Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Halle auf Anwaltssuche finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Verkehrsrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Halle.Irmgard Ackermann
Brüderstraße 16, 06108 Halle (Saale)Christian Albrecht
Hallorenring 4, 06108 Halle (Saale)Lutz Beer
Anhalter Straße 12, 06108 Halle (Saale)Sabine Beer
Anhalter Straße 12, 06108 Halle (Saale)Meike Benthues
Hansering 9/10, 06108 Halle (Saale)Jan Christoph Berndt
Marktplatz 18, 06108 Halle (Saale)Daniel Bierwirth
Fachanwalt für Bau- und ArchitektenrechtNeuwerk 18, 06108 Halle (Saale)
Ulrich Cramer
Fachanwalt für InsolvenzrechtHansering 5, 06108 Halle (Saale)
Christian-Michael Deutsch
Mansfelder Straße 4, 06108 Halle (Saale)Marco Dienemann
Fachanwalt für Familienrecht|204Joliot-Curie-Platz 1 b, 06108 Halle (Saale)
Doris Dietrich
Trothaer Straße 55, 06108 Halle (Saale)Dirk Door
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Töpferplan 1, 06108 Halle (Saale)
Lutz E. E. Einsporn
Ernst-König-Straße 11, 06108 Halle (Saale)Björn Fehse
Fachanwalt für Strafrecht|204Marktplatz 19, 06108 Halle (Saale)
Herbert Feigl
Fachanwalt für Insolvenzrecht|6538Hansering 5, 06108 Halle (Saale)
Claudia Feuerberg
Leipziger Straße 17/18, 06108 Halle (Saale)Uwe Foppe
Wilhelm-Külz-Straße 1, 06108 Halle (Saale)Wilfried Friedrichs
Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538Hansering 14, 06108 Halle (Saale)
Michael Heinz Jürgen Geiger
Leipziger Straße 85, 06108 Halle (Saale)Christian Gobst
Bernburger Straße 2, 06108 Halle (Saale)Carolin Greiner Mai
Fachanwalt für Sozialrecht|204Hansering 14, 06108 Halle (Saale)
Jeannette Gresch
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Marktplatz 18, 06108 Halle (Saale)
Joachim Gröne
Große Ulrichstraße 57, 06108 Halle (Saale)Frank Heinicke
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|6538Große Nikolaistraße 1, 06108 Halle (Saale)
Björn L. Hering
Große Steinstraße 79/80, 06108 Halle (Saale)Gerd Herpertz
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|6538Große Nikolaistraße 1, 06108 Halle (Saale)
Tobias Hohmann
Fachanwalt für InsolvenzrechtHansering 5, 06108 Halle (Saale)
Jan Holtmeyer
Fachanwalt für Steuerrecht|204Hansering 11, 06108 Halle (Saale)
Yvette Hoppensack
Hallorenring 4, 06108 Halle (Saale)Martin Howald
Hansering 11, 06108 Halle (Saale)Ulrike Iffarth
Marktplatz 19, 06108 Halle (Saale)André Jakob
Leipziger Straße 30, 06108 Halle (Saale)Annett Kaiser
Große Steinstraße 11, 06108 Halle (Saale)Wolfgang Koop gen. Hoppmann
Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538Große Ulrichstraße 33, 06108 Halle (Saale)
Frank Kott
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Hansering 11, 06108 Halle (Saale)
Jana Krause
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538An der Waisenhausmauer 5, 06108 Halle (Saale)
Daniel Krug
An der Waisenhausmauer 11, 06108 Halle (Saale)André Krüger-Pannek
Leipziger Straße 93, 06108 Halle (Saale)Franziska Maria Köpke
Fachanwalt für Familienrecht|204Große Steinstraße 11, 06108 Halle (Saale)
Tobias Küverling
Fachanwalt für Versicherungsrecht|204Große Ulrichstraße 7-9, 06108 Halle (Saale)
Das Verkehrsrecht und seine Rechtsvorschriften
Das Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsstrafrecht, Verkehrszivilrecht und das Verkehrsverwaltungsrecht sind wichtige Bereiche des Verkehrsrechts.
Das Ordnungswidrigkeitenrecht
Zwei verkeilte PKW mit Blechschaden Die Fahndung eines Verkehrsverstoßes, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren einer roten Ampel, Parken im Halteverbot, fällt unter das Ordnungswidrigkeitenrecht. Alkohol am Steuer wird in Deutschland konsequent geahndet. Je nach Promille wird es als Ordnungswidrigkeit oder Straftat behandelt.
Fehlverhalten während der Probezeit
Das absolute Alkoholverbot gilt für Fahranfänger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Dies steht im Straßenverkehrsgesetz § 24c. Sogenannte A- und B-Verstöße unterscheiden die jeweiligen Vergehen während der Probezeit je nach ihrer Schwere. Auf vier Jahre wird die Probezeit angehoben wenn man sich einen A- oder zwei B-Verstöße zuschulden kommen lässt. Die Einstufung von Alkohol am Steuer während der Probezeit wird als schwerwiegender Verstoß bewertet. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer soll damit verbessert werden. Zusätzlich zur Probezeitverlängerung muss bei einem Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einem Eintrag ins Flensburger Fahreignungsregister gerechnet werden. Ab 0,5 Promille Alkoholkonzentration beträgt das Bußgeld 500 Euro und es werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen. Außerdem wird ein einmonatiges Fahrverbot erteilt. Ergänzend kommt man um ein Aufbauseminar nicht herum. Ein weiteres Vergehen mit Alkohol, also ein erneuter A-Verstoß, führt zu weiteren zwei Punkten in Flensburg, 1000 Euro Bußgeld, einer schriftlichen Verwarnung und der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Lässt der Fahranfänger es auf einen dritten Verstoß ankommen so hat er mit einem erneut erhöhten Bußgeld von 1.500 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot zu rechnen. Auch werden erneut zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Nochmal strenger bestraft wird eine Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille, da sie nicht mehr als Ordnungswidrigkeit sondern als Straftat bewertet wird und nach Verkehrsstrafrecht sanktioniert wird. Bei der Einstufung als Straftat muss man mit einer Freiheits- oder Geldstrafe und drei Punkten in Flensburg rechnen. Auch ein Führerscheinentzug kann die Folge sein. Das Fahreignungsregister in Flensburg, im Volksmund auch Verkehrssünderkartei genannt, arbeitet mit einem Punktesystem. Begeht ein Autofahrer einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, muss er, je nach Vergehen mit einer Punkteintragung rechnen.
Das Fahreignungsregister in Flensburg und seine Punkte
Der Verlust des Führerscheins ist die Folge, wenn ein Autofahrer einen Kontostand von acht Punkten erreicht hat. Lt. StVG § 29 werden nach Ablauf einer festgesetzten Frist Eintragungen wieder gelöscht. Das bedeutet, dass jeder Delikt einer eigenen Tilgungsfrist unterliegt, die sich bei einem erneuten Punkteintrag nicht verlängert . Zwei Punkte in Flensburg weil eine Alkoholfahrt als Ordnungswidrigkeit eingestuft wurde, erlöschen nach fünf Jahren. Zehn Jahre erhalten bleiben Punkte die wegen eines Straftatbestandes eingetragen wurden.
Alkohol am Steuer im Ausland
Mann mit einem Autoschlüssel lehnt Alkohol ab Die meisten EU-Länder haben eine Promillegrenze von 0,5. Das Bußgeld regelt jedes Land anders. Da sich gesetzliche Richtwerte jederzeit verändern können, kann diese Liste jedoch nur einen groben Überblick bieten.
Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in
- Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
- Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
- Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
- Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
- Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
- Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
- Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
- Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
- Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
- Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
- Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
- Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
- Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
- Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
- Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
Nach der Probezeit bzw. nach Vollendung des 21. Lebensjahres werden die Promillegrenzen leicht angehoben.
leichter Blechschaden an einem roten KFZ Trotzdem gilt auch hier: Wer einen Fahrfehler begeht, oder durch Ausfallerscheinungen auffällt, macht sich auch mit wenig Promille (also auch schon mit 0,3 Promille!) im Blut strafbar. Wird eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 1,09 Promille festgestellt, sind keine Ausfallerscheinungen beim Fahrer zu erkennen und wurde kein Unfall verursacht, wird die Trunkenheitsfahrt als Ordnungswidrigkeit mit 500 Euro, zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Lässt sich der Fahrer ein zweites Mal betrunken am Steuer erwischen, so drohen schon 1000 Euro Bußgeld, erneute zwei Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot. Beim dritten Mal 1.500 Euro Bußgeld und 3 Monate Fahrverbot und es werden ebenfalls zwei Punkte in Flensburg eingetragen. Ein Fahrverbot aufgrund einer Alkoholfahrt kann unter Umständen vermieden werden, wenn der Autofahrer beruflich auf sein Auto angewiesen ist. Dies ist ausnahmslos nur bei einem erstmaligen Verstoß möglich. Zeigt der Blutalkoholwert 1,1 Promille an, so ist die absolute Fahruntüchtigkeit erreicht, irrelevant ob der Fahrer Ausfallerscheinungen hat oder nicht. Dieser Grenzwert macht bei einer Trunkenheitsfahrt aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat. Der Autofahrer muss nun mit empfindlichen Strafen rechnen, so wird ihm der Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen, zusätzlich gibt es eine Geld- oder gar Freiheitsstrafe. Ein lebenslanger Führerscheinentzug ist nicht unwahrscheinlich, wenn es sich um Wiederholungstäter handelt, oder das Vergehen besonders schwer gewertet wird. Nicht nur Autofahrer, auch Radfahrer können nach einer Trunkenheitsfahrt mit mehr als 0,3 Promille eine Strafanzeige bekommen, wenn sie sich auffällig verhalten oder einen Unfall verursacht haben. Sowohl als betrunkener Autofahrer als auch als Fahrradfahrer muss man seinen Führerschein abgeben, wenn der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit von 1,6 Promille festgestellt wurde. So entschieden zum Beispiel das Verwaltungsgericht Oldenburg (Aktenzeichen 7 B 2323/08) und das Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen 3 L 636/14.NW).
Anordnung einer MPU
Drängler hupt auf der Autobahn Die Rückgabe des Führerscheines ist meist an die erfolgreiche Teilnahme an einer MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung) gebunden. Die MPU wird von staatlich anerkannten Prüfstellen, wie dem TÜV oder dem AVUS, durchgeführt. Die Medizinisch Psychologische Untersuchung hat eine relativ hohe Durchfallquote von über einem Drittel. Eine frühzeitige Vorbereitung ist deshalb angebracht. Wenn Sie mit Alkohol am Steuer von der Polizei erwischt wurden, ist folgendes Wissen hilfreich. Machen Sie keine Angaben zu ihrem Alkoholkonsum – Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht! Holen Sie sich schnellstmöglich anwaltliche Unterstützung.
Das Verkehrsstrafrecht – ein weiterer Teilbereich der Verkehrsrechts
Fahrradhelm liegt vor einem verunfallten Fahhrad Im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten handelt es sich hierbei um schwerwiegendere Verstöße. Autofahrten unter Alkoholeinfluss mit über 1,6 Promille zum Beispiel oder die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss Oberste Priorität des Verkehrsstrafrechts ist, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sicher zu stellen. Hier wird von einer bewussten Überschreitung des Rechtes ausgegangen. Während Ordnungswidrigkeiten eher fahrlässig verursacht werden. Im Verkehrsstrafrecht drohen wegen ihrer größeren Gefährdung auch größere Strafen. Eine Gerichtsverhandlung ist fast immer die Konsequenz. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht leistet in diesen Fällen wertvolle Hilfe.
Ein weiteres Gebiet des Verkehrsrechts – das Verkehrszivilrecht
Gebrochener Knöchel mit Knöchelstütze Das Verkehrszivilrecht handelt vom Schadenersatz bei durch Unfall entstandenen Schäden. Neben dem Sachschaden für die Reparatur können Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder die Kosten für ein Ersatzfahrzeug geltend gemacht werden. Ist man der Unfallverursacher, so ist die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zu informieren. Ist man vollkaskoversichert, so wird im Schadensfall auch der Schaden am eigenen Auto ersetzt. Wie schnell ein Unfall abgewickelt werden kann, hängt maßgeblich davon ab wie schnell geklärt werden kann wer ihn verursacht hat. Die Regulierung des Kfz-Haftpflichtschadens kann einem Anwalt überlassen werden. Seine Kosten trägt die Haftpflichtversicherung in Höhe des Regulierungsanteils. Bei 100 % Regulierung übernimmt die Versicherung die vollständigen Anwaltskosten. Die Haftung im Falle eines Unfalles betrifft nicht nur den Kfz-Führer, sondern auch den Kfz-Halter. Von dieser Regelung kann sich der Halter nur abgrenzen, wenn er nachweisen kann, dass der Unfall durch höhere Gewalt geschah oder das Auto ohne seines Wissens gefahren wurde. Bei einem Unfall kommt das Recht des jeweiligen EU-Landes zur Anwendung. Anwälte für Verkehrsrecht klären die rechtliche Sachlage im Falle eines Unfalles.
Das Verkehrsverwaltungsrecht – ein Teilgebiet des Verkehrsrechtes
Das Verkehrsverwaltungsrecht befasst sich sowohl mit der Erteilung als auch der Entziehung der Fahrerlaubnis und auch der Erteilung eines Fahrverbots. Die Fahrerlaubnis auf Probe und das Punktesystem nach dem Fahreignungsregister (FAER) werden von hier aus geregelt und auch die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach vorherigem Entzug. Wenn Sie rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht um z.B. die Folgen Ihrer Alkoholfahrt besser einschätzen zu können.