Geschenkgutscheine: Wie lange sind sie gültig?

Unsicher, welches Geschenk passt? Mit Geschenkgutscheinen liegt man selten falsch! Sie bieten Flexibilität, ermöglichen individuelle Wünsche und sind besonders praktisch, wenn die Zeit knapp ist. Egal ob für den Lieblingsladen, ein Wellness-Erlebnis oder ein exklusives Restaurant – Gutscheine treffen den Geschmack des Beschenkten und machen Schenken stressfrei. Doch wie lange sind Geschenkgutscheine gültig? Sind sie auch auf Dritte übertragbar? Und müssen Händler Geschenkgutscheine in bar auszahlen?
Wie lange sind Geschenkegutscheine gültig?
Geschenkgutscheine unterliegen in Deutschland einer gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Wurde kein Ausstellungsdatum auf dem Gutschein vermerkt, kann er innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem er ausgestellt wurde, beim Handel eingelöst werden. Ein am 15. Juni 2024 gekaufter Gutschein ist somit bis zum 31. Dezember 2027 gültig. Kürzere Fristen sind nur zulässig, wenn sie die Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen, etwa bei Veranstaltungen mit klar begrenzter Laufzeit.
Oft werden Gutscheine aber auch befristet „… einlösbar bis …“ oder „… gültig bis …“ ausgestellt. Befristete Gutscheine verfallen mit Ablauf des Gültigkeitsdatums.
Aufgepasst: Die Befristung der Gültigkeit muss nicht zwingend auf dem Gutschein vermerkt sein, sie kann auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen.
Eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr ist bei Gutscheinen in der Regel unzulässig. In diesem Fall greift dann die Gültigkeits-Frist von drei Jahren. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) München (Az. 29 U 3193/07 und 29 U 4761/10) im Fall eines Gutscheins bei einem Online-Händler.
Ist bei einem ungültigen Geschenkgutschein auch der Geldwert verloren?
Bei befristeten Gutscheinen ist mit Ablauf des Gültigkeitsdatums der Geldwert noch nicht weg. Der Handel muss dem Kunden bis zum Ablauf der dreijährigen Verjährung den Geldwert des Gutscheins erstatten. Oft zahlt der Händler allerdings nicht die gesamte Summe aus, sondern behält sich eine Aufwandspauschale ein.
Kann der Geschenkgutschein auf Dritte übertragen werden?
Geschenkgutscheine sind übertragbar. Nach dem bürgerlicher Recht ist ein Gutschein ein sog. kleines Inhaberpapier. Das bedeutet, jeder, der den Gutschein in den Händen hat, kann ihn auch einlösen. Dabei ist es völlig unerheblich auf welchen Namen der Gutschein ausgestellt wurde. Eine namentliche Nennung auf dem Gutschein hat in der Regel nur dekorativen Charakter und bindet den Händler nicht. Sie bedeutet, nicht nur der Beschenkte kann den Gutschein einlösen, sondern auch jeder Dritte.
Müssen Händler einen Geschenkgutschein in bar auszahlen?
Kann der Kunde den Gutschein aus welchen Gründen auch immer nicht einlösen, besteht oft der Wunsch den Gutschein in bar ausgezahlt zu bekommen. Hier gilt: Kunden haben keinen Anspruch darauf, sich den Wert des Gutscheins auszahlen zu lassen. Ein Gutschein dient dazu, Waren oder Dienstleistungen einzulösen, und nicht dazu, Bargeld zu erhalten. Manchmal können Gutscheine in Teilbeträgen eingelöst werden, sofern es der Händler erlaubt. Wird der Geldwert des Gutscheins nicht voll in Anspruch genommen, besteht auch kein Anspruch auf Auszahlung des Restwertes. Der Händler darf über den Restwert einen neuen Gutschein ausstellen.
Was passiert mit dem Geschenkgutschein bei Insolvenz des Händlers?
Meldet ein Geschäft Insolvenz an, kann der Geschenkgutschein nicht mehr eingelöst werden. Im Falle einer Insolvenz des Unternehmens verlieren Gutscheine ihren Wert, da der Insolvenzverwalter keine neuen Forderungen mehr bedienen darf.
erstmals veröffentlicht am 12.11.2021, letzte Aktualisierung am 18.12.2024
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