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Kategorie: Anwalt Immobilienrecht ,
24.09.2020 (Lesedauer ca. 2 Minuten, 410 mal gelesen)
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Maklerabzocke ausgebremst: Bestellerprinzip beim Immobilienkauf

Symbolbild Maklerkosten für eine Immobilie Symbolbild Maklerkosten für eine Immobilie © freepik - mko

Was in einigen Bundesländern schon praktiziert wird, gilt ab dem 23.12.2020 bundesweit: Das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf - wenn auch in einer moderateren Form, als bei der Vermietung von Wohnungen. Käufer und Verkäufer müssen sich dann die Maklerprovision teilen. Doch was bedeutet das Bestellerprinzip beim Immobilienerwerb genau? Wer muss was zahlen? Und welche Auswirkungen hat es auf die Makler?

Was bedeutet das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf?


Bis zum 23.12.2020 gilt das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf nur in Bremen, Berlin, Brandenburg, Hamburg und Hessen. Ab dem 23.12.2020 gilt es aufgrund des Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser bundesweit.

Das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf unterscheidet sich vom Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermietung. Dort muss derjenige den Makler bezahlen, der in beauftragt hat. Beim Immobilienkauf wird die Maklercourtage zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zukünftig aufgesplittet.

Vorsicht: Das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf gilt nur, wenn der Käufer als Verbraucher auftritt. Handelt er gewerblich, gelten die gesetzlichen Regelungen zum Bestellerprinzip beim Immobilienkauf nicht. Folge: Die Zahlung der Maklerprovision kann frei vereinbart werden.
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Alleinauftrag oder Doppeltätigkeit – Wer zahlt was?


Beauftragt eine Vertragspartei einen Makler, muss sie auch die Maklerprovision zahlen. Käufer und Verkäufer können allerdings vereinbaren, dass die Maklerkosten zum Teil von der anderen Partei mitübernommen werden. Die Kostenübernahme ist auf höchstens 50 Prozent der Gesamtkosten begrenzt. Die andere Vertragspartei muss die Maklerkosten erst zahlen, wenn der Auftraggeber des Maklers seine Zahlung der Maklerprovision nachweislich geleistet hat. Der Nachweis kann etwa in Form eines Bankauszugs erbracht werden.

Wird ein Makler für den Käufer und Verkäufer beim Immobilienkauf tätig, kann er seine Maklerprovision nur zu gleichen Teilen von beiden Vertragsparteien verlangen. Beide Zahlungsansprüche werden mit dem Anschluss des Immobilienkaufvertrags fällig.

Wichtig zu wissen: Maklervertrag bedarf Schriftform


Neu ist auch, dass Maklerverträge ab dem 23.12.2020 nur noch schriftlich abgeschlossen werden dürfen. Mündliche Aufträge sind dann unwirksam. Zulässig sind auch eine E-Mail oder eine SMS.

Was bedeutet das Bestellerprinzip für Makler?


Das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf könnte dazu führen, dass Makler Einkommenseinbußen erleiden. Das Geschäftsmodell "Für den Verkäufer provisionsfrei" funktioniert nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes nicht mehr. Zukünftig wird nicht die kostenlose Tätigkeit für den Immobilienverkäufer das entscheidende Argument für die Beauftragung sein, sondern die Makler werden ihr Leistungs-Portfolio erweitern müssen.

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