Anwaltssuche für Steuerrecht in Willich
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Steuerrecht
Krefelder Straße 219, 47877 Willich
Jens Hanspach, Ihr Fachanwalt für Steuerrecht in Willich. In der Kanzlei Hanspach-Bieber und Partner bieten wir das gesamte Leistungsspektrum für Ihre Unternehmensbelange. Mit einer Kooperation aus Steuerberatung, Rechtsberatung und Unternehmensberatung begleiten und beraten wir Sie von der Existenzgründung bis zur Regelung der Unternehmensnachfolge. Meine Kompetenzen. Das Thema Steuern hat mich schon immer fasziniert. Vor dem Studium der Rechtswissenschaften in Marburg absolvierte ich in Krefeld die Ausbildung zum Steuerfachangestellten. Im Anschluss an das Studium leistete ich das Referendariat am Finanzamt Marburg ab und erhielt einen Einblick in die praktische Umsetzung der steuerlichen Vorgaben. Nach dem Referendariatsdienst trat ich in die Steuerberaterkanzlei Hanspach-Bieber ein und konzentrierte mich von da an vollends auf die steuerrechtliche Beratung. Da ich meine theoretischen Kenntnisse in dieser Zeit kontinuierlich erweitern konnte, erhielt ich 2007 von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf den Titel »Fachanwalt für Steuerrecht«. Im Jahre 2012 gründete ich zusammen mit Elisabeth Hanspach-Bieber und Steuerberater Marco Gerstinger die ...mehr
Steuerrecht und Steuerhinterziehung – Hilfe vom Anwalt
junges paar braucht Hilfe von Steueranwalt Über das ganze Jahr hinweg werden in Deutschland Belege gesammelt um sie dann erleichtert dem Steuerberater für die Steuererklärung anzuvertrauen. Dieser wertet Belege aus, erstellt eine Steuererklärung und überreicht sie fertig seinem Mandanten zur Unterschrift. Nicht steuerehrlich zu handeln zieht mitunter hohe Strafen nach sich. Das Steuerstrafrecht regelt alle Arten von Fehlverhalten in steuerlichen Belangen.
Steuerrecht – Unwissenheit kann schlimme Folgen haben
Steueranwältin berät bei Steuervergehen Erbschaftssteuer muss auch auf nachträglich gefundenes Guthaben aus dieser Erbschaft entrichtet werden und ist deshalb sofort mitzuteilen. Ein nicht Angeben, oder auch nur ein zeitlich verzögertes Melden wird als strafbare Handlung gesehen. Selbst im privaten Bereich genügen einfache Veränderungen, um Sie bei der nächsten Steuererklärung komplett zu überfordern: Scheidung, Heirat, Nachwuchs - auch steuerlich ist dann alles völlig anders. Eine Betriebsprüfung im Betrieb oder ein unklarer Steuerbescheid macht schnell die fachkundige Hilfe eines Fachmannes nötig. Den Fiskus zu hintergehen wird mit Strafen belegt. Ein frühzeitiger Gang zum Anwalt für Steuerrecht, ist bei Fragen das Steuerrecht betreffend, unbedingt anzuraten. Kontaktieren Sie unverbindlich einen Rechtsanwalt für Steuerrecht in Ihrer Nähe!
Mögliche rechtliche Schritte gegen den Steuerbescheid
Steueranwalt mit Lupe auf Münzen Eine abgegebene Steuererklärung wird vom Finanzamt geprüft, anschließend wird ein Steuerbescheid erstellt und zugesandt. Der Steuerbescheid teilt Ihnen mit, was Sie für das Jahr an Steuern zu entrichten haben, bzw. ob Sie evtl. zu viel gezahlt haben und daher mit einer Erstattung rechnen können. Auch ein Steuerbescheid ist ein amtlicher Bescheid und das erste Rechtsmittel bei Zweifel ist der erhobene Einspruch. Das Steuerrecht ist ein komplexes, schwer durchschaubares Rechtsgebiet. Sind Sie der Meinung, das Finanzamt hat Ihnen zu viel Steuern berechnet, kann Ihnen vielleicht ein Anwalt für Steuerrecht helfen.
Steuerhinterziehung
Taschenrechner Wurden dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben vorgelegt, so ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung gegeben. Da dies zu einem nicht gerechtfertigten Steuervorteil führt. Nachstehend finden Sie eine Staffelung um Ihnen eine Übersicht über mögliche Strafen zu geben: Bis zu einer Höhe von 50.000 Euro Steuerhinterziehung wird zumeist nur eine Geldstrafe verhängt. Ab 50.000 Euro bis 100.000 Euro kann entweder einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe verhängt werden, diese in der Regel auf Bewährung. Höhere Beträge bis zu einer Million Euro werden dann sowohl mit einer Geld- als auch einer Freiheitsstrafe, ebenfalls meist auf Bewährung, bestraft. Ab einer Million Euro Steuerhinterziehung ist mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu rechnen.
Die Möglichkeit der Selbstanzeige
reumütige Steuersünderin Mit einer Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung bei der Finanzbehörde kann dem Täter unter gewissen Voraussetzungen sogar Straffreiheit gewährt werden. Dazu muss diese Selbstanzeige jedoch zwingend erfolgen bevor eine Tatendeckung, also das Finanzamt bereits Hinweise oder Anhaltspunkte hatte, eingetreten ist. Die Selbstanzeige beim zuständigen Finanzamt muss keiner Form genügen, allerdings muss sie unbedingt vollständig sein. In dieser Anzeige darf nichts fehlen, so sind sowohl vollendete als auch versuchte Steuerhinterziehung in Gänze zu melden. Werden hier Angaben irrtümlich ungenau oder unvollständig gemacht, führt das zur Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Ab einer Steuerhinterziehung von 25.000 Euro muss man auch bei einer Selbstanzeige mit Strafe rechnen. Weiterhin wird selbstverständlich eine Rückzahlung des hinterzogenen Betrages incl. 6% Zinsen gefordert. Da es bei einer Selbstanzeige sehr vieles gibt, das man falsch machen kann, ist es unbedingt ratsam sich Rat bei einem Fachmann zu holen. Finden Sie mit uns den richtigen Ansprechpartner bei steuerrechtlichen Fragen in Willich.
Was ist Schwarzarbeit?
mehrere Euro Geldscheine Schwarzgeld Laut § 1 des SchwarzArbG leistet derjenige Schwarzarbeit, der Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei 1.als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt, 2.als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Wer Schwarzarbeit betreibt, verstößt nicht nur gegen das SchwarzArbG sondern meist auch gleichzeitig gegen das Sozialversicherungsgesetz und das Steuerrecht.
Betriebsprüfung
verzweifelte Unternehmerin bei Betriebsprüfung Ist man Steuerpflichtig, so kann auch eine Betriebsprüfung angesetzt werden. Das deutsche Steuersystem hat verhältnismäßig wenige Pauschalen, vielmehr setzt es auf Einzelfallgerechtigkeit. Dies macht es sehr umfangreich und manchmal auch kompliziert. Eine Steuererklärung kann so oft schnell versehentlich falsch ausgestellt werden. Die Möglichkeit, dass zu viel Steuern entrichtet wurden, die gibt es selbstverständlich auch. Das dürfte aber eher die Ausnahme als die Regel sein. Gewöhnlich sind es eher nachträglich noch zu begleichende Steuern, die am Ende feststehen. Auch ein Steuerstrafverfahren kann drohen, wenn der Prüfer zu einem begründeten Verdacht der Steuerhinterziehung kommt.
Das Büro zuhause
Arbeitsplatz in eigener Wohnung Ein Arbeitnehmer kann die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht mehr in seiner Einkommenssteuer angeben. Es gibt jedoch Sonderregelungen. So sind die Aufwendungen bis zu einem festgelegten Betrag als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 und 3 Halbsatz 1 EStG). So wurde es vom Bundesfinanzhof entschieden. Dieser Raum muss durch seine Lage, Funktion und aufgrund seiner Ausstattung, in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden sein und vorwiegend der Erledigung von z.B. verwaltungstechnischer oder organisatorischer Arbeit dienen. Bereits eine geringfügige private Nutzung von nur 10 Prozent führt bereits dazu, dass der Steuervorteil nicht gewährt wird. Mit einem Grundsatzurteil hat der BFH die Voraussetzungen für einen Steuerabzug festgelegt indem er bestimmt, dass Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abziehbar sind, wenn das Heimbüro den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Arbeit darstellt. Wenn ein Kellerraum mit in die häusliche Sphäre eingebunden ist, kann auch dort ein Arbeitszimmer eingerichtet werden.