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Kategorie: Anwalt Verkehrsrecht ,
21.07.2023 (Lesedauer ca. 3 Minuten, 15985 mal gelesen)
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Wer zahlt die Reinigung des Taxis bei Übelkeit?

Wer zahlt die Reinigung des Taxis bei Übelkeit? © mko - topopt

Ob betrunken oder einfach nur krank: Wenn sich ein Fahrgast im Taxi oder bei einer privaten Autofahrt übergeben muss, zieht das eine aufwendige, professionelle Reinigung des Fahrzeugs nach sich. Doch wer muss bei Übelkeit im Taxi die Reinigungskosten zahlen? Kann der Taxifahrer auch Verdienstausfall geltend machen? Und was gilt bei Erbrechen bei einer privaten Autofahrt?

Wer muss bei Erbrechen im Taxi die Reinigungskosten zahlen?


Hier gilt grundsätzlich das Verursacherprinzip. Das bedeutet: Wer sich übergeben hat, muss die Kosten für die Reinigung des Taxis übernehmen.

Eine Ausnahme ist, wenn der Fahrgast auf seine Übelkeit aufmerksam macht und die Bitte äußert, anzuhalten. Dieser Bitte sollte der Taxifahrer sofort nachkommen, ansonsten muss er sich an den Reinigungskosten beteiligen. So geschehen in einem Fall vor dem Amtsgericht (AG) München (Az.: 271 C 11329/10), wo sich das Taxi schon fast am Zielort befand, als der Fahrgast die Bitte äußerte anzuhalten, weil ihm schlecht war. Der Taxifahrer fuhr weiter und der Fahrgast übergab sich ins Taxi. Laut Gericht trägt der Taxifahrer daher eine Mitschuld am Schaden und muss sich zur Hälfte an den Reinigungskosten beteiligen.

Eine weitere Ausnahme vom Verursacherprinzip nahm das AG München (Az. 155 C 16937/09) im Fall eines sich spontan übergebenden Kindes während einer Taxifahrt an. Laut Gericht muss der Taxifahrer die gesamten Reinigungskosten des Taxis übernehmen. Ein Schadensersatzanspruch gegenüber der Mutter käme nur dann in Frage, wenn die Mutter ihre Sorgfaltspflicht verletzt hätte. Sprich: Wäre dem Kind bereits vor der Taxifahrt schlecht gewesen, dann hätte sie den Taxifahrer darauf hinweisen müssen. Das konnte der Taxifahrer aber nicht beweisen. Das Gericht ging vielmehr davon aus, dass dem Kind unverhofft schlecht geworden war. Da der Mutter kein Verschulden nachgewiesen werden konnte, musste der Taxifahrer für alle Kosten selbst aufkommen.

Kann der Taxifahrer nach Erbrechen im Taxi Verdienstausfall geltend machen?


Laut AG München (Az.: 271 C 11329/10) kann der Taxifahrer seinen tatsächlichen Verdienstausfall gegenüber dem sich übergebenden Fahrgast geltend machen. Im vorliegenden Fall beliefen sich die Kosten für die Reinigung des Taxis und den Verdienstausfall des Fahrers auf über 240 Euro. Das Gericht stellt aber klar, dass der Taxifahrer sich selbst um die Reinigung des Taxis kümmern muss.

Was tun, wenn sich ein Fahrgast im Taxi übergeben hat?



  • Lassen Sie sich den Ausweis des Fahrgastes zeigen und notieren Sie sich zumindest seine Adresse - Das ist besonders auch für die spätere Rechnungsstellung wichtig

  • Ziehen Sie im Zweifel die Polizei hinzu - Oftmals scheitert eine Schadenersatzforderung im Nachhinein daran, dass der Verursacher behauptet, gar keinen Alkohol getrunken zu haben, sondern sich aufgrund der zackigen Fahrweise übergeben zu haben - zumindest Unternehmer bleiben dann zumeist auf ihren Kosten sitzen.

  • Stellen Sie Beweise sicher: Fotos oder Zeugenaussagen können vor Gericht ein wichtiges Beweismittel werden.
  • Entsprechende Vorkehrungen treffen, ist immer gut. Eine mit Handtüchern oder Plastikfolie abgedeckte Rückbank inklusive entsprechend geschütztem Fußraum lässt schon mal den gröbsten Gestank schnell verschwinden.



Bei Privatfahrten im Auto erbrochen – Wer zahlt die Reinigung?


Auch für private Autofahrer ist es höchst ärgerlich, wenn sie den Fahrdienst übernehmen, sich ein Mitfahrer im Auto übergibt und sie danach auf Reinigung des Fahrzeugs und Kosten sitzenbleiben. Doch auch hier gilt das Verursacherprinzip: Wer sich im Auto übergibt, muss die Reinigungskosten zahlen. Damit im Nachhinein der Verursacher nicht behauptet, er wäre gar nicht betrunken gewesen oder seine Übelkeit sei durch die Fahrweise des Autofahrers hervorgerufen worden, empfiehlt es sich für einen Zeugen zu sorgen. Fotos vom Schaden können später auch als Beweismittel geeignet sein.
Zumindest die Kosten für die Säuberung sollten erwirkt werden können, wenn alle Beweise für ein Verursachen des Fahrgastes sprechen.


erstmals veröffentlicht am 21.09.2016, letzte Aktualisierung am 21.07.2023

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