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Einen Anwalt für Verkehrsrecht in Miesbach finden

Leider haben wir keinen Anwalt für Verkehrsrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Miesbach.
Symbolbild Rechtsanwalt

Christian Beil

Rosenheimer Straße 7, 83714 Miesbach
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Stefan Brandmaier

Harztalstraße 7, 83714 Miesbach
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Sascha Dieterich

Rosenheimer Straße 14 a, 83714 Miesbach
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Thomas Fischer

Rosenheimer Straße 7, 83714 Miesbach
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Friedrich-E. Hösl

Fachanwalt für Familienrecht|204
Rosenheimer Straße 13, 83714 Miesbach
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Max-Josef Hösl

Rosenheimer Straße 13, 83714 Miesbach
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Alexander Mayerhöfer

Fachanwalt für Familienrecht
Marktplatz 15, 83714 Miesbach
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Martina Meis

Neureuthstraße 33, 83714 Miesbach
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Gordon Sohn

Karlingerstraße 23, 83714 Miesbach
Symbolbild Rechtsanwalt

Dirk Thelemann

Fraunhoferstraße 10, 83714 Miesbach

Infos zu Anwälte Verkehrsrecht in Miesbach
Verkehrsrecht
Verkehrsrecht ©freepik - mko

Was gehört zum Verkehrsrecht?

Das Ordnungswidrigkeitenrecht, Vertragsstrafrecht, Verkehrszivilrecht oder auch Verkehrsverwaltungsrecht, sie alle sind im Verkehrsrecht geregelt.

Die Verkehrsordnungswidrigkeit

2 PKW in einen Auffahrunfall verwickelt2 PKW in einen Auffahrunfall verwickelt Haben Sie während der Autofahrt telefoniert, das Rotlicht überfahren oder die Vorfahrtsregeln missachtet? Dies und noch einiges mehr wird durch das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht geregelt. Alkohol am Steuer wird in Deutschland konsequent geahndet. Je nach Promille wird es als Ordnungswidrigkeit oder Straftat behandelt.

Während der Probezeit gelten strenge Regeln

Für Fahranfänger in der Probezeit bzw. für Kraftfahrer bis zum Alter von 21 Jahren, gilt es lt.§ 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) für ordnungswidrig, alkoholisiert Auto zu fahren. Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) während der Probezeit werden unterteilt in schwerwiegende Vergehen (A-Verstöße) und weniger schwerwiegende Vergehen (B-Verstöße). So genügt bereits ein A-Verstoß um die Probezeit auf vier Jahre anzuheben. Unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Auto zu fahren, ist ein Risiko für die allgemeine Verkehrssicherheit, da damit das Leben anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel gesetzt wird. Es wird deshalb als A-Verstoß gewertet. Ein Fahranfänger hat nicht nur mit einer verlängerten Probezeit zu rechnen sondern auch mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 250 Euro und er bekommt einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Das Bußgeld erhöht sich bei einer Blutalkoholkonzentration ab 0,5 Promille auf 500 Euro. Auch gibt es in diesem Fall zwei Punkte eingetragen und erstmalig kommt nun auch ein einmonatiges Fahrverbot zum Einsatz. Ergänzend kommt man um ein Aufbauseminar nicht herum. Ein zweiter Verstoß gegen das Alkoholverbot führt zu zusätzlichen zwei Punkten in Flensburg mit 1.000 Euro Bußgeld und einem Fahrverbot von drei Monaten. Auch eine verkehrspsychologische Beratung wird empfohlen. Ein wiederholter Verstoß wird mit 1.500 Euro Bußgeld bestraft, zusätzlich werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen und ein Fahrverbot von drei Monaten ausgesprochen. Eine Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille fällt als Straftat ins Verkehrsstrafrecht und nicht mehr in das Ordnungswidrigkeitenrecht. Hier kann eine Freiheits- oder Geldstrafe erlassen werden und natürlich weitere Punkte im Fahreignungsregister. Zudem droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) werden als Punkte gespeichert. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung werden Punkte und Bußgelder erhoben.

Das Fahreignungsregister in Flensburg und seine Punkte

Ab acht Punkten wird der Führerschein aberkannt und eingezogen. § 29 StVG besagt, dass eingetragene Punkte nach Verstreichen einer bestimmten Frist wieder getilgt werden. Eingetragene Punkte unterliegen also folglich der jeweiligen Tilgungsfrist der Delikte. Bei Alkoholverstößen, die als Ordnungswidrigkeit mit zwei Punkten in Flensburg eingetragen werden, erfolgt eine Tilgung nach fünf Jahren. Alkoholverstöße die einen Straftatbestand erfüllen bleiben für zehn Jahre im Fahreignungsregister erhalten.

Alkohol am Steuer im Ausland

Autoschlüssel liegt neben einer BierflascheAutoschlüssel liegt neben einer Bierflasche Über die Promillegrenze von 0,5 ist man sich in den meisten EU-Ländern einig. Die Bußgelder liegen jedoch weit auseinander. Nur als groben Richtwert geben wir Ihnen hier die Promillegrenzwerte anderer europäischer Länder. Vor Reiseantritt ist es zu empfehlen sich über eventuell veränderte Werte zu informieren.

Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in

  • Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
  • Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
  • Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
  • Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
  • Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
  • Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
  • Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
  • Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
  • Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
  • Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
  • Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
  • Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
  • Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
  • Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
  • Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)

Nach Bestehen der Probezeit und der Vollendung des 21. Lebensjahres gelten neue Promillegrenzen.

komplette zerstörte Kotflügel eines schwarzen Autoskomplette zerstörte Kotflügel eines schwarzen Autos Allerdings kann auch hier schon mit nur 0,3 Promille der Führerschein entzogen werden, wenn der Fahrer den Straßenverkehr gefährdet. Bei einem Blutalkoholspiegel zwischen 0,5 und 1,09 Promille wird eine Trunkenheitsfahrt als Ordnungswidrigkeit angesehen, wenn der Fahrer keinen Unfall verursacht hat und auch keine Ausfallerscheinungen zeigt. Die Folgen sind 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Beim zweiten Mal verdoppelt sich das Bußgeld auf 1.000 Euro, 2 Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot. Beim dritten Mal 1.500 Euro Bußgeld und 3 Monate Fahrverbot und es werden ebenfalls zwei Punkte in Flensburg eingetragen. In dringenden Einzelfällen hat das Gesetz die Möglichkeit auf ein Fahrverbot zu verzichten. Dies gilt jedoch lediglich beim ersten Verstoß. Zeigt der Blutalkoholwert 1,1 Promille an, so ist die absolute Fahruntüchtigkeit erreicht, irrelevant ob der Fahrer Ausfallerscheinungen hat oder nicht. Deshalb hat diese Grenze auch rechtliche Konsequenzen. Trunkenheit am Steuer wird ab nun als Straftat bewertet. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen, das Punkteregister wird mit drei Punkten belastet und es droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Bei Wiederholungstätern oder bei besonders schweren Fällen kann die Fahrerlaubnis auch lebenslang entzogen werden. Auch als Radfahrer ist man nicht vor einer Strafanzeige gefeit, so man mit 0,3 Promille erwischt wird. Wird die 1,6 Promillegrenze erreicht, ist der Führerschein fort, egal ob Auto- oder Radfahrer.

Mit der MPU zurück zum Führerschein

Hupender AutofahrerHupender Autofahrer Der erfolgreiche Besuch einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung, kurz MPU, ist dann meist der einzige Weg um seinen Führerschein zurückzubekommen. Durchgeführt wird die MPU von staatlich anerkannten Prüfstellen wie dem TÜV mit dem Zweck, die geistige und körperliche Eignung für die Teilnahme am Straßenverkehr sicherzustellen. Man muss sich bewusst sein, dass die Durchfallquote relativ hoch ist. Es empfiehlt sich daher frühzeitig über die MPU zu informieren und mit den Vorbereitungen zu beginnen. Wer von der Polizei mit Alkohol am Steuer erwischt wurde, sollte folgende Punkte unbedingt beachten: Bestehen Sie auf Ihrem Aussageverweigerungsrecht! Ein Anwalt für Verkehrsrecht sollte nun schnellstmöglich kontaktiert werden.

Verkehrsstrafrecht

zersplitterte Frontscheibe eines Autoszersplitterte Frontscheibe eines Autos Behindern Unbeteiligte den Einsatz von Rettungskräften am Unfallort ist dies ein Straftatbestand der in das Verkehrsstrafrecht fällt, genauso wie das Fahren ohne Fahrerlaubnis, illegale Autorennen und noch einige Delikte mehr. Der Schutz aller Verkehrsteilnehmer ist das Anliegen und der Zweck des Verkehrsstrafrechts. Hier wird von einer bewussten Überschreitung des Rechtes ausgegangen. Während Ordnungswidrigkeiten eher fahrlässig verursacht werden. Im Verkehrsstrafrecht drohen wegen ihrer größeren Gefährdung auch größere Strafen. Die Folge dieser Delikte ist fast immer auch eine Gerichtsverhandlung. Unterstützung bekommt man dann vom einem Anwalt für Verkehrsrecht.

Verkehrszivilrecht

Arm im Gips nach einem VerkehrsunfallArm im Gips nach einem Verkehrsunfall Schadenersatzansprüche oder Schmerzensgeldforderungen, die als Folge eines Unfalles entstehen, gehören in das Rechtsgebiet des Verkehrszivilrechts. Eine der ersten Dinge, die der Unfallverursacher zu erledigen hat ist es, die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zu informieren. Im Falle der Vollkaskoversicherung wird auch der eigene Schaden von der Versicherung gedeckt. Die Bearbeitungsdauer eines Schadensfalls hängt vom Unfall und der Ermittlung der Schuldfrage ab. Wer ohne Schuld an einem Autounfall beteiligt war, erhält seinen Schaden von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt. Im Fall einer Teilschuld wird der Schaden nur zum Teil erstattet. Sowohl der Kfz-Halter als auch der Unfallverursacher sind haftbar. Nur Unabwendbarkeit des Ereignisses, höhere Gewalt oder Schwarzfahren, können den Halter von seiner Haftungspflicht entlassen. Bei einem Unfall kommt das Recht des jeweiligen EU-Landes zur Anwendung. Anwälte für Verkehrsrecht übernehmen die Auseinandersetzung mit Versicherungen und Gutachtern um Ansprüche ihrer Mandanten durchzusetzen.

Das Verkehrsverwaltungsrecht – ein Teilgebiet des Verkehrsrechtes

Das Fahrerlaubnisrecht und das Fahrzeugzulassungsrecht sind zusammengefasst das Verkehrsverwaltungsrecht. Hier finden sich auch Regelungen über verkehrsrechtliche Anordnungen, wie Verwaltungsvorschriften über die Gestaltung von Verkehrszeichen oder das Fahrlehrerrecht, also Verordnungen über die Ausbildung zum und die Prüfungsordnung für Fahrlehrer. Da bereits mit 0,3 Promille Alkohol im Blut Schadensersatz- und Regressforderungen von Versicherungen auf einen zukommen können wendet man sich am besten frühzeitig an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

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