Bernd Broich - Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht und Vereinsrecht sowie Fachanwalt für Erbrecht in Köln
Seit Beginn meiner Anwaltstätigkeit habe ich mich auf Erbrecht und Vereinsrecht spezialisiert. Die Kanzlei besteht seit Anfang 2004 in Köln-Deutz.
Als Dienstleister versuche ich, meinen Mandanten neben fundierter Rechtsberatung auch jederzeit guten Service zu bieten. In der Regel erhalten Sie umgehend einen Termin bei mir - auch in den Abendstunden.
Auf Anfragen per Telefon oder E-Mail antworte ich meist noch am gleichen Tag oder spätestens am nächsten Werktag. Gerne können Sie über das Kontaktformular eine Nachricht schreiben.
Über die Anwaltskosten informiere ich Sie gleich zu Beginn des Mandats oder gerne auch vorab telefonisch im Rahmen einer unverbindlichen Anfrage.
Erbrecht
Sie werden umfassend bei allen erbrechtlichen Streitigkeiten und Rechtsfragen, sowohl außergerichtlich wie auch im Prozess, beraten und vertreten, insbesondere bei:
- Erbschaftsauseinandersetzungen unter Miterben
- Geltendmachumng des Pflichtteils
- Gestaltung letztwilliger Verfügungen wie Testament und Erbvertrag
- Erbrechts-Reform, insbesondere des Pflichtteilsrechts
- Erbschaftssteuer-Reform, Auswirkungen insbesondere auf Immobilienübertragungen
- Vermächtnis
- Enterbung
- Erbschaftssteuer
- Behindertentestament
- Ausschlagung der Erbschaft
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Die Kanzlei arbeitet auch mit zwei Steuerberatern zusammen.
Vereinsrecht
Ich berate u.a. Mandanten bei der Vereinsgründung und Vereinsmitglieder sowie Vorstandsmitglieder von Vereinen bei Streitigkeiten innerhalb des Vereins sowie bei Fragen zur Satzung und deren Auslegung.
Viele bestehende Satzungen bedürfen einer Optimierung oder kompletten Neufassung „aus einem Guss“, um diese wieder in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht auf den aktuellen Stand zu bringen, etwa bezüglich der sich gelegentlich ändernden Vorgaben der Finanzverwaltung zur Gemeinnützigkeit trotz Vorstandsvergütung. Aufgrund meiner langjährigen Praxis im Vereinsrecht gelingt es bei Satzungsüberarbeitungen oft, häufig auftretende Streitpunkte durch entsprechende Regelungen von vorneherein auszuschließen.
Regelmäßig werde ich von Vereinsmitgliedern beauftragt, bei der vorzeitigen Abwahl eines amtierenden Vorstands behilflich zu sein. Hier kommt ein Minderheitenverlangen auf Einberufung einer Mitgliderversammlung nach § 37 BGB in Betracht, das gewisse Formalien einzuhalten hat. Überhaupt sind im Vereinsrecht relativ viele Formalitäten zu beachten, z.B. auch bei Satzungsänderungen oder Vereinsausschlüssen.
Hier kann anwaltliche Beratung helfen, die Sache gleich richtig anzugehen, um nicht nachher bei Gericht an Formfehlern zu scheitern.