Johannes Schneider, Ihr Fachanwalt für Sozialrecht und Verwaltungsrecht in Bonn
Sie haben Fragen zum Sozialrecht oder zum Verwaltungsrecht? Oder Sie möchten die Dienste eines Mediators in Anspruch nehmen? Wenden Sie sich an mich und profitieren Sie von meiner Fachkenntnis und meiner Erfahrung! Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie mich gerne an. Sie konnten mich während der Bürozeiten nicht erreichen oder haben nur außerhalb der Bürozeiten Zeit? Dann schreiben Sie mir einfach eine E-Mail über das Kontaktformular. Ich freue mich auf Sie!
Meine Vita
Nach meinem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn legte ich 2003 mein erstes Staatsexamen ab. In den darauffolgenden zwei Jahren war ich als Referendar am Landgericht Bonn und u.a. an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und am Deutschen Wirtschaftsbüro Taipei in Taiwan tätig. Im Jahr 2005 beendete ich meine Ausbildung mit dem zweiten Staatsexamen und arbeite nun seitdem als Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei Schneider & Schneider. Neben meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt bin ich außerdem seit 2011 als Lehrbeauftragter an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung tätig und habe mich 2018 zum Mediator bzw. Anwaltsmediator weiterbilden lassen. Das bedeutet, dass ich Ihnen nicht nur als Rechtsanwalt, sondern auch im Sinne einer nicht kontradiktorischen und nicht gegnerischen Beratungstätigkeit helfe, Ihre Positionen, Interessen und Bedürfnisse zu präsentieren, sodass es am Ende des Verfahrens keine Verlierer gibt.
Mein Tätigkeitsbereich als Fachanwalt im Sozialrecht
Das Sozialrecht fußt auf den Sozialgesetzbüchern, welche bedeutsam für den Rechtsfrieden in unserem Land sind, da sie eine direkte Umsetzung des Grundgesetzes darstellen. Allgemein gesprochen regelt das Sozialrecht die Ansprüche eines Bürgers/einer Bürgerin gegen den Staat, das ihm/ihr ein menschenwürdiges Dasein ermöglicht, wenn er/sie dazu aus eigener Kraft nicht (mehr) fähig ist. Dies wird beispielsweise durch die Grundsicherung für Arbeitssuchende geregelt, auch besser bekannt als Arbeitslosengeld 2 oder Hartz IV. Ich helfe Ihnen bei Problemen mit der ARGE oder den Jobcentern, da es erfahrungsgemäß häufiger zu Schwierigkeiten mit diesen Behörden kommt. Den oftmals unumgänglichen Weg zum Sozialgericht müssen Sie auch nicht alleine beschreiten – auch hierbei stehe ich Ihnen zur Seite.
Allerdings umfasst das Sozialrecht sehr viel mehr als nur diesen einen Bereich. Dazu zählt z.B. auch die gesetzlich geregelte Absicherung gegen das Krankheitsrisiko, das Pflegefallrisiko oder den Verlust des Arbeitsplatzes, umgesetzt durch die Sozialversicherungen, wie Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung, welche in den Bereich des Sozialversicherungsrechts fallen. Ich berate Sie auch in diesem Rechtsgebiet umfassend und unterstütze Sie bei allen entsprechenden Fragen.
Neben dem Sozialrecht und dem Verwaltungsrecht berate ich Sie auch in Angelegenheiten des Umweltrechts, des öffentlichen Bau- und Bauplanungsrechts und stehe Ihnen als Mediator mir Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie mich gerne an!
Mit besten Grüßen, Ihr Johannes Schneider