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Rechtsanwälte für Steuerrecht in Wiesloch auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Steuerrecht, die im Umkreis von Wiesloch Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Stephanie Sprado

Spitzäcker 5, 69231 Rauenberg
in 2.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael Fleckenstein

Fachanwalt für Steuerrecht
Altrottstraße 44, 69190 Walldorf
in 4.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hans Jochen Gutike

Leostraße 61, 68789 St. Leon-Rot
in 7.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Reiner Blechschmitt

Plöck 81 a, 69117 Heidelberg
in 11.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Göran Berger

Fachanwalt für Steuerrecht|204
Blumenstraße 17, 69115 Heidelberg
in 12.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Steffen Zimmermann

Vangerowstraße 16/1, 69115 Heidelberg
in 12.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Wolfgang Grüber

Erwin-Rohde-Straße 21, 69120 Heidelberg
in 13.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
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Wolf Ulrich Schilling

Werderstraße 38, 69120 Heidelberg
in 13.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hilbert Ballreich

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Tillessenstraße 34, 68219 Mannheim
in 19.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht

Infos zu Anwälte Steuerrecht in Wiesloch
Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Probleme im Steuerrecht? Hilfe vom Anwalt

Anwältin in Wiesloch macht SteuerberechnungAnwältin in Wiesloch macht Steuerberechnung Weil viele Mitbürger vor Formularen, Paragraphen und Erklärungen bereits kapituliert haben, sammeln sie das Jahr über alle ihre steuerrelevanten Belege in einem Schuhkarton und tragen ihn gegen Jahresende zu ihrem Steuerberater. An Arbeit bleibt dem Mandanten somit nur noch seine Signatur auf der fertigen Erklärung. Denn wer seiner Steuerpflicht nicht nachkommt, kann mit Strafen belegt werden, deren Höhe bisweilen Erstaunen auslöst. Egal um welches Steuervergehen es sich handelt, zuständig für steuerstrafrechtliche Dinge ist das Steuerstrafrecht.

Steuerrecht – Unkenntnis hat Folgen

Steueranwalt liest BuchhaltungSteueranwalt liest Buchhaltung Wird ein Sparguthaben aus einer Erbschaft erst später entdeckt, so muss es trotzdem unverzüglich angezeigt werden (auch bei geringem Wert), damit eine Neufestsetzung der Erbschaftsteuer eingeleitet werden kann. Verschweigen oder verschleppen der Mitteilung dem Nachlassgericht gegenüber ist eine strafbare Handlung. Ob Heirat oder Scheidung, die Geburt eines Kindes oder eben eine Erbschaft, all dies hat Einfluss auf die zu entrichtenden Steuern. Im Geschäftsleben kann es steuerlich noch viel schneller unübersichtlich werden, eine Betriebsprüfung ohne einen Experten für Steuerrecht an seiner Seite kann schnell unerfreulich werden. Den Fiskus zu hintergehen wird mit Strafen belegt. Aus diesem Grund ist eine Beratung bei einem Experten für Steuerrecht immer empfehlenswert. Auch in Ihrer Umgebung finden Sie mit uns ganz schnell und unverbindlich Hilfe und Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Steuerrecht.

Mögliche rechtliche Schritte gegen den Steuerbescheid

Rechtsanwältin berät Rechtsmittel zu SteuerbescheidRechtsanwältin berät Rechtsmittel zu Steuerbescheid Alle pflichtveranlagten Steuerzahler müssen jährlich eine Steuererklärung ausfüllen und an das Finanzamt schicken. Dieses prüft und erstellt einen Steuerbescheid. In diesem Steuerbescheid steht die tatsächlich fällige Steuerlast und man wird zur Nachzahlung aufgefordert oder über eine Rückzahlung von zu viel entrichteter Steuer informiert. Gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid kann man Einspruch erheben. Um das Steuerrecht in seiner Gänze zu verstehen, bedarf es Fachwissen. Fragen Sie einen Anwalt für Steuerrecht in Wiesloch zu Ihrem Steuerbescheid.

Steuerhinterziehung

Buchhalterin berechnet SteuerdatenBuchhalterin berechnet Steuerdaten Wurden dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben vorgelegt, so ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung gegeben. Dabei haben Sie einen Steuervorteil erlangt und Ihre Steuerzahlungen verkürzt. Nachstehend finden Sie eine Staffelung um Ihnen eine Übersicht über mögliche Strafen zu geben: Steuerhinterziehung bis 50.000 Euro wird mit Geldstrafe geahndet. Ab 50.000 Euro bis 100.000 Euro kann entweder einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe verhängt werden, diese in der Regel auf Bewährung. Auch eine Steuerverkürzung bis zu einer Million wird dann schon mit Geldstrafe und Freiheitsstrafe geahndet, meist ist diese noch auf Bewährung. Ab einer Million Euro Steuerhinterziehung ist mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu rechnen.

Die Möglichkeit der Selbstanzeige

Geschäftsfrau sitzt über SteuerunterlagenGeschäftsfrau sitzt über Steuerunterlagen Hat man sich der Steuerhinterziehung strafbar gemacht und das schlechte Gewissen plagt einen, so gibt es die Option sich selbst anzuzeigen und dadurch eine Chance auf Straffreiheit zu erlangen. Hierfür muss die Anzeige jedoch vor Bekanntwerden einer Prüfungsanordnung erfolgt sein. Die Selbstanzeige beim zuständigen Finanzamt muss keiner Form genügen, allerdings muss sie unbedingt vollständig sein. In dieser Anzeige darf nichts fehlen, so sind sowohl vollendete als auch versuchte Steuerhinterziehung in Gänze zu melden. Weglassen oder vergessen von Informationen hat fatale Folgen, führt es doch direkt zu einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Ab einer Steuerhinterziehung von 25.000 Euro muss man auch bei einer Selbstanzeige mit Strafe rechnen. Zuzüglich 6 % Zinsen ist der erwirtschaftete Steuervorteil zurückzuerstatten. Eine Selbstanzeige kann schnell falsch ausgestellt sein und zur Anzeige führen. Um dies zu vermeiden oder andere komplizierte steuerliche Sachverhalte erklärt zu bekommen, wendet man sich bestmöglich an einen Steuerberater oder an einen Rechtsanwalt für Steuerrecht. Hier finden Sie einen kompetenten Ansprechpartner in Wiesloch.

Schwarzarbeit kurz erklärt

Richter Hammer über Bilanz SchwarzarbeitRichter Hammer über Bilanz Schwarzarbeit Laut § 1 des SchwarzArbG leistet derjenige Schwarzarbeit, der Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei 1.als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt, 2.als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Schwarzarbeit bedeutet in den meisten Fällen auch Steuerhinterziehung.

Die Betriebsprüfung durch das Finanzamt

Buchhalterin bei BetriebsprüfungBuchhalterin bei Betriebsprüfung Das Finanzamt kann auch eine Privatperson prüfen, wenn z.B. eine Steuererklärung grobe Fragen aufwirft. Das deutsche Steuerrecht ist komplex und Betriebsprüfungen zeigen, dass kaum jemand alle relevanten Gesetze und Verordnungen kennt bzw. richtig umsetzen kann. Auch wenn man steuerehrlich handelt und handeln möchte, kann man in Steuerfallen tappen. Die Möglichkeit, dass zu viel Steuern entrichtet wurden, die gibt es selbstverständlich auch. Das dürfte aber eher die Ausnahme als die Regel sein. Erfahrungsgemäß wird eher eine notwendige Steuernachzahlung das Ergebnis sein. Können die Steuerprüfer ein Fehlverhalten nachweisen, kommt es schon einmal zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.

Ein Arbeitszimmer im Privathaus

Geld auf Waage gegen HausGeld auf Waage gegen Haus Absetzbar in der Einkommenssteuer ist das häusliche Arbeitszimmer in aller Regel nicht. Aber es gibt Ausnahmen. Eine Sonderregelung ist, dass der Arbeitnehmer, wenn er nur diesen einen Raum hat um seiner Arbeit nachzugehen, er ihn als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung angeben darf. Dieses Urteil hat der Bundesfinanzhof gefällt. Dieser Raum muss durch seine Lage, Funktion und aufgrund seiner Ausstattung, in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden sein und vorwiegend der Erledigung von z.B. verwaltungstechnischer oder organisatorischer Arbeit dienen. Für gemischt genutzte Räumlichkeiten können die finanziellen Investitionen nicht steuerlich geltend gemacht werden. Durch ein Grundsatzurteil hat der Bundesfinanzhof die Voraussetzungen für den Steuerabzug festgelegt (BFH, Az. GrS 1/14), demnach dürfen Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgezogen werden, wenn das Heimbüro den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Arbeit bildet. Es kann auch ein eingerichteter und in die häusliche Sphäre eingebundener Keller als Arbeitsplatz anerkannt werden.

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