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Kategorie: Anwalt Familienrecht ,
04.04.2023 (Lesedauer ca. 5 Minuten, 979 mal gelesen)
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Wie beantrage ich Elterngeld und wie viel gibt es?

Baby greift nach Hand der Mutter Baby greift nach Hand der Mutter © freepik - mko

Nach der Geburt eines Babys greift der Staat jungen Familien mit dem sog. Elterngeld finanziell unter die Arme. Doch wann hat man einen Anspruch auf Elterngeld? Was versteht man unter Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus? Wie viel Elterngeld gibt es? Wie lange kann man Elterngeld bekommen? Und wo muss man Elterngeld beantragen?

Wann habe ich einen Anspruch auf Elterngeld?


Einen Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern, vorausgesetzt sie betreuen und erziehen ihr Kind selbst, leben mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt und arbeiten nicht oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche. Auch nichts erwerbstätige Menschen, wie Studenten oder Hausfrauen erhalten Elterngeld, wenn sie ihr Kind selbst betreuen und erziehen.

Was versteht man unter Basiselterngeld?


Das Basiselterngeld erhalten Eltern, die gemeinsam ihr Kind betreuen und dadurch Einkommensverluste erzielen. Das Basiselterngeld steht ihnen in den ersten 12 Lebensmonaten ihres Babys zu, wobei die Monate unter den Elternteilen frei aufgeteilt werden kann. Jedes Elternteil kann mindestens zwei und höchstens 12 Monate beanspruchen. Zwei weitere Monate erhalten Eltern Elterngeld, wenn sich beide Elternteile um das Kind kümmern und das Einkommen wegfällt.

Alleinerziehenden stehen die 14 Monate im vollen Umfang zu. Nach den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes können Eltern nur noch ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen.

Was bedeutet ElterngeldPlus?


Eltern, deren Nachwuchs ab Juli 2015 dem das Licht der Welt erblickt, können ElterngeldPlus beantragen, wenn sie schon während des Bezugs von Elterngeld Teilzeit arbeiten wollen. ElterngeldPlus erhalten Eltern doppelt so lange wie das Basiselterngeld. Entschließen sich Eltern nach der Geburt ihres Kindes nicht zu arbeiten, ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wer Teilzeit arbeitet, erhält unter Umständen ein ElterngeldPlus, das so hoch ist wie das Basiselterngeld mit Teilzeit.

Auch für Alleinerziehende haben die Möglichkeit ElterngeldPlus in Anspruch zu nehmen. Dafür benötigen sie nicht mehr wie bislang das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Aufgepasst: Das Bundessozialgericht (BSG) (Az. B 10 EG 3/20 R) hat entschieden, dass der Bezug von Krankengeld das ElterngeldPlus reduzieren kann. Krankengeld wird für die Dauer des Bezugs auf das ElterngeldPlus angerechnet.

Wann erhalte ich einen Partnerschaftsbonus?


Eine weitere Variante des Elterngeldes ist der Partnerschaftsbonus. Eltern erhalten vier ElterngeldPlus-Monate zusätzlich, wenn sie in dieser Zeit beide zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Dafür müssen beide Elternteile ihre Arbeitszeit auf die entsprechende Wochenstundenzahl reduzieren, stellt das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg (Az. L 11 EG 2662/17) klar. Der Partnerschaftsbonus muss gemeinsam von beiden Elternteilen beantragt werden.

Getrenntlebende Eltern, die gemeinsam in Teilzeit arbeiten, können den Partnerschaftsbonus auch erhalten – genauso wie Alleinerziehende.

Wie viel Elterngeld bekomme ich in der Elternzeit?


Die Höhe des Elterngeldes bemisst sich nach dem Durchschnittseinkommen der letzten zwölf Monate des antragstellenden Elternteils. Nur Eltern, die weniger als 300.000 Euro im Jahr verdienen, erhalten Elterngeld. Eltern mit niedrigem Einkommen können bis zu 100 Prozent des vorher erzielten Einkommens erhalten, Eltern mit höherem Einkommen erhalten 65 Prozent ihres Voreinkommens.
Für Alleinerziehende liegt die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld 250.000 Euro.

Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat. ElterngeldPlus gibt es zwischen 150 Euro und höchstens 900 Euro im Monat.

Für Familien mit mehreren kleinen Kindern gibt es den Geschwisterbonus: 10 Prozent zum Elterngeld. Bei Mehrlingsgeburten erhalten die Eltern einen Zuschlag von 300 Euro für jedes weitere neugeborene Baby. Diese Regelung ist laut LSG Essen (Az. L 13 EG 15/18) aber nicht auf Mehrfachadoptionen übertragbar. Weder nach dem Wortlaut der Regelung zum Mehrlingszuschlag im Bundeselterngeldgesetz noch nach dem Regelungszusammenhang sei eine analoge Anwendung geboten. Wäre der Zuschlag auch für Mehrfachadoptionen gedacht, hätte der Gesetzgeber dies regeln können.

Für die Berechnung des Arbeitslosengeld II wird Elterngeld in voller Höhe als Einkommen angerechnet.

Übrigens: Eine schwangere Frau erhält kein höheres Elterngeld zu, wenn sie im Bemessungszeitraum arbeitslos war und aufgrund ihrer Schwangerschaft ihren Beruf nicht mehr nachgehen konnte. Höheres Elterngeld erhält sie nur, wenn sie aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung nicht mehr arbeiten konnte, so das BSG (Az. B 10 EG 1/22 R).

Erhöhen Gehaltsnachzahlungen, Provisionen oder Weihnachtsgeld das Elterngeld?


Gehaltsnachzahlungen können das Elterngeld erhöhen, entschied das BSG (Az. B 10 EG 1/18 R). Entscheidend ist, welches Einkommen der Elterngeldberechtigte im Bemessungszeitraum erzielt. Nachgezahlter laufender Arbeitslohn, den der Elterngeldberechtigte außerhalb der für die Bemessung des Elterngelds maßgeblichen zwölf Monate vor dem Geburtsmonat des Kindes erarbeitet hat, ist der Bemessung des Elterngeldes zugrunde zu legen, wenn er im Bemessungszeitraum zugeflossen ist.

In den 12 Monaten vor der Geburt eines Kindes nachgezahltes Gehalt erhöht das Elterngeld auch dann, wenn es sich um eine Nachzahlung aus dem vorangegangenen Kalenderjahr handelt. Nicht beim Elterngeld berücksichtigt werden dagegen Gehaltsnachzahlungen, die Eltern erst nach der Geburt des Kindes erhalten. Das hat das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 13 EG 5/09) entschieden.

Nach einer Entscheidung des BSG (Az. B 10 EG 5/17 R) kann der im Steuerbescheid ausgewiesene Jahresgewinn eines Gesellschafters nicht mehr anteilig im Elterngeldbezugszeitraum als Einkommen angerechnet werden, wenn er für diese Zeit auf seinen Gewinn verzichtet hat. Damit hat das Bundessozialgericht seine bisherige Rechtsprechung an die gesetzlichen Neuregelungen der Einkommensabrechnung nach dem Elterngeldvollzugsvereinfachungsgesetz angepasst.

Erhält ein Arbeitnehmer vor der Geburt seines Kindes Provisionen von seinem Chef, die als laufender Arbeitslohn gezahlt werden, sind diese bei der Berechnung des Elterngeldes zu berücksichtigen. Keine Berücksichtigung bei der Bemessung der Elterngeldhöhe finden Provisionen, die als sonstige Bezüge gezahlt werden. Dies entschied jüngst das BSG (Az. B 10 EG 7/17 R u.a.) im Fall eines Arbeitnehmers, dessen Provisionen als sonstige Bezüge nur quartalsweise vom Arbeitgeber gezahlt wurden.

Bei der Bemessung von Elterngeld werden jährliche Einmalzahlungen, wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, nicht berücksichtigt. Dies stellte das BSG (Az. B 10 EG 5/16 R) in einer Entscheidung klar.

Ehegatten dürfen vor der Geburt eines Kindes die Steuerklasse wechseln, um höheres Elterngeld zu beziehen. Das entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 13 EG 51/08).

Wie lange kann ich Elterngeld bekommen?


Ein Anspruch auf Elterngeld besteht in den ersten 12 Lebensmonaten des neugeborenen Kindes. Vater und Mutter können sich die Elternzeit flexibel aufteilen. Nutzen beide Eltern das Angebot der Elternzeit erhalten sie zwei zusätzliche Monate. Alleinerziehende Elternteile haben ebenfalls einen Anspruch auf 14 Monate Elternzeit.

Eltern, deren Kind sechs Wochen oder früher zur Welt gekommen ist, erhalten zusätzliche Monate Elterngeld. Bei einer Geburt sechs Monate vor dem errechneten Termin gibt es einen weiteren Monat Elterngeld, bei einer Geburt acht Wochen vor dem Geburtstermin erhalten die Eltern zwei Monate mehr Elterngeld. Kommt das Baby 12 Wochen zu früh, bekommen die Eltern drei zusätzliche Monate Elterngeld und bei 16 Wochen zu früh 4 Monate zusätzliches Elterngeld. Den Eltern wird damit mehr Zeit eingeräumt auf eventuelle Entwicklungsverzögerungen beim Kind reagieren zu können.

Darf ich neben dem Bezug von Elterngeld arbeiten?


Die zulässige Arbeitszeit während des Bezuges von Elterngeld liegt bei 32 Arbeitsstunden pro Woche, also vier Werktagen. Beim Partnerschaftsbonus können Eltern, die beide in Teilzeit arbeiten zwischen 24 und 32 Arbeitsstunden pro Woche arbeiten.
Eltern, die in Teilzeit arbeiten, müssen in der Regel während des Bezugs von Elterngeld keinen weiteren Nachweis über ihre Arbeitszeit erbringen.

Wo muss ich Elterngeld beantragen?


Elterngeld kann mit einem entsprechenden Formular von jedem Elternteil bei der örtlich zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden. Dem Antrag sollte die Geburtsurkunde des Kindes sowie entsprechende Gehaltsnachweise beigefügt werden.
Wichtig zu wissen: Elterngeld wird höchstens drei Monate rückwirkend geleistet. Es sollte daher in den ersten drei Lebensmonaten des Neugeborenen beantragt werden.


erstmals veröffentlicht am 14.10.2013, letzte Aktualisierung am 04.04.2023

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