Christian Schneider, Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Bonn
Es freut mich, dass Sie mich auf meiner Profilseite besuchen! Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht setze ich mich engagiert für Sie ein. Vertrauen Sie mir Ihr Rechtsanliegen an - ich werde stets die bestmögliche Lösung dafür finden. Melden Sie sich gerne mit Ihrem Anliegen über das Kanzleitelefon oder über das Kontaktformular. Wenn Sie mich nicht erreichen sollten, hinterlassen Sie mir auf jeden Fall eine Nachricht. Ich melde mich umgehend zurück!
Vita und Tätigkeitsschwerpunkte
Aufnahme des Jura-Studiums in Bonn, Erstes Staatsexamen im Jahr 2000, danach Referendariat am Bonner Landgericht mit einer Station an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, Zweites Staatsexamen und Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 2002. Von 2004 bis 2005 war ich bei der BaFin in Bonn beschäftigt, seit 2005 arbeite ich als Partner in der Kanzlei Schneider und Schneider.
Als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht ist dieses Fachgebiet naturgemäß einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte. Daneben vertrete ich meine Mandantinnen und Mandanten im Familienrecht und weiteren Rechtsgebieten (z.B. im Forderungseinzug und im Immobilienrecht). In allen diesen Rechtsgebieten finden Sie in mir einen professionellen rechtlichen Beistand, der sich mit vollem Engagement für Ihre Belange einsetzt.
Meine Tätigkeit im Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Das Mietrecht und das Wohnungseigentumsrecht gehören zu jenen Rechtsgebieten, die immer komplexer werden und von einer Vielzahl sich ständig wandelnder Gesetze bestimmt sind. In diesen beiden weit greifenden Rechtsgebieten berate und vertrete ich Sie als meine Mandantin / meinen Mandanten in allen relevanten Rechtsangelegenheiten.
Dazu gehören (im Mietrecht) alle Fragen rund um Mietverträge (Vertragsgestaltung und -Überprüfung), Mietverhältnisse (Auflösung von Mietverhältnissen, Mieterhöhung, Fälligkeit der Miete), Kündigung und Aufhebung von Mietverhältnissen, Räumungsklagen und alle weiteren. Ich berate und vertrete beide Parteien, Mieter wie auch Vermieter und kenne daher auch die jeweiligen Interessen und Motive.
Im Wohnungseigentumsrecht geht es um die Rechtsbeziehungen der (Teil-) Eigentümer von Wohnanlagen untereinander und deren Rechte und Pflichten. Ich bin Ihr Ansprechpartner, wenn Sie Wohnungseigentum erwerben möchten, wenn Unstimmigkeiten und Rechtsstreite mit anderen Miteigentümern entstehen, wenn Sie auf der Eigentümerversammlung vertreten werden möchten usw.. Einen kompetenten Ansprechpartner haben Sie in mir auch, wenn Sie außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung auf den Gebieten des gewerblichen Mietrechts, des Pachtrechts, des Wohnraummietrechts sowie des Immobilienrechts suchen.
Wenden Sie sich in allen diesen Angelegenheiten vertrauensvoll an mich – ich freue mich über Ihren Anruf!