anwaltssuche
Suche
Kategorie: Anwalt Internetrecht ,
08.09.2017 (Lesedauer ca. 2 Minuten, 1390 mal gelesen)
Stern Stern Stern Stern grau Stern grau 3.8 / 5 (75 Bewertungen)

Linkpflicht für Amazon-Händler auf OS-Plattform?

Linkpflicht für Amazon-Händler auf OS-Plattform? © sma - topopt

Seit dem 9.1.2016 sind Unternehmen innerhalb der EU verpflichtet mit einem Link auf ihrer Homepage auf die europäische Online-Schlichtungsplattform (OS-Plattform) hinzuweisen – anderenfalls liegt ein Wettbewerbsverstoß vor.

Das Oberlandesgericht Dresden hat vor kurzem entschieden, dass nicht die Marktplatz-Händler, sondern Amazon diese Linkpflicht trifft. Das Oberlandesgericht Koblenz und jüngst auch das Oberlandesgericht Hamburg sehen das anders: Auch die Online-Händler müssen auf ihren Angebotsseiten einen Link zur OS-Plattform setzen. Was gilt?

OLG Hamburg: Verlinkung bei gewerblichen Angebote auf Internettplattform muss funktionieren und ist Pflicht!


Das Oberlandesgericht Hamburg (Aktenzeichen 4 U 50/17) hat jüngst entschieden, dass auch jedes gewerbliche Angebote, das etwa auf dem Internetmarktplatz eBay publiziert wird, einen funktionierenden Link zur OS-Plattform haben muss. Ein Software-Händler war von einem Mitbewerber wegen eines Wettbewerbsverstoßes abgemahnt worden, weil unter seinen eBay-Angeboten keine klickbaren Links auf die OS-Plattform eingefügt waren, sondern nur die Internetadresse (URL) der OS-Plattform. Das Oberlandesgericht Hamburg bestätigte den Wettbewerbsverstoß. Auch für gewerbliche Angebote bestehe ein Linkpflicht auf die OS-Plattform. Jedes einzelne Angebot werde als „Website“ im Sinne der ODR-Verordnung verstanden. Eine lediglich textliche Wiedergabe der Internetadresse der OS-Plattform reiche nicht aus. Bei einer Pflicht zur Verlinkung werde immanent auch eine Funktionalität vorausgesetzt.

OLG Koblenz: Linkfpflicht trifft auch Online-Marktplatzhändler


Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz (Aktenzeichen 9 W 429/16) hat hingegen entschieden, dass der Link auf die OS-Plattform auch vom Online-Händler in seinen Angebotsseiten gesetzt werden muss.

Nach Auffassung des OLG Koblenz lasse sich weder aus dem Text der ODR-Verordnung noch aus den Erwägungsgründen zur Verordnung entnehmen, dass die Link-Pflicht für Online-Händler entfallen soll, wenn sie ihre Angebote auf Online-Marktplätzen bereitstellen und diese bereits einen Link zur OS-Plattform gesetzt haben. Der Begriff „Website“ müsste hier soweit ausgelegt werden, dass auch die Angebotsseiten von Online-Unternehmern auf Online-Marktplätzen darunter fallen würden.

OLG Dresden: Online-Marktplatzbetreiber trifft Pflicht zur Verlinkung


Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Händler keinen Link zur OS-Plattform in seinen Angeboten gesetzt, die er auf dem Online-Marktplatz Amazon offerierte, und erhielt eine einstweilige Verfügung. Das Oberlandesgericht Dresden (Aktenzeichen 14 U 1462/16) stellte nun aber klar, dass nicht der Händler, sondern der Marktplatzbetreiber – hier Amazon – für die Verlinkung zur OS-Plattform in den Angeboten der Händler verantwortlich ist.

Nach Ansicht des Gerichts stellt der Online-Händler seine Angebote nicht auf seiner Website ein, sondern auf der des Marktplatzbetreiber – hier: Amazon. Die Linkpflicht auf die OS-Plattform betreffe aber nur die eigene Website.

Unser Händler-Tipp: Link auf OS-Plattform setzen!


Es handelt sich um zwei kontroverse obergerichtliche Urteile, die vermutlich irgendwann höchstrichterlich entschieden werden. Bis dahin sollten Online-Marktplatzhändler sicherheitshalber einen Link zur OS-Plattform auf ihren Angebotsseiten setzen, um eine teuer Abmahnung vom Wettbewerber zu vermeiden.

Hilfe zur Anwaltssuche
Lesen Sie hier weitere Fachartikel im Themenbereich Computer & Internet
Hier finden Sie bundesweit Rechtsanwälte für Internetrecht

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.