Krankenkasse zahlt nicht - Anwalt kann helfen
Wer krankenversichert ist, hat auch einen Anspruch auf die Übernahme der Behandlungskosten bei Krankheit, so sollte man meinen. Doch die Krankenkasse zahlt nicht immer. Ihre so genannte Leistungspflicht ist durch zahlreiche Regelungen wie Gesetze, Richtlinien und Verträge begrenzt. Zum Streit kommt es meist, wenn es um die Kostenübernahme bei alternativen Heilmethoden geht.
Wer krankenversichert ist, hat auch einen Anspruch auf die Übernahme der Behandlungskosten bei Krankheit, so sollte man meinen. Doch die Krankenkasse zahlt nicht immer. Ihre so genannte Leistungspflicht ist durch zahlreiche Regelungen wie Gesetze, Richtlinien und Verträge begrenzt. Zum Streit kommt es meist, wenn es um die Kostenübernahme bei alternativen Heilmethoden geht.
So kämpfte ein krebskranker Patient gegen seine gesetzliche Krankenkasse für die Übernahme der Kosten einer vom Arzt verordneten Wärmetherapie. Die Therapie hatte das Krankheitsbild des Patienten nachweislich verbessert, aber die Krankenkasse weigerte sich die Kosten zu tragen, obwohl die Finanzierung dieser Behandlung nach einer Einzelfallprüfung in der Satzung der Krankenkasse durchaus vorgesehen war.
Grundsätzlich müssen Behandlungsmethoden, wenn sie über die Krankenkassen finanziert werden sollen, "dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse" entsprechen. Deshalb werden die Kosten für Außenseitermethoden oder neue Verfahren, die sich nicht ausreichend bewährt haben oder nicht erprobt sind, von den Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Die Krankenkassen sehen es nicht als ihre Aufgabe an, die medizinische Forschung auf diese Weise zu finanzieren.
Ein Gang zum Anwalt kann sich für den Betroffenen aber dennoch lohnen. Die derzeitige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts verlangt eine Übernahme der Kosten im Einzelfall auch dann, wenn der wissenschaftlich begründete Nachweis der Wirksamkeit einer Therapie noch aussteht. Ausschlaggebend ist für das Gericht, ob sich die Therapie in der medizinischen Praxis durchgesetzt hat. Leider muss die Kostenübernahme durch die Krankenkasse in solchen Fällen meistens vor Gericht erstritten werden. Das kann lange dauern. Die Rechtsanwaltskammer Celle rät den Betroffenen, in dringenden Fällen, einen Anwalt aufzusuchen und mit diesem zu klären, wie die Chancen für eine Kostenübernahme stehen. Ist die Prognose positiv, sollten die Patienten die Therapie zunächst auf eigene Kosten durchführen und die Kostenübernahme dann im Nachhinein mit Hilfe eines Anwalts gegebenenfalls auch gerichtlich erstreiten.
So kämpfte ein krebskranker Patient gegen seine gesetzliche Krankenkasse für die Übernahme der Kosten einer vom Arzt verordneten Wärmetherapie. Die Therapie hatte das Krankheitsbild des Patienten nachweislich verbessert, aber die Krankenkasse weigerte sich die Kosten zu tragen, obwohl die Finanzierung dieser Behandlung nach einer Einzelfallprüfung in der Satzung der Krankenkasse durchaus vorgesehen war.
Grundsätzlich müssen Behandlungsmethoden, wenn sie über die Krankenkassen finanziert werden sollen, "dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse" entsprechen. Deshalb werden die Kosten für Außenseitermethoden oder neue Verfahren, die sich nicht ausreichend bewährt haben oder nicht erprobt sind, von den Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Die Krankenkassen sehen es nicht als ihre Aufgabe an, die medizinische Forschung auf diese Weise zu finanzieren.
Ein Gang zum Anwalt kann sich für den Betroffenen aber dennoch lohnen. Die derzeitige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts verlangt eine Übernahme der Kosten im Einzelfall auch dann, wenn der wissenschaftlich begründete Nachweis der Wirksamkeit einer Therapie noch aussteht. Ausschlaggebend ist für das Gericht, ob sich die Therapie in der medizinischen Praxis durchgesetzt hat. Leider muss die Kostenübernahme durch die Krankenkasse in solchen Fällen meistens vor Gericht erstritten werden. Das kann lange dauern. Die Rechtsanwaltskammer Celle rät den Betroffenen, in dringenden Fällen, einen Anwalt aufzusuchen und mit diesem zu klären, wie die Chancen für eine Kostenübernahme stehen. Ist die Prognose positiv, sollten die Patienten die Therapie zunächst auf eigene Kosten durchführen und die Kostenübernahme dann im Nachhinein mit Hilfe eines Anwalts gegebenenfalls auch gerichtlich erstreiten.
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