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Kategorie: Anwalt Verkehrsrecht ,
27.10.2016 (Lesedauer ca. 1 Minute, 645 mal gelesen)
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FKK-Club kassiert Geldbuße wegen unerlaubter Sondernutzung einer Straße

FKK-Club kassiert Geldbuße wegen unerlaubter Sondernutzung einer Straße © Björn Wylezich - Fotolia

Ein privater FKK-Club wurde vor dem Amtsgericht München wegen unerlaubter Sondernutzung einer Straße zu einer Geldbuße verurteilt. Was war geschehen?

Der Geschäftsführer des FKK-Clubs hatte einen Fahrzeuganhänger, dessen Seitenflächen mit Werbung für den FKK-Club plakatiert waren, an mehreren Tagen in einer Parkbucht einer öffentlichen Straße abgestellt. Auf den Plakaten war eine freizügig gekleidete Frau mit gespreizten Beinen und Händen vor ihrem Schambereich abgebildet.

Werbung hätte Sondernutzungserlaubnis erfordert


Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 1123 OWi 239 Js 100247/16 ) ist davon überzeugt, dass der FKK-Club-Geschäftsführer den Anhänger nur zu Werbezwecken an der Straße abgestellt hatte. Vorbeifahrende Autofahrer sollten so auf den FKK-Club aufmerksam gemacht werden. Für diesen Zweck würde der FKK-Club allerdings eine Sondernutzungserlaubnis notwendig, die vorliegend nicht gegeben war. Der Verteidigung des FKK-Clubgeschäftsführers, der Anhänger werde nur zum Abtransport von Schutt, Müll und Laub verwendet, folgte das Amtsgericht München nicht. Der Zugang zum Anhänger sei für diese Zwecke denkbar ungeeignet. Die Form des Anhängers sei aber typisch um darauf Werbefläche zu produzieren. Das Gericht verurteilte den Geschäftsführer des FKK-Clubs wegen der Ordnungswidrigkeit Unerlaubte Straßennutzung zu einer Geldbuße von 150 Euro.

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