Anwälte für Verkehrsrecht in Brilon für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Verkehrsrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Brilon.Alexander Abeler
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Bahnhofstraße 41, 59929 Brilon
Ludwig Albracht
Bahnhofstraße 41, 59929 BrilonFriederike Engelbracht
Bahnhofstraße 4, 59929 BrilonSilvia Hoffmann-Benz
Fachanwalt für VerkehrsrechtBahnhofstraße 4, 59929 Brilon
Cornelius Homann
Keffelker Straße 26, 59929 BrilonLinda Klauke-Wishardt
Fachanwalt für Familienrecht|6538Bahnhofstraße 41, 59929 Brilon
Norbert Knepper
Friedrichstraße 23, 59929 BrilonCarina Krautstrunk
Fachanwalt für ArbeitsrechtBahnhofstraße 4, 59929 Brilon
Josef Mühlenbein
Bahnhofstraße 4, 59929 BrilonIra Katharina Nacke
Am Markt 8, 59929 BrilonUlrike Platner-Mühlenbein
Bahnhofstraße 4, 59929 BrilonRobert Raschmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|204Keffelker Straße 10, 59929 Brilon
Klaus-Walter Willeke
Bahnhofstraße 18, 59929 BrilonJürgen Zillikens
Am Markt 8, 59929 BrilonDas Verkehrsrecht und seine Rechtsvorschriften
In diesem Artikel werden die Rechte Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsstrafen, das Verkehrszivilrecht, und das Verkehrsverwaltungsrecht behandelt.
Das Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten
Schadensaufnahme nach einem Unfall Das Recht für Ordnungswidrigkeiten regelt und ahndet Verstöße, wie das Parken im Halteverbot, das Überfahren roter Ampeln, Geschwindigkeitsüberschreitungen und dergleichen. Ob Alkohol am Steuer ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit ist oder bereits eine Straftat, bestimmt vor allem der gemessene Promillewert.
Führerschein auf Probe und das Verkehrsrecht
Führerschein-Neulinge müssen während ihrer zweijährigen Probezeit, wenn sie hinter dem Steuer sitzen, auf Alkohol komplett verzichten. So steht es im Straßenverkehrsordnungsgesetz § 24c. Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet während der Probezeit nach A- und B-Verstößen, also schwerwiegende und weniger schwerwiegende Vergehen. Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen bereits zu einer auf vier Jahre verlängerten Probezeit. Fahranfänger, die in der Probezeit alkoholisiert Autofahren, begehen einen sogenannten schwerwiegenden A-Verstoß, da sie mit ihrem Verhalten die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer leichtsinnig aufs Spiel setzen. Ein Fahranfänger hat nicht nur mit einer verlängerten Probezeit zu rechnen sondern auch mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 250 Euro und er bekommt einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Übersteigt die Alkoholkonzentration im Blut 0,49 Promille, verdoppelt sich das Bußgeld auf 500 Euro, der Eintrag in Flensburg wird mit zwei Punkten angehoben und es wird ein einmonatiges Fahrverbot erteilt. Zusätzlich muss ein Aufbauseminar besucht werden. Ein weiteres Vergehen mit Alkohol, also ein erneuter A-Verstoß, führt zu weiteren zwei Punkten in Flensburg, 1000 Euro Bußgeld, einer schriftlichen Verwarnung und der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Dies erhöht sich beim dritten Mal auf 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkten und ein erneutes Fahrverbot von drei Monaten. Eine Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille fällt als Straftat ins Verkehrsstrafrecht und nicht mehr in das Ordnungswidrigkeitenrecht. Je nach Schwere des Vergehens wird hier eine Freiheits- oder Geldstrafe fällig, zusätzlich zu drei Punkten in Flensburg. Zudem droht der Entzug der Fahrerlaubnis. In Flensburg ist das Fahreignungsregister (FAER) angesiedelt. Es arbeitet mit einem Punktesystem. Verkehrssünder müssen also bei Verstößen im Straßenverkehr damit rechnen, dass ihnen Punkte in ihrer persönliche Kartei eingetragen werden.
Das Fahreignungsregister in Flensburg und seine Punkte
Haben sich acht Punkte angesammelt, so wird einem der Führerschein aberkannt. Eintragungen im Fahreignungsregister werden laut StVG § 29 nach Ablauf der jeweiligen Frist auch wieder gelöscht. So verlängern sich seit Mai 2014 eingetragene Punkte bei erneuten Punkten nicht mehr automatisch. Ein Alkoholvergehen, das als Ordnungsstrafe geahndet wird, bingt z.B. zwei Punkte in Flensburg ein. Diese bleiben für fünf Jahre im Fahreignungsregister erhalten. Handelte es sich bei dem Alkoholverstoß um einen Straftatbestand, so bleiben die Punkte für zehn Jahre im Register erhalten.
Alkohol am Steuer im Ausland
Ein KFZ Schlüssel vor einer Flasche mit Alkohol Über die Promillegrenze von 0,5 ist man sich in den meisten EU-Ländern einig. Die Bußgeldhöhe ist aber EU-weit sehr unterschiedlich. Diese Grenzwerte sind ohne Gewähr, da sie jederzeit veränderten Bestimmungen unterliegen können.
Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in
- Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
- Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
- Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
- Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
- Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
- Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
- Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
- Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
- Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
- Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
- Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
- Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
- Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
- Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
- Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
Für alle Autofahrer über 21 Jahren, die ihre Probezeit bestanden haben gelten andere Promillegrenzen.
Unfallfoto mit dem Handy Trotzdem gilt auch hier: Wer einen Fahrfehler begeht, oder durch Ausfallerscheinungen auffällt, macht sich auch mit wenig Promille (also auch schon mit 0,3 Promille!) im Blut strafbar. Wird eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 1,09 Promille festgestellt, sind keine Ausfallerscheinungen beim Fahrer zu erkennen und wurde kein Unfall verursacht, wird die Trunkenheitsfahrt als Ordnungswidrigkeit mit 500 Euro, zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Beim zweiten Mal verdoppelt sich das Bußgeld auf 1.000 Euro, 2 Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot. Für Wiederholungstäter sind die Strafen dann erneut gestiegen. So ist nun eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro fällig, zusätzlich zu zwei weiteren Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von drei Monaten. In manchen Fällen kann die Rechtsprechung dem Verkehrssünder das Fahrverbot erlassen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um einen erstmaligen Verstoß handelt. Ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration spricht man von einer absoluten Fahruntüchtigkeit. Dieser Grenzwert macht bei einer Trunkenheitsfahrt aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat. Es droht eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, drei Punkte in Flensburg und mindestens sechs Monate Führerscheinentzug. In Extremfällen ist auch der lebenslange Entzug der Fahrerlaubnis möglich. Nicht nur Autofahrer, auch Radfahrer können nach einer Trunkenheitsfahrt mit mehr als 0,3 Promille eine Strafanzeige bekommen, wenn sie sich auffällig verhalten oder einen Unfall verursacht haben. Für Auto- und Fahrradfahrer gilt, dass die 1,6 Promillegrenze keinesfalls überschritten werden sollte, möchte er nicht außer einer Strafanzeige noch eine Anordnung zur MPU erhalten.
Anordnung einer MPU
Radargerät von vorne Meist ist die erfolgreiche Teilnahme an einer MPU der einzige Weg seinen Führerschein wieder zu erlangen. Die MPU wird von staatlich anerkannten Prüfstellen, wie dem TÜV oder dem AVUS, durchgeführt. Man muss sich bewusst sein, dass die Durchfallquote relativ hoch ist. Eine frühzeitige Vorbereitung ist deshalb angebracht. Wer mit Alkohol am Steuer von der Polizei aufgehalten wird, sollte einige Dinge wissen. Bestehen Sie auf Ihrem Aussageverweigerungsrecht! Organisieren Sie sich so schnell wie möglich einen Anwalt für Verkehrsrecht!
Verkehrsstrafrecht
Fahrradhelm liegt vor einem verunfallten Fahhrad Es definiert Verkehrsdelikte, die als Verkehrsstraftaten gewertet werden. Wer etwa den Unfallort verlässt, ohne seine Personalien und Versicherungsdaten zu hinterlassen, begeht Fahrerflucht und wird durch Gesetze des Verkehrsstrafrechts bestraft. Der Schutz aller Verkehrsteilnehmer ist das Anliegen und der Zweck des Verkehrsstrafrechts. Hier wird von einer bewussten Überschreitung des Rechtes ausgegangen. Während Ordnungswidrigkeiten eher fahrlässig verursacht werden. Im Verkehrsstrafrecht drohen wegen ihrer größeren Gefährdung auch größere Strafen. Eine Gerichtsverhandlung ist fast immer die Konsequenz. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht leistet in diesen Fällen wertvolle Hilfe.
Ein weiteres Gebiet des Verkehrsrechts – das Verkehrszivilrecht
Arm im Gips nach einem Verkehrsunfall Schadenersatzansprüche oder Schmerzensgeldforderungen, die als Folge eines Unfalles entstehen, gehören in das Rechtsgebiet des Verkehrszivilrechts. Eine der ersten Dinge, die der Unfallverursacher zu erledigen hat ist es, die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zu informieren. Eigene Schäden können bei einem selbstverschuldeten Autounfall der eigenen Vollkaskoversicherung angezeigt werden. Wie schnell ein Unfall abgewickelt werden kann, hängt maßgeblich davon ab wie schnell geklärt werden kann wer ihn verursacht hat. Wer ohne Schuld an einem Autounfall beteiligt war, erhält seinen Schaden von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt. Im Fall einer Teilschuld wird der Schaden nur zum Teil erstattet. Ist der Unfall nicht mit dem eigenen Auto geschehen, ist also der Fahrzeughalter nicht identisch mit dem Fahrer, so sind beide im Falle eines Unfalles haftbar. Nur Unabwendbarkeit des Ereignisses, höhere Gewalt oder Schwarzfahren, können den Halter von seiner Haftungspflicht entlassen. Regelungen für das EU-Ausland besagen, dass bei Unfällen das Recht des Landes in dem der Unfall geschah gelten. Zögert die Kfz-Versicherung die Schadensregulierung unverhältnismäßig lange heraus, kann der Anspruch, am besten mit Unterstützung eines Anwaltes für Verkehrsrecht, gerichtlich durchgesetzt werden.
Das Verkehrsverwaltungsrecht – ein weiterer wichtiger Teilbereich des Verkehrsrechts
Das Verkehrsverwaltungsrecht befasst sich sowohl mit der Erteilung als auch der Entziehung der Fahrerlaubnis und auch der Erteilung eines Fahrverbots. Das Fahrerlaubnis- und das Fahrzeugzulassungsrecht beinhalten Regelungen die zur Erlangung der amtlichen Fahrerlaubnis dienen, und auch wann sie aberkannt wird und welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen evtl. einen Ausschluss der Fahrerlaubnis vorsieht oder ob evtl. eine bedingte Eignung vorliegt. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen bei allen Delikten des Verkehrsrechts sehr hilfreich sein. Mit dem Recht auf Akteneinsicht, kann er die Rechtslage klar einschätzen und Ihnen mögliche Vorteile herausarbeiten.