Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Kochel am See
Leider haben wir keinen Anwalt für Verkehrsrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Kochel am See.
Markus Fürst
Wankstraße 19, 82377 Penzbergin 10.2 km Entfernung

Christian Hohm
Bahnhofstraße 7 / I, 82377 Penzbergin 10.2 km Entfernung

Andreas Huber
Wiesenstraße 10, 82377 Penzbergin 10.2 km Entfernung

Daniela Kirner
Haselbergstraße 12, 82377 Penzbergin 10.2 km Entfernung

Arnulf Kowalski
Im Thal 2, 82377 Penzbergin 10.2 km Entfernung

Siegfried Lotterschmid-Kling
Fachanwalt für Familienrecht|3456Ruhe am Bach 18, 82377 Penzberg
in 10.2 km Entfernung

Heidi Keck
Weilheimer Straße 1, 82387 Antdorfin 10.7 km Entfernung

Béatrice Mênil
Von-Kühlmann-Straße 2, 82441 Ohlstadtin 10.7 km Entfernung

Claus Peter Appel
Zugspitzstraße 15, 82418 Hofheimin 12.4 km Entfernung

Frank Peter Dörner
Fachanwalt für Verwaltungsrecht|6538Straßäcker 21, 82418 Murnau am Staffelsee
in 12.4 km Entfernung

Barbara Grabmaier
Leitenweg 12, 82418 Murnau am Staffelseein 12.4 km Entfernung

Michael Karrasch
Fachanwalt für FamilienrechtGartenstraße 11, 82418 Seehausen a. Staffelsee
in 12.4 km Entfernung

Volker Novoa-Lill
James-Loeb-Straße 11, 82418 Murnau am Staffelseein 12.4 km Entfernung

Gerd Otto
Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538Johannisstraße 6, 82418 Murnau am Staffelsee
in 12.4 km Entfernung

Matthias Rothammer
Fachanwalt für MedizinrechtBarbarastraße 17, 82418 Murnau am Staffelsee
in 12.4 km Entfernung

Tatjana Vane
Ettaler-Mandl-Weg 19, 82418 Murnau am Staffelseein 12.4 km Entfernung

Jörn Wolfgram
Egling 8, 82418 Murnau am Staffelseein 12.4 km Entfernung

Franz Böhm
Fachanwalt für FamilienrechtMarktstraße 57, 83646 Bad Tölz
in 18.2 km Entfernung

Jost Hartman-Hilter
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Marktstraße 57, 83646 Bad Tölz
in 18.2 km Entfernung

Peter Huber
An der Grimmsäge 5, 83646 Bad Tölzin 18.2 km Entfernung

Michael Pointner
Fachanwalt für Verwaltungsrecht|204Marktstraße 57, 83646 Bad Tölz
in 18.2 km Entfernung

Rudolf Röck
Badstraße 26, 83646 Bad Tölzin 18.2 km Entfernung

Johannes Schiefer
Fachanwalt für Bank- und KapitalmarktrechtNockhergasse 6, 83646 Bad Tölz
in 18.2 km Entfernung

Ulrich Schulz
Fachanwalt für FamilienrechtMarktstraße 57, 83646 Bad Tölz
in 18.2 km Entfernung

Sigrid Sonnenberger-Zwicker
Salzstraße 16, 83646 Bad Tölzin 18.2 km Entfernung

Robert Hampp
Tannenstraße 17, 82402 Seeshauptin 18.3 km Entfernung

Christian Maatz
Flurweg 7, 82402 Seeshauptin 18.3 km Entfernung

Alexander Vincenc
Rameckerstraße 8, 82386 Huglfingin 19.6 km Entfernung
Die Sparten des Verkehrsrechts
Auf die Rechtsbereiche des Ordnungswidrigkeitenrechts, Verkehrsstrafrecht, Verkehrszivilrechts und das Verkehrsverwaltungsrecht wird nun hier genauer eingegangen.
Das Recht für Ordnungswidrigkeiten
PKW rutscht unter eine LKW Dieses Recht hat die Erziehungsfunktion im Fokus. Es wird angewandt bei dem Überfahren roter Ampeln, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder auch Halte- und Parkvergehen. Auch Verstöße gegen die Alkoholgrenze werden zunächst als Ordnungswidrigkeit behandelt. Ab einem Wert von 1,1 Promille handelt es sich jedoch um eine Straftat.
Verkehrsrecht – strenge Regeln beim Führerschein auf Probe
Alkohol ist nicht nur für Fahranfänger absolut tabu. Die sogenannte Null-Promille-Grenze gilt auch für Autofahrer unter 21 Jahren. Geregelt ist dies im Straßenverkehrsordnungsgesetz unter § 24c. Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet während der Probezeit nach A- und B-Verstößen, also schwerwiegende und weniger schwerwiegende Vergehen. Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen bereits zu einer auf vier Jahre verlängerten Probezeit. Um allen Verkehrsteilnehmern den Straßenverkehr so sicher wie möglich zu bieten wird Alkohol am Steuer während der Probezeit als A-Verstoß eingestuft. Verstößt ein Fahranfänger gegen die Null-Promille-Grenze, muss er, zusätzlich zu den Maßnahmen der Probezeit, mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Ein Bußgeld von 500 Euro ist allerdings möglich, wenn die Alkoholkonzentration 0,5 Promille übersteigt. In diesem Fall ist auch mit zwei Punkten in Flensburg zu rechnen zusätzlich zu einem einmaligen Fahrverbot. Zusätzlich ist ein Aufbauseminar zu absolvieren. Ein zweiter Verstoß gegen das Alkoholverbot führt zu zusätzlichen zwei Punkten in Flensburg mit 1.000 Euro Bußgeld und einem Fahrverbot von drei Monaten. Auch eine verkehrspsychologische Beratung wird empfohlen. Der dritte Verstoß zieht ein auf 1.500 Euro erhöhtes Bußgeld, ein dreimonatiges Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister nach sich. Eine Alkoholkonzentration ab 1,1 Promille wird als Straftat eingestuft und fällt ab nun unter das Verkehrsstrafrecht. Diese wird dann je nach Schwere der Tat mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet und mit drei Punkten in Flensburg bestraft. Auch ein Führerscheinentzug kann die Folge sein. Das Fahreignungsregister in Flensburg, im Volksmund auch Verkehrssünderkartei genannt, arbeitet mit einem Punktesystem. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden neben Bußgeldern auch mit Punkten bestraft.
Das Fahreignungsregister (FAER)
Der Verlust des Führerscheins ist die Folge, wenn ein Autofahrer einen Kontostand von acht Punkten erreicht hat. § 29 StVG besagt, dass eingetragene Punkte nach Verstreichen einer bestimmten Frist wieder getilgt werden. Diese Tilgungsfristen, gelten seit Mai 2014 für jeden einzelnen Delikt. Ein Alkoholvergehen, das als Ordnungsstrafe geahndet wird, bingt z.B. zwei Punkte in Flensburg ein. Diese bleiben für fünf Jahre im Fahreignungsregister erhalten. Wohingegen Punkte wegen Straftatbestandes für zehn Jahre registriert bleiben.
Andere Länder – andere Sitten, Promillegrenzen im Ausland
Bierglas und Schnaps und ein Schlüssel eines VW Die meisten EU-Länder haben eine Promillegrenze von 0,5. Die Bußgelder liegen jedoch weit auseinander. Am besten informiert man sich vor Reiseantritt noch einmal nach den aktuellen Grenzwerten.
Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in
- Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
- Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
- Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
- Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
- Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
- Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
- Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
- Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
- Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
- Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
- Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
- Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
- Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
- Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
- Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
Nach Bestehen der Probezeit und der Vollendung des 21. Lebensjahres gelten neue Promillegrenzen.
komplette zerstörte Kotflügel eines schwarzen Autos Auch wenn in Deutschland die allgemeine Promillegrenze bei 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration liegt, so kann auch ein geringerer Promillewert bei Unfallbeteiligung durchaus zur Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe führen. Neben zwei Punkten in Flensburg wird bei einer alkoholisierten Autofahrt zwischen 0,5 und 1,09 Promille auch ein Bußgeld von 500 Euro erhoben und es ist mit einem einmonatigen Fahrverbot zu rechnen. Lässt sich der Fahrer ein zweites Mal betrunken am Steuer erwischen, so drohen schon 1000 Euro Bußgeld, erneute zwei Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot. Mit 1.500 Euro, zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem dreimonatigen Fahrverbot muss beim dritten Verstoß gerechnet werden. Das Fahrverbot kann in wenigen Ausnahmefällen erlassen werden, wenn dringende Gründe vorliegen. Dies gilt jedoch lediglich beim ersten Verstoß. Eine absolute Fahruntüchtigkeit wird bei 1,1 Promille festgesetzt. Ist diese Grenze überschritten, so wird das Vergehen als Straftat bestraft. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen, das Punkteregister wird mit drei Punkten belastet und es droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Ein lebenslanger Führerscheinentzug ist nicht unwahrscheinlich, wenn es sich um Wiederholungstäter handelt, oder das Vergehen besonders schwer gewertet wird. Auch als Radfahrer ist man nicht vor einer Strafanzeige gefeit, so man mit 0,3 Promille erwischt wird. Mit einem Führerscheinentzug muss bei 1,6 Promille gerechnet werden. So entschieden die Verwaltungsgerichte in Oldenburg und Neustadt.
Mit der MPU zurück zum Führerschein
Hupender Autofahrer im Stau Als Voraussetzung um seinen Führerschein wieder zu erlangen hat man in der Regel eine MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung) zu bestehen. Die MPU wird von staatlich anerkannten Prüfstellen, wie dem TÜV oder dem AVUS, durchgeführt. Über ein Drittel fallen bei dieser Untersuchung durch. Sich über die Untersuchung im Vorfeld zu informieren scheint angeraten. Sie sind alkoholisiert in eine Polizeikontrolle geraten? Bestehen Sie auf Ihrem Aussageverweigerungsrecht! Die beste Unterstützung bietet nun ein Anwalt für Verkehrsrecht.
Verkehrsstrafrecht
Blauer Fahrradhelm liegt auf der Straße nach einem Unfall Das Verkehrsstrafrecht befasst sich zum Beispiel mit Unfallflucht, Drogen im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahrlässige Körperverletzung oder unterlassene Hilfeleistung. Oberste Priorität des Verkehrsstrafrechts ist, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sicher zu stellen. Die bewusste Überschreitung von Regeln und Gesetzen wird hier unterstellt. Einer Ordnungswidrigkeit wird eher Fahrlässigkeit angenommen. Die Strafen im Verkehrsstrafrecht sind, wegen der größeren Vergehen, härter. Eine Gerichtsverhandlung ist fast immer die Konsequenz. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht leistet in diesen Fällen wertvolle Hilfe.
Ein weiteres Gebiet des Verkehrsrechts – das Verkehrszivilrecht
Arm im Gips nach einem Verkehrsunfall Als Unfallfolge ergeben sich oft Schadensersatzansprüche oder die Forderung von Schmerzensgeld. Geregelt werden sie durch das Verkehrszivilrecht. Ein selbstverschuldeter Autounfall mit Schäden bei anderen Unfallbeteiligten muss der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung umgehend gemeldet werden. Eigene Schäden können bei einem selbstverschuldeten Autounfall der eigenen Vollkaskoversicherung angezeigt werden. Die Bearbeitungsdauer eines Schadensfalls hängt vom Unfall und der Ermittlung der Schuldfrage ab. Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden, so können Sie entstehende Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung abrechnen lassen. Die Haftung im Falle eines Unfalles betrifft nicht nur den Kfz-Führer, sondern auch den Kfz-Halter. Nur Unabwendbarkeit des Ereignisses, höhere Gewalt oder Schwarzfahren, können den Halter von seiner Haftungspflicht entlassen. Bei einem Unfall kommt das Recht des jeweiligen EU-Landes zur Anwendung. Bei der komplizierten Klärung der Frage nach den Schadenersatzansprüchen und deren Durchsetzung sollte man verkehrsanwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.
Welche Regelungen findet man im Verkehrsverwaltungsrecht?
Das Verkehrsverwaltungsrecht beschäftigt sich unter anderem mit der Erteilung oder Entziehung der Fahrerlaubnis oder Fahrauflagen. Die Fahrerlaubnis auf Probe und das Punktesystem nach dem Fahreignungsregister (FAER) werden von hier aus geregelt und auch die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach vorherigem Entzug. Wegen seiner Befugnis zur Akteneinsicht und seiner großen Kenntnis auf seinem Fachgebiet ist ein Anwalt für Verkehrsrecht immer hilfreich und kann rechtssicher beraten.