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Was gehört zum Verkehrsrecht?
Das Ordnungswidrigkeitenrecht, Vertragsstrafrecht, Verkehrszivilrecht oder auch Verkehrsverwaltungsrecht, sie alle sind im Verkehrsrecht geregelt.
Das Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten
Auffahrunfall mit großem Schaden Die Benutzung des Handys am Steuer, das Parken im Halteverbot, missachtete Vorfahrtsregeln, dies alles wird vom Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht geregelt. Wegen seiner Komplexität soll hier auf das Thema Alkohol am Steuer eingegangen werden, welches zum Teil ebenfalls in das Ordnungswidrigkeitengesetz fällt.
Verkehrsrecht – strenge Regeln beim Führerschein auf Probe
Alkohol ist nicht nur für Fahranfänger absolut tabu. Die sogenannte Null-Promille-Grenze gilt auch für Autofahrer unter 21 Jahren. Geregelt ist dies im Straßenverkehrsordnungsgesetz unter § 24c. Wird in der Probezeit gegen die StVO (Straßenverkehrsordnung) gehandelt, wird das Vergehen in schwerwiegende, sogenannte A-Verstöße, und in weniger schwerwiegende B-Verstöße unterteilt. Die Probezeit verlängert sich bei zwei B-Verstößen, oder einem A-Verstoß auf vier Jahre. Fahranfänger, die in der Probezeit alkoholisiert Autofahren, begehen einen sogenannten schwerwiegenden A-Verstoß, da sie mit ihrem Verhalten die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer leichtsinnig aufs Spiel setzen. Zusätzlich zur Probezeitverlängerung muss bei einem Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einem Eintrag ins Flensburger Fahreignungsregister gerechnet werden. Ab 0,5 Promille erhöht sich das Bußgeld auf 500 Euro, es wird ein einmonatiges Fahrverbot ausgesprochen und zwei Punkte in Flensburg eingetragen. Ergänzend wird ein Aufbauseminar eingefordert. Ein Fahrverbot von drei Monaten ist die Folge eines zweiten Verstoßes gegen das Alkoholverbot. Es wird erteilt gemeinsam mit zwei Punkten in Flensburg und 1.000 Euro Bußgeld. Auch eine verkehrspsychologische Beratung ist nun empfohlen. Lässt der Fahranfänger es auf einen dritten Verstoß ankommen so hat er mit einem erneut erhöhten Bußgeld von 1.500 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot zu rechnen. Auch werden erneut zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Um eine Straftat die nach Verkehrsstrafrecht und nicht mehr nach Ordnungswidrigkeitengesetz geahndet wird, handelt es sich bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr. Je nach Schwere des Vergehens wird hier eine Freiheits- oder Geldstrafe fällig, zusätzlich zu drei Punkten in Flensburg. Konsequenz kann auch der Führerscheinentzug sein. In Flensburg ist das Fahreignungsregister (FAER) angesiedelt. Es arbeitet mit einem Punktesystem. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung werden Punkte und Bußgelder erhoben.
Das Punktekonto in Flensburg und seine Auswirkungen
Bei einem Punktekonto von 8 Punkten ist sofort und automatisch der Führerschein von der Fahrerlaubnisbehörde einzuziehen. § 29 StVG besagt, dass eingetragene Punkte nach Verstreichen einer bestimmten Frist wieder getilgt werden. Diese Tilgungsfristen, gelten seit Mai 2014 für jeden einzelnen Delikt. Zwei Punkte in Flensburg weil eine Alkoholfahrt als Ordnungswidrigkeit eingestuft wurde, erlöschen nach fünf Jahren. Alkoholverstöße die einen Straftatbestand erfüllen bleiben für zehn Jahre im Fahreignungsregister erhalten.
Alkohol am Steuer im Ausland
Kein Alkohol wenn man mit dem Auto unterwegs ist Über die Promillegrenze von 0,5 ist man sich in den meisten EU-Ländern einig. Die Bußgelder liegen jedoch weit auseinander. Da sich gesetzliche Richtwerte jederzeit verändern können, kann diese Liste jedoch nur einen groben Überblick bieten.
Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in
- Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
- Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
- Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
- Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
- Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
- Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
- Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
- Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
- Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
- Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
- Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
- Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
- Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
- Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
- Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
- Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
Autofahrer ohne Führerschein auf Probe und älter als 20 Jahre unterliegen anderen Promillegrenzen.
Unfallfoto mit dem Handy Fällt ein Autofahrer etwa durch Orientierungslosigkeit oder verminderte Reaktionsfähigkeit auf, ist er gar an einem Unfall beteiligt, so ist dies auch mit geringer Promillezahl strafbar. Bei einem Blutalkoholspiegel zwischen 0,5 und 1,09 Promille wird eine Trunkenheitsfahrt als Ordnungswidrigkeit angesehen, wenn der Fahrer keinen Unfall verursacht hat und auch keine Ausfallerscheinungen zeigt. Die Folgen sind 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Schon beim zweiten Verstoß erhöht sich die Geldstrafe auf 1000 Euro, es werden nochmalig zwei Punkte in Flensburg eingetragen und man muss mit einem Fahrverbot von drei Monaten rechnen. Für Wiederholungstäter sind die Strafen dann erneut gestiegen. So ist nun eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro fällig, zusätzlich zu zwei weiteren Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von drei Monaten. Ist das Autofahren für den Beruf unerlässlich, so gibt es die Möglichkeit ein Fahrverbot zu umgehen. Allerdings ist dies nur bei einem erstmaligen Verstoß möglich. Zeigt der Blutalkoholwert 1,1 Promille an, so ist die absolute Fahruntüchtigkeit erreicht, irrelevant ob der Fahrer Ausfallerscheinungen hat oder nicht. Wer nun am Steuer erwischt wird, muss damit rechnen, dass das Vergehen als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit behandelt wird. Der Autofahrer muss nun mit empfindlichen Strafen rechnen, so wird ihm der Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen, zusätzlich gibt es eine Geld- oder gar Freiheitsstrafe. Auch ein lebenslanger Führerscheinentzug ist möglich, abhängig vom Vergehen. Nicht nur Autofahrer, auch Radfahrer können nach einer Trunkenheitsfahrt mit mehr als 0,3 Promille eine Strafanzeige bekommen, wenn sie sich auffällig verhalten oder einen Unfall verursacht haben. Wurde die Promillegrenze, egal ob Autofahrer oder Radfahrer, von 1,6 Promille überschritten, so hat er zusätzlich zur Strafanzeige, mit einer Anordnung zur MPU zu rechnen.
Mit der MPU zurück zum Führerschein
Nahaufnahme eines Radargerätes Die Rückgabe des Führerscheines ist meist an die erfolgreiche Teilnahme an einer MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung) gebunden. Staatlich anerkannte Prüfstellen dürfen eine MPU durchführen, bei der die Fahreignung einer Person geprüft wird. Die Durchfallquote von mehr als einem Drittel ist relativ hoch. Es empfiehlt sich daher frühzeitig über die MPU zu informieren und mit den Vorbereitungen zu beginnen. Wer mit Alkohol am Steuer von der Polizei aufgehalten wird, sollte einige Dinge wissen. Sie müssen der Polizei nicht aufzählen wie viel und was Sie getrunken haben. Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Verkehrsrecht!
Auch Teil des Verkehrsrechts – das Verkehrsstrafrecht
Fahrradhelm liegt vor einem verunfallten Fahhrad Im Verkehrsstrafrecht geht es nicht nur um Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr, sondern auch um Delikte wie Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung, das Erstellen von Fotos oder Videos an einer Unfallstelle und dergleichen. Der Schutz aller Verkehrsteilnehmer ist das Anliegen und der Zweck des Verkehrsstrafrechts. Es wird von einer tendenziell bewusst ausgeübten Straftat ausgegangen. Im Gegensatz zur Ordnungswidrigkeit, bei der eher von Fahrlässigkeit ausgegangen wird. Straftaten werden durch ihre schwereren Auswirkungen auf andere Verkehrsteilnehmer strenger bestraft. Verkehrsstraftaten münden meist in einer Gerichtsverhandlung. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht leistet in diesen Fällen wertvolle Hilfe.
Noch ein Rechtsgebiet, des Verkehrsrechts – das Verkehrszivilrecht
Gebrochener Knöchel mit Knöchelstütze Als Unfallfolge ergeben sich oft Schadensersatzansprüche oder die Forderung von Schmerzensgeld. Geregelt werden sie durch das Verkehrszivilrecht. Ist man der Unfallverursacher, so ist die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zu informieren. Ist man Vollkaskoversichert, hat man nun Glück im Unglück, denn auch der eigene Schaden wird bei Vollkasko vollständig übernommen. Die Bearbeitungsdauer eines Schadensfalls hängt vom Unfall und der Ermittlung der Schuldfrage ab. Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss auch die Kosten für ein Gutachten übernehmen. Für einen Autounfall haftet nicht nur der Fahrer, sondern aufgrund der Betriebsgefahr auch der Halter. Ausnahme für die Halterhaftung: Schwarzfahrt, unabwendbares Ereignis und höhere Gewalt. Für Unfälle, die im EU-Ausland passieren gelten zuallererst die Regelungen des jeweiligen Landes. Ein Anwalt für Verkehrsrecht hilft Ansprüche durchzusetzen, wenn die Versicherung diese unbotmäßig in die Länge ziehen möchte.
Was regelt das Verkehrsverwaltungsrecht?
Das Verkehrsverwaltungsrecht beschäftigt sich unter anderem mit der Erteilung oder Entziehung der Fahrerlaubnis oder Fahrauflagen. Im Fahrerlaubnisrecht findet man die Regelungen für den Führerschein auf Probe und auch das Fahreignungsregister (FAER), in welchem wiederum das Punktesystem bei Ordnungswidrigkeiten zu finden ist. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen bei allen Delikten des Verkehrsrechts sehr hilfreich sein. Mit dem Recht auf Akteneinsicht, kann er die Rechtslage klar einschätzen und Ihnen mögliche Vorteile herausarbeiten.