Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Halle auf Anwaltssuche finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Verkehrsrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Halle.
Irmgard Ackermann
Brüderstraße 16, 06108 Halle (Saale)
Christian Albrecht
Hallorenring 4, 06108 Halle (Saale)
Lutz Beer
Anhalter Straße 12, 06108 Halle (Saale)
Sabine Beer
Anhalter Straße 12, 06108 Halle (Saale)
Meike Benthues
Hansering 9/10, 06108 Halle (Saale)
Jan Christoph Berndt
Marktplatz 18, 06108 Halle (Saale)
Daniel Bierwirth
Fachanwalt für Bau- und ArchitektenrechtNeuwerk 18, 06108 Halle (Saale)

Ulrich Cramer
Fachanwalt für InsolvenzrechtHansering 5, 06108 Halle (Saale)

Christian-Michael Deutsch
Mansfelder Straße 4, 06108 Halle (Saale)
Marco Dienemann
Fachanwalt für Familienrecht|204Joliot-Curie-Platz 1 b, 06108 Halle (Saale)

Doris Dietrich
Trothaer Straße 55, 06108 Halle (Saale)
Dirk Door
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Töpferplan 1, 06108 Halle (Saale)

Lutz E. E. Einsporn
Ernst-König-Straße 11, 06108 Halle (Saale)
Björn Fehse
Fachanwalt für Strafrecht|204Marktplatz 19, 06108 Halle (Saale)

Herbert Feigl
Fachanwalt für Insolvenzrecht|6538Hansering 5, 06108 Halle (Saale)

Claudia Feuerberg
Leipziger Straße 17/18, 06108 Halle (Saale)
Uwe Foppe
Wilhelm-Külz-Straße 1, 06108 Halle (Saale)
Wilfried Friedrichs
Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538Hansering 14, 06108 Halle (Saale)

Michael Heinz Jürgen Geiger
Leipziger Straße 85, 06108 Halle (Saale)
Christian Gobst
Bernburger Straße 2, 06108 Halle (Saale)
Carolin Greiner Mai
Fachanwalt für Sozialrecht|204Hansering 14, 06108 Halle (Saale)

Jeannette Gresch
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|204Marktplatz 18, 06108 Halle (Saale)

Joachim Gröne
Große Ulrichstraße 57, 06108 Halle (Saale)
Frank Heinicke
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|6538Große Nikolaistraße 1, 06108 Halle (Saale)

Björn L. Hering
Große Steinstraße 79/80, 06108 Halle (Saale)
Gerd Herpertz
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|6538Große Nikolaistraße 1, 06108 Halle (Saale)

Tobias Hohmann
Fachanwalt für InsolvenzrechtHansering 5, 06108 Halle (Saale)

Jan Holtmeyer
Fachanwalt für Steuerrecht|204Hansering 11, 06108 Halle (Saale)

Yvette Hoppensack
Hallorenring 4, 06108 Halle (Saale)
Martin Howald
Hansering 11, 06108 Halle (Saale)
Ulrike Iffarth
Marktplatz 19, 06108 Halle (Saale)
André Jakob
Leipziger Straße 30, 06108 Halle (Saale)
Annett Kaiser
Große Steinstraße 11, 06108 Halle (Saale)
Wolfgang Koop gen. Hoppmann
Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538Große Ulrichstraße 33, 06108 Halle (Saale)

Frank Kott
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Hansering 11, 06108 Halle (Saale)

Jana Krause
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538An der Waisenhausmauer 5, 06108 Halle (Saale)

Daniel Krug
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204An der Waisenhausmauer 11, 06108 Halle (Saale)

André Krüger-Pannek
Leipziger Straße 93, 06108 Halle (Saale)
Franziska Maria Köpke
Fachanwalt für Familienrecht|204Große Steinstraße 11, 06108 Halle (Saale)

Tobias Küverling
Fachanwalt für Versicherungsrecht|204Große Ulrichstraße 7-9, 06108 Halle (Saale)
Die Sparten des Verkehrsrechts
Das Ordnungswidrigkeitenrecht, Vertragsstrafrecht, Verkehrszivilrecht oder auch Verkehrsverwaltungsrecht, sie alle sind im Verkehrsrecht geregelt.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Schadensaufnahme nach einem Unfall Die Fahndung eines Verkehrsverstoßes, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren einer roten Ampel, Parken im Halteverbot, fällt unter das Ordnungswidrigkeitenrecht. Wegen seiner Komplexität soll hier auf das Thema Alkohol am Steuer eingegangen werden, welches zum Teil ebenfalls in das Ordnungswidrigkeitengesetz fällt.
Fehlverhalten während der Probezeit
Das absolute Alkoholverbot gilt für Fahranfänger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Dies steht im Straßenverkehrsgesetz § 24c. Wird in der Probezeit gegen die StVO (Straßenverkehrsordnung) gehandelt, wird das Vergehen in schwerwiegende, sogenannte A-Verstöße, und in weniger schwerwiegende B-Verstöße unterteilt. Um zwei Jahre verlängert sich die Probezeit als Konsequenz eines A-Verstoßes oder zwei B-Verstoßen. Fahranfänger, die in der Probezeit alkoholisiert Autofahren, begehen einen sogenannten schwerwiegenden A-Verstoß, da sie mit ihrem Verhalten die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer leichtsinnig aufs Spiel setzen. Verstößt ein Fahranfänger gegen die Null-Promille-Grenze, muss er, zusätzlich zu den Maßnahmen der Probezeit, mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Übersteigt die Alkoholkonzentration im Blut 0,49 Promille, verdoppelt sich das Bußgeld auf 500 Euro, der Eintrag in Flensburg wird mit zwei Punkten angehoben und es wird ein einmonatiges Fahrverbot erteilt. Außerdem ist ein Aufbauseminar abzuschließen. Ein zweiter Verstoß gegen das Alkoholverbot führt zu zusätzlichen zwei Punkten in Flensburg mit 1.000 Euro Bußgeld und einem Fahrverbot von drei Monaten. Auch eine verkehrspsychologische Beratung wird empfohlen. Dies erhöht sich beim dritten Mal auf 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkten und ein erneutes Fahrverbot von drei Monaten. Zu beachten ist, dass es sich im Fall eines Wertes ab 1,1 Promille bereits um eine Straftat lt. Verkehrsstrafrecht handelt und nicht mehr ins Ordnungswidrigkeitenrecht fällt. Man muss hier bereits mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen und einem Eintrag von drei Punkten im Flensburger Fahreignungsregister. Konsequenz kann auch der Führerscheinentzug sein. Das Fahreignungsregister in Flensburg speichert und verwaltet ein Punktesystem. Begeht ein Autofahrer einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, muss er, je nach Vergehen mit einer Punkteintragung rechnen.
Wie funktioniert das mit den Punkten in Flensburg?
Mit acht Punkten auf dem Konto hat man seine Fahrberechtigung eingebüßt und muss den Führerschein abgeben. Lt. StVG § 29 werden nach Ablauf einer festgesetzten Frist Eintragungen wieder gelöscht. So verlängern sich seit Mai 2014 eingetragene Punkte bei erneuten Punkten nicht mehr automatisch. Wurde eine Ordnungswidrigkeit wegen Alkohol am Steuer mit zwei Punkten geahndet, so erlöschen diese nach fünf Jahren. Alkoholverstöße die einen Straftatbestand erfüllen bleiben für zehn Jahre im Fahreignungsregister erhalten.
Ein Überblick über die Promillegrenzwerte in den EU-Nachbarländern.
Autoschlüssel liegt neben einer Bierflasche Eine Promillegrenze von 0,5 ist übrigens auch in den meisten EU-Ländern üblich. Lediglich das Bußgeld variiert stark. Nur als groben Richtwert geben wir Ihnen hier die Promillegrenzwerte anderer europäischer Länder. Vor Reiseantritt ist es zu empfehlen sich über eventuell veränderte Werte zu informieren.
Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in
- Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
- Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
- Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
- Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
- Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
- Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
- Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
- Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
- Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
- Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
- Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
- Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
- Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
- Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
- Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
Nach der Probezeit bzw. nach Vollendung des 21. Lebensjahres werden die Promillegrenzen leicht angehoben.
zwei KFZ in einen Unfall verwickelt Allerdings kann auch hier schon mit nur 0,3 Promille der Führerschein entzogen werden, wenn der Fahrer den Straßenverkehr gefährdet. Eine erstmalige Alkoholfahrt mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 wird noch als Ordnungswidrigkeit behandelt. Die Folgen sind 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Lässt sich der Fahrer ein zweites Mal betrunken am Steuer erwischen, so drohen schon 1000 Euro Bußgeld, erneute zwei Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot. Mit 1.500 Euro, zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem dreimonatigen Fahrverbot muss beim dritten Verstoß gerechnet werden. In manchen Fällen kann die Rechtsprechung dem Verkehrssünder das Fahrverbot erlassen. Dies ist ausnahmslos nur bei einem erstmaligen Verstoß möglich. Zeigt der Blutalkoholwert 1,1 Promille an, so ist die absolute Fahruntüchtigkeit erreicht, irrelevant ob der Fahrer Ausfallerscheinungen hat oder nicht. Dieser Grenzwert macht bei einer Trunkenheitsfahrt aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat. Der Autofahrer muss nun mit empfindlichen Strafen rechnen, so wird ihm der Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen, zusätzlich gibt es eine Geld- oder gar Freiheitsstrafe. Ein lebenslanger Führerscheinentzug ist nicht unwahrscheinlich, wenn es sich um Wiederholungstäter handelt, oder das Vergehen besonders schwer gewertet wird. Auch als Radfahrer ist man nicht vor einer Strafanzeige gefeit, so man mit 0,3 Promille erwischt wird. Für Auto- und Fahrradfahrer gilt, dass die 1,6 Promillegrenze keinesfalls überschritten werden sollte, möchte er nicht außer einer Strafanzeige noch eine Anordnung zur MPU erhalten.
Die MPU
Radargerät auf einem Stativ Meist ist die erfolgreiche Teilnahme an einer MPU der einzige Weg seinen Führerschein wieder zu erlangen. Die MPU ist ein Verfahren, bei dem die Fahreignung einer Person geprüft wird, wenn Bedenken im Hinblick auf ihre geistige oder körperliche Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr bestehen. Die Durchfallquote bei der MPU beträgt über 30%! Angeraten wird deshalb, sich rechtzeitig vorzubereiten. Wer von der Polizei mit Alkohol am Steuer erwischt wurde, sollte folgende Punkte unbedingt beachten: Es empfiehlt sich keine Angaben über die getrunkene Menge zu machen. Holen Sie sich schnellstmöglich anwaltliche Unterstützung.
Das Verkehrsstrafrecht – ein weiterer Teilbereich der Verkehrsrechts
Finger deutet auf großen Schaden an einer Stoßstange Im Verkehrsstrafrecht geht es nicht nur um Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr, sondern auch um Delikte wie Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung, das Erstellen von Fotos oder Videos an einer Unfallstelle und dergleichen. Das Verkehrsstrafrecht soll die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten. Es wird im Verkehrsstrafrecht von einem bewussten Zuwiderhandeln ausgegangen. Ordnungswidrigkeiten geschehen eher durch Fahrlässigkeit. Da Straftaten meist eine größere Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen, werden sie dementsprechend härter bestraft. Meist folgt eine Gerichtsverhandlung. Unterstützung bekommt man dann vom einem Anwalt für Verkehrsrecht.
Ein weiteres Gebiet des Verkehrsrechts – das Verkehrszivilrecht
bandagierter Arm nach einem Verkehrsunfall Im Verkehrszivilrecht geht es um die Regulierung von Unfällen, Schmerzensgeldansprüchen sowie Nutzungsausfallschäden. Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung ist gefragt, wenn man einen Unfall selbst verschuldet hat. Eigene Schäden können bei einem selbstverschuldeten Autounfall der eigenen Vollkaskoversicherung angezeigt werden. Die Ermittlung der Schuldfrage bestimmt die Dauer der Schadensabwicklung. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kennt Ihre Rechte und setzt sie erfolgreich außergerichtlich oder auch vor Gericht durch. Zu beachten ist, dass nicht nur der Fahrer des Unfallautos haftet, sondern auch sein Halter. Von dieser Regelung kann sich der Halter nur abgrenzen, wenn er nachweisen kann, dass der Unfall durch höhere Gewalt geschah oder das Auto ohne seines Wissens gefahren wurde. Unfälle die im EU-Ausland passieren, unterliegen in erster Linie dem jeweiligen Recht in dem der Unfall geschehen ist. Kommt die Versicherung unverhältnismäßig lange zu keinem Ergebnis, so kann man auch, am besten mit der Unterstützung eines Anwalts für Verkehrsrecht, gerichtlich seinen Anspruch durchsetzen.
Das Verkehrsverwaltungsrecht
Das Fahrerlaubnisrecht und das Fahrzeugzulassungsrecht sind zusammengefasst das Verkehrsverwaltungsrecht. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist Teil des Fahrerlaubnisrechts. In ihr stehen u. a. Die Voraussetzungen für das Erreichen des Führerscheins. Das Fahrzeugzulassungsrecht normiert die Zulassung von Fahrzeugen und Personen zum öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland. Einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten, der aufgrund seiner Akteneinsicht die Rechtslage einschätzen kann ist in vielen verkehrsrechtlichen Dingen eine große Hilfe.