Bahn-Verspätung: Wann gibt es eine Erstattung bei Unpünktlichkeit?
Bahnreisen sind eine komfortable und umweltfreundliche Art zu reisen, aber Verspätungen bringen den Plan der Fahrgäste oft durcheinander. Doch welche Ansprüche stehen Fahrgästen bei einer Verspätung zu? Wann muss die Bahn für Verpflegung und Hotelunterbringung bezahlen? Und wie können Bahnreisende ihre Ansprüche auf Erstattung des Ticketpreises erfolgreich durchsetzen?
- Welche Ansprüche haben Fahrgäste bei einer Bahn-Verspätung?
- Welche Erstattung erhalten Bahnreisende, wenn die Weiterfahrt aufgrund der Verspätung nicht möglich ist?
- Müssen Fahrgäste sich die Verspätung der Bahn bestätigen lassen?
- Was müssen Bahnreisende tun, um ihre Erstattung zu erhalten?
- Was tun, wenn die Erstattung des Fahrpreises abgelehnt wurde?
- Muss man eine Frist beim Antrag auf Entschädigung beachten?
Welche Ansprüche haben Fahrgäste bei einer Bahn-Verspätung?
Die europäische Fahrgastrechteverordnung für den Eisenbahnverkehr 1371/2007 legt fest, welche Ansprüche Bahnreisende bei Zugverspätungen gegenüber der Deutschen Bahn und andere europäischen Bahnanbietern geltend machen können. Diese Verordnung regelt die Entschädigungen und Unterstützungsleistungen, die Fahrgäste bei Verspätungen und Ausfällen beanspruchen können.
Wichtig: Diese Rechte gelten für alle Fernverkehrszüge in der EU. Bei regionalen und lokalen Zügen können nationale Regelungen abweichen.
Der Grund der Verspätung des Zugs spielt dabei keine Rolle. Egal ob es unvorhergesehene Ereignisse, wie ein Hindernis auf den Gleisen, oder ein angekündigter Streik des Zugpersonals, ist.
Die Höhe und Art der Entschädigung hängen von der Zeit ab, um die sich die Bahn verspätet. Fahrgäste können zwischen Gutschein oder Auszahlung des Ticketpreises wählen.
Zugverspätung: 20 Minuten und mehr
Ist für den Fahrgast voraussehbar, dass sein Zug mindestens 20 Minuten zu spät ankommen wird, hat der das Recht auch andere Züge zu nutzen. So kann er die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt auf der gleichen oder einer anderen Bahnstrecke fortsetzen, wenn dadurch die Verspätung bei der Ankunft im Zielbahnhof verringert wird.
Wer mit einem Nahverkehrs- oder Sparpreisticket reist, muss eventuell einen Aufschlag zahlen. Diese Kosten kann der Fahrgast sich später von der Bahn erstatten lassen. Einen ICE-Zuschlag können Fahrgäste bereits bei einer 30minütigen Zugverspätung zurückverlangen.
Zugverspätung: 60 Minuten und mehr
Wird der Zug mit einer Verspätung von mehr als 60 Minuten angekündigt, kann der Fahrgast auf die Bahnfahrt verzichten und eine Erstattung des gekauften Tickets fordern. Daneben hat der Fahrgast auch das Recht seine gebuchte Bahnfahrt zu einem anderen Zeitpunkt anzutreten. Fällt die Zugverspätung in den Zeitraum 0 bis 5 Uhr, kann der Fahrgast auch ein anderes Verkehrsmittel auf Kosten der Bahn in Anspruch nehmen. Die Bahn übernimmt in diesem Fall Kosten bis zu 80 Euro. Entwickelt sich die Zugverspätung erst während der Reise, kann der Fahrgast 25 Prozent des Fahrpreises zurückverlangen. Zudem steht dem Fahrgast eine angemessene Verpflegung mit Essen und Getränken am Bahnhof zu.
Ist die Fortsetzung der Bahnfahrt am selben Tag nicht mehr möglich oder dem Fahrgast nicht zu zumuten, hat er einen Anspruch auf Erstattung von angemessenen Übernachtungskosten.
Zugverspätung: 120 Minuten und mehr
Entsteht während der Zugreise eine Verspätung von mehr als 120 Minuten, hat der Fahrgast neben all den schon genannten Ansprüchen, einen Anspruch auf eine Erstattung des Fahrpreises in Höhe von 50 Prozent.
Welche Erstattung erhalten Bahnreisende, wenn die Weiterfahrt aufgrund der Verspätung nicht möglich ist?
Wenn die Bahnreise bereits teilweise angetreten wurde und die Weiterfahrt aufgrund der Verspätung nicht sinnvoll ist, können Fahrgäste für den nicht genutzten Streckenabschnitt eine anteilige Erstattung verlangen.
Müssen Fahrgäste sich die Verspätung der Bahn bestätigen lassen?
Wichtig: Für die Entschädigung wegen Zugverspätung ist es nicht zwingend notwendig, dass eine Verspätungsbestätigung vorgelegt wird. Manchmal ist es schlicht nicht möglich eine solche Bestätigung von einem Bahnmitarbeiter zu bekommen. Aber, wenn es möglich ist, sollte man sich sicherheitshalber die Bahnverspätung von einem Bahnmitarbeiter bestätigen lassen.
Was müssen Bahnreisende tun, um ihre Erstattung zu erhalten?
Um eine Erstattung für eine Bahnverspätung zu erhalten, sollten Bahnreisende die folgenden Schritte befolgen:
1. Belege und Nachweise sammeln
Bewahren Sie Ihre Fahrkarte, ob Papier oder digital, gut auf, da diese als Nachweis für Ihre Reise dient. Dokumentieren Sie die Verspätung, indem Sie beispielsweise Fotos von Anzeigetafeln machen oder sich eine schriftliche Bestätigung der Verspätung vom Zugpersonal geben lassen.
2. Entschädigungsformular ausfüllen
Holen Sie sich das Entschädigungsformular der Bahngesellschaft. Dies ist oft online auf der Website der Bahn oder an den Kundenschaltern und Servicezentren erhältlich. Füllen Sie das Formular vollständig und korrekt aus. Geben Sie Ihre persönlichen Daten, Reisedaten, Zugnummer, den Grund der Entschädigung und die Dauer der Verspätung an.
3. Formular einreichen
Reichen Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit den Originalfahrkarten und gegebenenfalls weiteren Belegen ein. Dies kann oft per Post, per E-Mail oder direkt an den Service- und Kundenschaltern erfolgen. Manche Bahngesellschaften bieten auch eine Online-Einreichung über ihre Website oder eine App an.
4. Erstattung abwarten
Die Bearbeitung des Erstattungsantrags kann einige Wochen dauern. Die genaue Dauer variiert je nach Bahngesellschaft. Sie erhalten eine Rückmeldung über die Genehmigung oder Ablehnung Ihres Antrags. Im Falle einer Genehmigung wird Ihnen die Entschädigung in der Regel auf das angegebene Konto überwiesen oder als Gutschein ausgegeben.
Was tun, wenn die Erstattung des Fahrpreises abgelehnt wurde?
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, prüfen Sie die Ablehnungsgründe. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Ablehnung unbegründet ist, können Sie Widerspruch einlegen und gegebenenfalls weitere Nachweise einreichen. Wenn der Widerspruch ebenfalls abgelehnt wird oder Sie mit der Bearbeitung unzufrieden sind, lohnt es sich einen Anwalt zu kontaktieren und mit ihm die Erfolgsaussichten einer Klage zu besprechen.
Sie können sich auch an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) wenden, die bei Streitfällen zwischen Fahrgästen und Verkehrsunternehmen vermittelt.
Muss man eine Frist beim Antrag auf Entschädigung beachten?
Den Antrag auf Entschädigung können Fahrgäste innerhalb eines Jahres stellen.
erstmals veröffentlicht am 27.04.2018, letzte Aktualisierung am 07.08.2024
Lesen Sie hier weitere Fachartikel im Themenbereich Auto & Verkehr
Hier finden Sie bundesweit Rechtsanwälte für Verkehrsrecht