anwaltssuche
Suche
Kategorie: Anwalt Wirtschaftsrecht ,
14.05.2012 (Lesedauer ca. 3 Minuten, 2818 mal gelesen)
Stern Stern Stern Stern grau Stern grau 4.0 / 5 (210 Bewertungen)

CS Euroreal: Anleger entscheiden über die Wiedereröffnung oder Auflösung des CS Euroreal

CS Euroreal: Anleger entscheiden über die Wiedereröffnung oder Auflösung des CS Euroreal Rechtsanwalt Jürgen Wöhrle

Das Management des offenen Immobilienfonds CS Euroreal hat am 09.05.2012 verlautbaren lassen, dass die Anleger, wie schon beim offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest, über die Zukunft ihres Fonds entscheiden sollen und der Fonds unter dem Vorbehalt ausreichender Liquidität wieder eröffnet wird. Der SEB Immoinvest ist am Anfang der Woche mit dem gleichen Experiment gescheitert und wird jetzt aufgelöst.

Die Bedingungen der bedingten Wiedereröffnung können von interessierten Anlegern auf der Homepage des CS Euroreal (www.credit-suisse.com/de/real_assets/de/immobilien.jsp) nachgelesen werden. Nach diesen Bedingungen müssen rückgabewillige Anleger seit heute dem 09.05.2012 ihre Rückgabeverlangen erklären und diese sind durch die depotführenden Stellen bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, als Depotbank zur Rücknahme vorzulegen. Sämtliche Rücknahmewünsche, die vor dem 09.05.2012 vorgelegt wurden und deren Auszahlung verweigert wurde, gelten nicht fort.
Die Rücknahmeverlangen werden bis zum 21.05.2012 um 17:00 Uhr (Orderschluss) entgegengenommen. An diesem Tag entscheidet sich dann die Zukunft des CS Euroreal. Sollte die zur Verfügung stehende Liquidität ausreichen, um sämtliche Rücknahmeverlangen zu befriedigen und eine ordnungsgemäße laufende Bewirtschaftung sicherzustellen, wird der Fonds dauerhaft geöffnet. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Fonds aufgelöst und abgewickelt.
Der Presseerklärung des Managements ist weiter zu entnehmen, dass selbst bei einer gelungenen Wiedereröffnung die Anleger mit gravierenden Einschnitten in die bisherigen Rechte rechnen müssen. So hat das Management angekündigt, dass für den Fall einer ausreichenden Liquidität und Wiedereröffnung die allgemeinen und besonderen Vertragsbedingungen des CS Euroreal im Hinblick auf das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz geändert werden. So wird die bis dato im Normalfall geltende Rückgabemöglichkeit für die Anleger erheblich eingeschränkt sein.

Änderungen bezüglich der Rückgabemöglichkeiten von Anteilen
So sollen Anteile, statt wie bisher täglich nur noch einmal jährlich, jeweils zum letzten Arbeitstag des Kalendermonats März zurückgenommen werden. Das bedeutet, dass erstmals am 28.03.2013 Anteile zurückgegeben werden können. Im Ergebnis ist dies eine erhebliche Einschränkung für die Anleger.

Einführung von Halte- und Kündigungsfristen
Weiterhin werden zum Nachteil der Anleger Halte- und Kündigungsfristen eingeführt. So sollen unter anderem Anteilsrückgaben, die 30.000 Euro übersteigen erst nach Ablauf einer Mindesthaltefrist von 24 Monaten und einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten möglich sein.
Im Ergebnis müssen sich Anleger auch bei einer Wiedereröffnung auf erhebliche Beeinträchtigungen und Rechtsverluste eistellen. Sollte das Experiment des Managements scheitern und der Fonds aufgelöst werden, was aufgrund der Erfahrungen beim SEB Immoinvest nicht unwahrscheinlich ist, so wären die Folgen noch gravierender und die Anleger müssten mit erheblichen Kapitalverlusten rechnen.
Zwar hat das Management in einem Anschreiben an die Anleger diese gebeten, ihre Entscheidung bezüglich etwaiger Rückgabeverlangen wohl überlegt und mit Bedacht zu fällen und die über 20-jährige des Erfolgsgeschichte des CS Euroreal fortzuführen. Im Hinblick auf die Erfahrungen in der letzten Zeit, muss dies für viele Anleger, die in Existenznot geraten sind, wie blanker Hohn klingen. Angesichts der Erfahrungen mit dem SEB Immoinvest muss Anlegern hier wohl dazu geraten werden, die jetzige Rückgabechance (falls das Experiment gelingen sollte) zu nutzen und die Rückgabe zu verlangen.
Außerdem sollten Anleger nicht darauf warten, dass der CS Euroreal das gleiche Schicksal erleidet, wie der SEB Immoinvest, sondern bereits jetzt handeln und mögliche rechtliche Schritte prüfen lassen. Wir betreuen bereits eine Vielzahl von Anlegern und haben bereits entsprechende Schadensersatzklagen gegen beratende Banken bei Gericht eingereicht.
Mögliche Ansprüche könnten unter anderem darauf gestützt werden, dass

- der Immobilienfonds fälschlicherweise als bessere Alternative zu Festgeldanlagen dargestellt wurde und als sicher angepriesen wurde.
- nicht über die Schließungsmöglichkeit des Fonds aufgeklärt wurde.
- keine hinreichende Aufklärung über hinter dem Rücken der Anleger an die Banken gezahlten Rückvergütungen erfolgte.

Sollten Sie sich zum Handeln entschließen, informieren wir Sie gerne über die drohende Verjährung und überprüfen Ihre möglichen Ansprüche.




von Jürgen Wöhrle

Hilfe zur Anwaltssuche
Lesen Sie hier weitere Fachartikel im Themenbereich Wirtschaft & Wertpapiere
Hier finden Sie bundesweit Rechtsanwälte für Wirtschaftsrecht

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.