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Kategorie: Anwalt Reiserecht ,
09.04.2021 (Lesedauer ca. 2 Minuten, 1118 mal gelesen)
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Pokémon Go: Rechtstipps für die Monsterjagd

Frau hält ein Smartphone iPhone in den Händen Frau hält ein Smartphone iPhone in den Händen © freepik - mko

Die Smartphone-App Pokémon Go war das Spiel-Highlight im Jahr 2016 und erfreut sich auch derzeit wieder großer Beliebtheit bei Gamern. Per GPS werden kleine Monsterfiguren in der Umgebung des Spielers platziert. Der muss dann die Monster mithilfe von Google Maps lokalisieren und sich auf den Weg machen, um diese mit seiner Handy-Kamera einzufangen. Doch aufgepasst, der Spaß kann für Monsterjäger unangenehme juristische Folgen haben.

Wie funktioniert Pokémon Go?


Pokémon Go ist eine Smartphone-App, in der kleine Monster per GPS in die reale Umwelt eines Spielers platziert werden. Der Spieler muss den Standort des Monsters mithilfe von Google Maps herausfinden und dorthin gehen, um das Monster per Handy-Kamera zu fangen. Die gefangenen kleinen Monster können gesammelt und trainiert werden. Pokémon Go veranstaltete besondere Events, bei denen seltene und damit für den Spieler wertvolle Pokémons gefangen werden können. Die App ist kostenlos und hat eine USK-Alterseinstufung für sechs Jahre.

Wann kommt es bei der Monsterjagd zum Hausfriedensbruch?


Der Spaß bei der Pokémon-Jagd hört auf, wenn der Spieler mit dem Gesetz in Berührung kommt. Ortet ein Spieler ein Pokémon zum Beispiel auf einem fremden Grundstück, kann er nicht einfach über den Zaun klettern oder in ein Gebäude eintreten und auf Monsterjagd gehen. In diesem Fall macht er sich wegen Hausfriedensbruch strafbar, der mit einer Geldbuße oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu sechs Jahren geahndet wird.

Vorsicht bei der Pokémon-Jagd im Straßenverkehr!


Gamer, die auch am Autosteuer nicht von der Monsterjagd lassen können, riskieren ein saftiges Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Schließlich wird nicht nur das Telefonieren mit dem Handy am Steuer geahndet, sondern auch die Nutzung etwa als Diktiergerät (Thüringer Oberlandesgericht, Aktenzeichen 1 Ss 82/06) oder als Navigationsgerät (Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen 1 RBs 232/14) bestraft.

Kommt es aufgrund der Pokémon-Jagd am Steuer sogar zu einem Unfall, droht dem autofahrenden Spieler auf den Unfallkosten sitzen zu bleiben, da er fahrlässig den Unfall herbeigeführt hat.

Auch Fahrradfahrer sollten auf die Monsterjagd beim Fahren verzichten. Im Falle eines Unfalls könnte den Monsterjäger aufgrund ihrer Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr ein Teil der Schuld zugewiesen werden.

Pokémon-Go als Mittel zu kriminellen Zwecken


Es gibt immer wieder Fälle, bei denen die Monster-App für kriminelle Zwecke genutzt wird. So ist es bereits vorgekommen, dass Pädophile Kindern an abgelegenen Monster-Spots aufgelauert haben. Auch Raubüberfälle, bei denen mehrere Pokémon-Fänger gezielt an einen abgelegenen Ort gelockt wurden und dann mit Waffengewalt ausgeraubt wurden, sind bekannt.
Bei allem Spaß bei der Pokémon-Jagd sollte man Kinder unbedingt auf diese Gefahren hinweisen.


erstmals veröffentlicht am 11.08.2016, letzte Aktualisierung am 09.04.2021

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