Rückblick 2016: Wichtige Urteile rund ums das Thema Familie!
Ob Zugewinnausgleich, Kosten für KiTa-Plätze oder Ehegattensplitting - auch im Jahr 2016 trafen die deutschen Gerichte wieder interessante Entscheidungen rund um das Thema Familie.
- Zugewinnausgleich: Ehepartner haben Aufklärungspflichten hinsichtlich des Vermögens
- Kein Kindergartenplatz – Eltern haben Anspruch auf Verdienstausfall!
- Kein Kindergartenplatz – Stadt muss Kosten für Waldorfkindergartenplatz übernehmen!
- Ehegattensplitting: Gilt nicht für nichteheliche Lebensgemeinschaft!
- Scheidungskosten bei der Steuer weiterhin absetzbar!
- Kündigungsfrist beim Kindergartenvertrag darf Eltern nicht benachteiligen
- Kindergeld: Auch für Eltern im europäischen Ausland!
Zugewinnausgleich: Ehepartner haben Aufklärungspflichten hinsichtlich des Vermögens
In einem Zugewinnausgleichsverfahrens kann es passieren, dass beide Ehegatten von einer Vermögenssituation ausgehen. Erkennt dann aber einer der beiden den Irrtum, ist er verpflichtet seinen Ehepartner aufzuklären, so das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen 3 UF 47/15).
Kein Kindergartenplatz – Eltern haben Anspruch auf Verdienstausfall!
Können Eltern ihrer Berufstätigkeit nicht nachgehen, weil sie von der Kommune für ihr zweijähriges Kind keinen Kindergartenplatz zur Verfügung gestellt bekommen, haben möglicherweise einen Anspruch auf Verdienstausfall, entschied der Bundesgerichtshof im Jahr 2016 (Aktenzeichen III ZR 278/15, 302/15 und 303/15) gleich in mehreren Entscheidungen fest.
Kein Kindergartenplatz – Stadt muss Kosten für Waldorfkindergartenplatz übernehmen!
Ist es einer Kommune nicht möglich einen Kindergartenplatz zur Verfügung zu stellen, muss sie den Eltern die Mehrkosten für den Besuch eines Waldorfkindergartens erstatten, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (Aktenzeichen 7 A 10849/15.OVG).
Ehegattensplitting: Gilt nicht für nichteheliche Lebensgemeinschaft!
Das Finanzgericht Münster (Aktenzeichen 10 K 2790/14 E) hat entschieden, dass das Ehegattensplitting bei der Einkommenssteuer nicht für nichteheliche Lebensgemeinschaften gilt. Es sei wichtig, dass die Partner, so wie auch Ehegatten, eine rechtliche Bindung eingegangen seien, um vom Ehegattensplitting zu profitieren.
Scheidungskosten bei der Steuer weiterhin absetzbar!
Scheidungskosten sind bei der Einkommenssteuer weiterhin als außergewöhliche Belastungen absetzbar, entschied das Finanzgericht Köln (Aktenzeichen 14 K 1861/15). Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren eines Scheidungsverfahrens fallen laut Kölner Richter nicht unter die klassischen nicht absetzbaren Prozesskosten.
Kündigungsfrist beim Kindergartenvertrag darf Eltern nicht benachteiligen
Eine mehr als dreimonatige Frist zur Kündigung eines Kindergartenplatzes ist unwirksam, entschied das Amtsgericht München (Aktenzeichen 213 C 13499/15). Unregelmäßige Kündigungszeitpunkte, die faktisch zu extrem langen Bindungen an den Kindergartenvertrag führten, benachteiligten die Eltern der Kindergartenkinder unangemessen. Folge: Die gesetzlichen Kündigungsfristen treten in Kraft.
Kindergeld: Auch für Eltern im europäischen Ausland!
Ein Elternteil, dass im europäischen Ausland zusammen mit seinem deutschen Kind lebt, hat einen Anspruch auf Kindergeld, entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen III R 17/13) im Jahr 2016.
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