Einen Anwalt für Verkehrsrecht in Eschwege finden
Rechtsanwälte aus Eschwege & Umgebung mit Fachgebiet Verkehrsrecht. Wählen Sie hier schnell und einfach den Anwalt für Ihren Rechtsfall.
Anwaltskanzlei Michael Nienhaus
Christoph-Heinemann-Straße 19, 37308 Heilbad Heiligenstadt
Das Verkehrsrecht umfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten.
Vor allem findet man hier das Ordnungswidrigkeitenrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsverwaltungsrecht.
Die Verkehrsordnungswidrigkeit
Auffahrunfall mit großem Schaden Hier geht es etwa um Geschwindigkeitsüberschreitungen, Handy am Steuer, Rotlichtverstöße oder Verletzung der Vorfahrt. Alkohol am Steuer wird in Deutschland konsequent geahndet. Je nach Promille wird es als Ordnungswidrigkeit oder Straftat behandelt.
Fehlverhalten während der Probezeit
Alkohol ist nicht nur für Fahranfänger absolut tabu. Die sogenannte Null-Promille-Grenze gilt auch für Autofahrer unter 21 Jahren. Geregelt ist dies im Straßenverkehrsordnungsgesetz unter § 24c. Die Straßenverkehrsordnung hat zwei Unterscheidungen bei Vergehen in der Probezeit. So gibt es A-Verstöße, sie sind schwerwiegender und B-Verstöße, sie sind weniger schwerwiegend. Auf vier Jahre wird die Probezeit angehoben wenn man sich einen A- oder zwei B-Verstöße zuschulden kommen lässt. Die Einstufung von Alkohol am Steuer während der Probezeit wird als schwerwiegender Verstoß bewertet. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer soll damit verbessert werden. Zusätzlich zur Probezeitverlängerung muss bei einem Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einem Eintrag ins Flensburger Fahreignungsregister gerechnet werden. Ab 0,5 Promille erhöht sich das Bußgeld auf 500 Euro, es wird ein einmonatiges Fahrverbot ausgesprochen und zwei Punkte in Flensburg eingetragen. Ergänzend kommt man um ein Aufbauseminar nicht herum. Ein zweiter Verstoß gegen das Alkoholverbot führt zu zusätzlichen zwei Punkten in Flensburg mit 1.000 Euro Bußgeld und einem Fahrverbot von drei Monaten. Auch eine verkehrspsychologische Beratung wird empfohlen. Lässt der Fahranfänger es auf einen dritten Verstoß ankommen so hat er mit einem erneut erhöhten Bußgeld von 1.500 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot zu rechnen. Auch werden erneut zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Nochmal strenger bestraft wird eine Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille, da sie nicht mehr als Ordnungswidrigkeit sondern als Straftat bewertet wird und nach Verkehrsstrafrecht sanktioniert wird. Je nach Schwere des Vergehens wird hier eine Freiheits- oder Geldstrafe fällig, zusätzlich zu drei Punkten in Flensburg. Zusätzlich kann ein Führerscheinentzug drohen. In Flensburg ist das Fahreignungsregister (FAER) angesiedelt. Es arbeitet mit einem Punktesystem. Verkehrssünder müssen also bei Verstößen im Straßenverkehr damit rechnen, dass ihnen Punkte in ihrer persönliche Kartei eingetragen werden.
Das Punktekonto in Flensburg und seine Auswirkungen
Bei einem Punktekonto von 8 Punkten ist sofort und automatisch der Führerschein von der Fahrerlaubnisbehörde einzuziehen. § 29 StVG besagt, dass eingetragene Punkte nach Verstreichen einer bestimmten Frist wieder getilgt werden. Die Tilgungsfristen der einzelnen Delikte laufen seit Mai 2014 unabhängig voneinander. Bei Alkoholverstößen, die als Ordnungswidrigkeit mit zwei Punkten in Flensburg eingetragen werden, erfolgt eine Tilgung nach fünf Jahren. Handelte es sich bei dem Alkoholverstoß um einen Straftatbestand, so bleiben die Punkte für zehn Jahre im Register erhalten.
Promillegrenzen im EU-Ausland
Bierglas und Schnaps und ein Schlüssel eines VW Im EU-Ausland liegt die Promillegrenze ebenfalls überwiegend bei 0,5. Lediglich das Bußgeld variiert stark. Gesetzliche Grenzwerte können jederzeit angehoben werden, es ist daher empfehlenswert vor Reiseantritt die aktuellen Werte abzufragen.
Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in
- Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
- Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
- Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
- Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
- Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
- Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
- Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
- Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
- Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
- Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
- Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
- Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
- Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
- Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
- Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
Für alle Autofahrer über 21 Jahren, die ihre Probezeit bestanden haben gelten andere Promillegrenzen.
komplette zerstörte Kotflügel eines schwarzen Autos Allerdings kann auch hier schon mit nur 0,3 Promille der Führerschein entzogen werden, wenn der Fahrer den Straßenverkehr gefährdet. Wird eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 1,09 Promille festgestellt, sind keine Ausfallerscheinungen beim Fahrer zu erkennen und wurde kein Unfall verursacht, wird die Trunkenheitsfahrt als Ordnungswidrigkeit mit 500 Euro, zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Die Folgen einer zweiten Trunkenheitsfahrt sind dann schon drei Monate Fahrverbot und 1.000 Euro Bußgeld. Nicht zu vergessen, die neuerlichen zwei Punkte im FAER. Beim dritten Verstoß erhöht sich die Strafe auf 1500 Euro, zwei Punkte und drei Monaten Fahrverbot. In manchen Fällen kann die Rechtsprechung dem Verkehrssünder das Fahrverbot erlassen. Dies gilt jedoch lediglich beim ersten Verstoß. Wird eine Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,1 Promille festgestellt, so geht man von absoluter Fahruntüchtigkeit aus, und dies auch dann, wenn kein Fahrfehler oder sonstige Anzeichen von Fahrunsicherheit festgestellt wurden. Ist diese Grenze überschritten, so wird das Vergehen als Straftat bestraft. Es droht eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, drei Punkte in Flensburg und mindestens sechs Monate Führerscheinentzug. Geht man von einer hohen Rückfallwahrscheinlichkeit aus, kann die Fahrerlaubnis auch lebenslang entzogen werden. Tatsächlich kann auch ein Radfahrer schon mit 0,3 Promille mit einer Strafanzeige konfrontiert werden, wenn er in trunkenem Zustand einen Unfall verursacht hat. Sowohl als betrunkener Autofahrer als auch als Fahrradfahrer muss man seinen Führerschein abgeben, wenn der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit von 1,6 Promille festgestellt wurde. So entschieden zum Beispiel das Verwaltungsgericht Oldenburg (Aktenzeichen 7 B 2323/08) und das Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen 3 L 636/14.NW).
Die MPU
Radargerät auf einer Autobahn Als Voraussetzung um seinen Führerschein wieder zu erlangen hat man in der Regel eine MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung) zu bestehen. Staatlich anerkannte Prüfstellen dürfen eine MPU durchführen, bei der die Fahreignung einer Person geprüft wird. Mit einer Durchfallquote von mehr als einem Drittel ist sie nicht leicht zu bestehen. Frühe Vorbereitungen um die MPU zu bestehen werden deshalb empfohlen. Sie sind alkoholisiert in eine Polizeikontrolle geraten? Es empfiehlt sich keine Angaben über die getrunkene Menge zu machen. Organisieren Sie sich so schnell wie möglich einen Anwalt für Verkehrsrecht!
Verkehrsstrafrecht
Polizist befragt eine Autofahrerin Im Verkehrsstrafrecht geht es nicht nur um Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr, sondern auch um Delikte wie Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung, das Erstellen von Fotos oder Videos an einer Unfallstelle und dergleichen. Als Teil des Verkehrsrechtes hat das Verkehrsstrafrecht die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern. Man geht im Verkehrsstrafrecht davon aus, dass die verübte Straftat bewusst begangen wurde. Eine Ordnungswidrigkeit wird eher durch Fahrlässigkeit verursacht. Straftaten werden durch ihre schwereren Auswirkungen auf andere Verkehrsteilnehmer strenger bestraft. Eine Gerichtsverhandlung ist fast immer die Konsequenz. Oft werden beim Verkehrsstrafrecht Rechtsanwälte beauftragt.
Das Verkehrszivilrecht
Röntgenaufnahme eines gebrochenen Unterschenkels Schadenersatzansprüche können auch erhoben werden um die Folgen des Unfalles z.B. Verdienstausfälle, zu regulieren. Auch Garantieansprüche beim Autokauf oder auftretende Leasingprobleme rund um ein Auto gehören zum Verkehrszivilrecht. Eine der ersten Dinge, die der Unfallverursacher zu erledigen hat ist es, die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zu informieren. Ist man vollkaskoversichert, so wird im Schadensfall auch der Schaden am eigenen Auto ersetzt. Wie schnell ein Unfall abgewickelt werden kann, hängt maßgeblich davon ab wie schnell geklärt werden kann wer ihn verursacht hat. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kennt Ihre Rechte und setzt sie erfolgreich außergerichtlich oder auch vor Gericht durch. Ist der Unfall nicht mit dem eigenen Auto geschehen, ist also der Fahrzeughalter nicht identisch mit dem Fahrer, so sind beide im Falle eines Unfalles haftbar. Nur wenige Ausnahmen können den Halter von dieser Haftung ausschließen. Für Unfälle, die im EU-Ausland passieren gelten zuallererst die Regelungen des jeweiligen Landes. Kommt die Versicherung unverhältnismäßig lange zu keinem Ergebnis, so kann man auch, am besten mit der Unterstützung eines Anwalts für Verkehrsrecht, gerichtlich seinen Anspruch durchsetzen.
Das Verkehrsverwaltungsrecht – ein Teilgebiet des Verkehrsrechtes
Das Verkehrsverwaltungsrecht beschäftigt sich unter anderem mit der Erteilung oder Entziehung der Fahrerlaubnis oder Fahrauflagen. Im Fahrerlaubnisrecht findet man die Regelungen für den Führerschein auf Probe und auch das Fahreignungsregister (FAER), in welchem wiederum das Punktesystem bei Ordnungswidrigkeiten zu finden ist. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen bei allen Delikten des Verkehrsrechts sehr hilfreich sein. Mit dem Recht auf Akteneinsicht, kann er die Rechtslage klar einschätzen und Ihnen mögliche Vorteile herausarbeiten.