Kein Aufteilungsschutz bei Kündigung im „Zweifamilien-Reihenhaus“
BGH, Urteil zum Aufteilungsschutz bei Kündigung im „Zweifamilien-Reihenhaus“ vom 23.06.2010 – VIII ZR 325/09
Sachverhalt: Die Beklagten sind Mieter einer Wohnung in einer ungeteilten Reihenhausanlage. Im Wege der Realteilung werden die Grundstücke mit den jeweils aus zwei Wohnungen bestehenden Häusern aufgeteilt. Der Kläger erwirbt das Haus und zieht in eine der Wohnungen ein. Anschließend kündigt er das Mietverhältnis mit den Beklagten nach Maßgabe von § 573 a BGB und verlangt Räumung und Herausgabe.
Der Vermieter erhält mit seiner Kündigung vor dem BGH Recht. Zwar finden entge-gen ihrem ausdrücklichen Wortlaut die Regelungen der §§ 577 ff. BGB nicht nur bei der Aufteilung im Wohnungseigentum, sondern – wegen der vergleichbaren Interessenlage – auch bei eine Realteilung entsprechend Anwendung.
Dem Eigentümer eines Reihenhauses steht aber das erleichterte Kündigungsrecht gemäß § 573 a BGB zu. Eine Ausdehnung des Schutzes des Mieters auf diese Tat-bestände lehnt der BGH ab.
Der Vermieter erhält mit seiner Kündigung vor dem BGH Recht. Zwar finden entge-gen ihrem ausdrücklichen Wortlaut die Regelungen der §§ 577 ff. BGB nicht nur bei der Aufteilung im Wohnungseigentum, sondern – wegen der vergleichbaren Interessenlage – auch bei eine Realteilung entsprechend Anwendung.
Dem Eigentümer eines Reihenhauses steht aber das erleichterte Kündigungsrecht gemäß § 573 a BGB zu. Eine Ausdehnung des Schutzes des Mieters auf diese Tat-bestände lehnt der BGH ab.
von Renate Winter
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