafbare Handlung. Schon im Privatleben bringen Veränderungen wie Heirat oder die Geburt eines Kindes, steuerliche Veränderungen mit sich. Ein Firmeninhaber hat jedoch noch mit viel komplexeren steuerlichen Themen zu kämpfen, die steuerliches Fachwissen erfordern. Gegen das Steuerrecht zu verstoßen zieht Strafen nach sich. Deshalb ist es ratsam bei Fragen zum Steuerrecht rechtzeitig Hilfe von einem Anwalt für Steuerrecht in Anspruch zu nehmen. Sie suchen einen Anwalt für Steuerrecht? Wir können Ihnen helfen.

Mögliche Schritte gegen einen Steuerbescheid

Steueranwalt mit Lupe auf MünzenSteueranwalt mit Lupe auf Münzen Wenn Sie die Steuererklärung abgegeben haben, wird sie durch das Finanzamt geprüft und nach Abschluss der Prüfung wird ein Steuerbescheid zugestellt. Darin steht dann die tatsächlich zu entrichtende Steuer mit der Aufforderung eine Nachzahlung zu leisten oder auch einer Erstattung zurücküberwiesen zu bekommen. Wie gegen jeden amtlichen Bescheid sind auch gegen den Steuerbescheid Rechtsmittel möglich, zunächst per Einspruch, dann auf dem Wege einer Klage. Das Steuerrecht ist ein komplexes, schwer durchschaubares Rechtsgebiet. Bei Fragen zu Ihrem Steuerbescheid holen Sie sich einen fachkundigen Anwalt für Strafrecht zu Hilfe.

Steuerhinterziehung

TaschenrechnerTaschenrechner Eine Steuerhinterziehung liegt dann vor, wenn Sie dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht haben. Dadurch wurde der eigene Gewinn erhöht und die Steuerforderungen verringert. Nachstehend finden Sie eine Staffelung um Ihnen eine Übersicht über mögliche Strafen zu geben: Ein Steuerbetrug von maximal 50.000 Euro zieht meist nur eine Geldstrafe nach sich. Werden Steuern zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro hinterzogen so kann bereits eine Geldstrafe oder auch Freiheitsentzug, meist noch auf Bewährung, drohen. Auch eine Steuerverkürzung bis zu einer Million wird dann schon mit Geldstrafe und Freiheitsstrafe geahndet, meist ist diese noch auf Bewährung. Ab einem Betrag von 1.000.000 EUR ist dann auch keine Bewährung mehr möglich.

Die Selbstanzeige

reumütige Steuersünderinreumütige Steuersünderin Viele bewegt die Aussicht, durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen, dazu sich selbst anzuzeigen. Hierfür muss die Anzeige jedoch vor Bekanntwerden einer Prüfungsanordnung erfolgt sein. Die Selbstanzeige beim zuständigen Finanzamt muss keiner Form genügen, allerdings muss sie unbedingt vollständig sein. In dieser Anzeige darf nichts fehlen, so sind sowohl vollendete als auch versuchte Steuerhinterziehung in Gänze zu melden. Eine fehlerhafte Selbstanzeige führt nicht zur Straffreiheit, sondern zur Einleitung eines Strafverfahrens! Eine Selbstanzeige ist bei einer schweren Steuerhinterziehung, von mehr als 25.000 Euro, jedoch nicht mehr gänzlich straffrei möglich. Die die hinterzogene Steuerschuld ist auszugleichen, außerdem werden auf den hinterzogenen Betrag sechs Prozent Zinsen aufgeschlagen. Da es bei einer Selbstanzeige sehr vieles gibt, das man falsch machen kann, ist es unbedingt ratsam sich Rat bei einem Fachmann zu holen. Mit uns schnell und unverbindlich einen fähigen Ansprechpartner in Ihrer Nähe in Wiesbaden Sonnenberg-Kloppenheim finden.

Die Schwarzarbeit

Richter Hammer über Geldscheinen SchwarzgeldRichter Hammer über Geldscheinen Schwarzgeld Unter Schwarzarbeit versteht man illegale, bezahlte, aber nicht behördlich angemeldete Arbeit oder Tätigkeit, für die weder Steuern noch Sozialabgaben entrichtet werden. Schwarzarbeit bedeutet in den meisten Fällen auch Steuerhinterziehung.

Warum gibt es Betriebsprüfungen?

gestresste Geschäftsfrau bei Betriebsprüfunggestresste Geschäftsfrau bei Betriebsprüfung Das Finanzamt kann auch eine Privatperson prüfen, wenn z.B. eine Steuererklärung grobe Fragen aufwirft. Die sogenannte Einzelfallgerechtigkeit soll auf möglichst viele Situationen gezielt eingehen können, dadurch wird das deutsche Steuersystem leider oft sehr unüberschaubar. Bei Prüfungen finden sich dann solche Missverständnisse und werden von den Prüfern beanstandet. Es gibt mitunter durchaus Fälle, da nimmt eine Außenprüfung am Ende auch eine positive Wendung und der geprüfte Betrieb bekommt zu viel entrichtete Steuergelder zurück überwiesen. Häufig ist das aber wohl nicht der Fall. In den meisten Fällen ist eine Steuernachzahlung zu leisten. Können die Steuerprüfer ein Fehlverhalten nachweisen, kommt es schon einmal zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.

Ein Arbeitszimmer im Privathaus

Arbeit im Büro zuhauseArbeit im Büro zuhause Ein Arbeitnehmer kann die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht mehr in seiner Einkommenssteuer angeben. Einige Ausnahmen gibt es jedoch. Eine Sonderregelung ist, dass der Arbeitnehmer, wenn er nur diesen einen Raum hat um seiner Arbeit nachzugehen, er ihn als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung angeben darf. So wurde es vom Bundesfinanzhof entschieden. Es muss hierbei sichergestellt sein, dass eine private Nutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist, auch wenn die Voraussetzung für das häusliche Arbeitszimmer das häusliche, private Umfeld ist. Bereits eine geringfügige private Nutzung von nur 10 Prozent führt bereits dazu, dass der Steuervorteil nicht gewährt wird. Durch ein Grundsatzurteil hat der Bundesfinanzhof die Voraussetzungen für den Steuerabzug festgelegt (BFH, Az. GrS 1/14), demnach dürfen Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgezogen werden, wenn das Heimbüro den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Arbeit bildet. Auch ein Kellerraum kann, so er in die häusliche Sphäre eingebunden ist, auch als Arbeitszimmer in diesen Steuervorteil mit einbezogen werden.

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