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Kategorie: Anwalt Wirtschaftsrecht ,
31.01.2012 (Lesedauer ca. 2 Minuten, 1373 mal gelesen)
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CS Euroreal und SEB Immoinvest: Anleger sollten schnell ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen

CS Euroreal und SEB Immoinvest: Anleger sollten schnell ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen Rechtsanwalt Jürgen Wöhrle

Der Immobilien - und Finanzvorstand der Deka-Bank Herr Matthias Danne gibt auf einer Veranstaltung in Frankfurt eine pessimistische Prognose hinsichtlich der Zukunft der beiden Immobilienfonds ab. Er habe Zweifel daran, dass die beiden seit fast zwei Jahren eingefrorenen Immobilienfonds wieder auf die Beine kommen, so berichtet das Handelsblatt.

In diesem Rahmen äußerte Danne deutliche Kritik am Verhalten am Vorgehen der beiden Fonds, wie das Handelsblatt berichtete. Wer ohne Not verkünde, noch 2011 wieder öffnen zu wollen und das Versprechen dann nicht einlöse, schüre die Verunsicherung der Anleger unnötig. "Das ist kein gutes Zeichen. Da darf man sehr nachdenklich werden": Diese Einschätzung eines Insiders lässt leider nichts Gutes für die Anleger hoffen. Vielmehr zeigt sich, dass offensichtlich Handlungsbedarf für Anleger besteht. Enttäuschte Anleger der eingefrorenen Immobilienfonds CS Euroreal und SEB Immoinvest müssen also weiterhin um die Werthaltigkeit ihrer Geldanlagen bangen.

Beide Immobilienfonds wurden trotz entsprechender Ankündigungen nicht im Laufe des Jahres 2011 für die Anteilsscheinrücknahme geöffnet. Spätestens im Mai 2012 müssen die Fondsmanager jedoch abschließend entscheiden, ob sie die eingefrorenen Fonds nun doch noch öffnen oder diese endgültig geschlossen bleiben und zum Nachteil der Anleger abgewickelt werden müssen. Die obige Einschätzung des Immobilien - und Finanzvorstands der Deka-Bank geben Anlass zum Pessimismus und Verluste für die Anleger sind zu befürchten.

Beide Immobilienfonds wurden überwiegend von Banken (Deutsche Postbank AG, SEB Bank (heute Santander Bank)) vertrieben. In der überwiegenden Anzahl der von uns bearbeiteten Fälle wurden die Immobilienfonds als sichere Anlage angepriesen, die die bessere Alternative zu Festgeldanlagen darstelle. Die bisherige Entwicklung zeigt jedoch, dass dies nicht der Fall ist und war. Ein Hinweis auf die Schließungsmöglichkeit oder auf mögliche Wertverluste erfolgte so gut wie nie. Auch eine Aufklärung über Rückvergütungen fand nur selten statt. Diese Beratungsfehler können, jeweils abhängig vom Einzelfall, eine Rückabwicklung für die betroffenen Anleger ermöglichen. Somit könnte Schaden von den Anlegern abgewendet werden.

Anleger, die nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben möchten, sollten jedoch rasch handeln, da möglichen Ansprüchen auf Rückabwicklung auch im Jahr 2012 die Verjährung droht.


von Jürgen Wöhrle

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