Birgit Schlünsen, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Sozialrecht & Familienrecht
Wenn Sie Fragen zum Familienrecht haben, unterstütze ich Sie gerne - Sie sind damit bei mir in besten Händen. Sie erreichen entweder telefonisch über das Kanzleisekretariat oder direkt über das Kontaktformular. Falls ich einmal nicht im Haus sein sollte, werde ich umgehend über Ihren Anruf informiert und melde mich unverzüglich bei Ihnen: Dann können wir in aller Ruhe über Ihr Anliegen sprechen. Ich werde mir viel Zeit dafür nehmen und Ihnen eine gute Gesprächspartnerin und Beraterin sein. Melden Sie sich einfach – ich freue mich auf Sie!
Vita, Tätigkeitsschwerpunkte
Rechtswissenschaften habe ich an der Universität Hamburg studiert, davor aber eine Lehre zur Bankkauffrau abgeschlossen. Bereits seit dem Jahr 1996 bin ich für die Sozietät Offermanns & Coll. als Anwältin tätig, inzwischen als Partnerin. Ich bin Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Sozialrecht und betreue innerhalb der Kanzlei entsprechende Mandate im Sozialrecht, Familienrecht (Eherecht, Scheidungsrecht, Kindschaftsrecht, Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Recht der Lebenspartnerschaft), außerdem auch zivilrechtrechtliche Mandate. Meine Mandantinnen und Mandanten vertrete ich sowohl beratend außergerichtlich als auch effektiv und nachdrücklich vor Gericht. Im Sozialrecht vertrete ich neben Privatpersonen auch Unternehmen, zum Beispiel in Fragen der Sozialversicherungspflicht (bei Beitragsnachforderungen seitens der Sozialversicherungsträger).
Mein Tätigkeitsschwerpunkt, das Familienrecht
Ehe- oder Lebenspartner trennen sich oft plötzlich und unvermittelt. Die gesamte Lebenssituation verändert sich für alle Beteiligten mit einem Schlag. In einer solchen Situation arbeite ich gemeinsam mit meinen Mandanten darauf hin, möglichst eine einvernehmliche Lösung zum Wohle aller Beteiligten zu finden. Das ist nicht immer möglich. Wo aber die Bereitschaft dafür prinzipiell vorhanden ist, ist eine solche Lösung nach meiner Erfahrung das Beste, vor allem dann wenn Kinder betroffen sind.
Auch wenn eine Scheidung nach der Vorstellung beider Partner einvernehmlich stattfinden soll, geht es dabei um empfindliche Themen, die noch immer genügend Sprengstoff bieten, etwa um Unterhaltsfragen (Trennungs- und Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt), um Umgangsregelungen und das Sorgerecht, um den Zugewinnausgleich und die Frage der Hausrats-Aufteilung. Bei allen diesen Fragestellungen und bei weiteren familienrechtlichen Angelegenheiten vertrete ich Sie gerne. Auch wenn eine Scheidung streitig werden sollte, haben Sie in mir eine Anwältin gefunden, die Ihre Interessen gekonnt und mit Nachdruck vertritt und durchsetzt.