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Kategorie: Anwalt Arbeitsrecht ,
05.03.2025 (Lesedauer ca. 3 Minuten, 828 mal gelesen)
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Sabbatical: Welche Regeln gelten für die Auszeit vom Job?

junger Man mit Rucksack blickt auf die Abflugtafel junger Man mit Rucksack blickt auf die Abflugtafel © freepik-mko

Ein Sabbatical kann die perfekte Möglichkeit für Arbeitnehmer sein, sich eine Auszeit vom Job zu gönnen, neue Perspektiven zu gewinnen oder persönliche Projekte zu verfolgen. Doch haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Sabbatical? Welche Sabbatical-Modelle gibt es? Was passiert mit dem Urlaubsanspruch während des Sabbaticals? Kann man während der beruflichen Auszeit gekündigt werden?

Was ist ein Sabbatical?


Ein Sabbatical oder Sabbatjahr ist eine berufliche Auszeit, die in der Regel mehrere Monate bis zu einem Jahr dauert. Während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis, und Arbeitnehmer können sich persönlichen Projekten, Reisen, Weiterbildungen oder einfach der Erholung widmen.

Wie lange ein Sabbatical dauert kann zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber frei verhandelt werden. In den meisten Fällen wird eine Auszeit zwischen drei Monaten und einem Jahr vereinbart.

Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Sabbatical?


Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical gibt es für Arbeitnehmer nicht. Ein Sabbatical ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Manche Arbeits- oder Tarifverträge, etwa im öffentlichen Dienst, regeln zwar einen Anspruch auf ein Sabbatical. In einigen Unternehmen gibt es auch interne Richtlinien zur beruflichen Auszeit. In der Regel muss das Sabbatical aber individuell mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.

Wer mit dem Gedanken spielt sich eine berufliche Auszeit zu nehmen, sollte frühzeitig mit seinem Arbeitgeber sein Vorhaben abklären.

Welche Sabbatical-Modell gibt es?


Grundsätzlich können Arbeitnehmer und Arbeitgeber Dauer, Gehalt und Form eines Sabbaticals frei verhandeln.

Ansparmodell


In der Praxis hat sich als ein gängiges Modell erwiesen, dass der Arbeitnehmer eine Zeit lang Vollzeit arbeiten, aber nur ein gekürztes Gehalt bezieht und dieses angesparte Gehalt dann während des Sabbaticals ausbezahlt wird.

Unbezahlte Freistellung


Ein anderes Sabbatical-Modell ist die unbezahlte Freistellung des Arbeitnehmers. Sein Arbeitsverhältnis ruht während des Sabbaticals und er bezieht kein Gehalt. Hier ist Vorsicht geboten: Wenn das Arbeitsverhältnis während der Auszeit ruht, muss sich der Arbeitnehmer selbst kranken- und rentenversichern. Bei unbezahlter Freistellung besteht die Sozialversicherungspflicht nur für 1 Monat weiter. Danach müssen Sozialbeiträge selbst gezahlt werden. Auch Kranken- und Pflegeversicherung muss der Arbeitnehmer dann selbst übernehmen.

Wichtig: Klären sie vor dem Sabbatical mit der Krankenkasse und Rentenversicherung, welche Beiträge während der Auszeit anfallen.

Teilzeitmodell


Eine weitere Möglichkeit ist das Teilzeit-Modell. Hier reduziert der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit vor dem Sabbatical und spart so ein Arbeitszeitguthaben an.

Bleibt das Arbeitsverhältnis während des Sabbaticals bestehen?


Ob das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt hängt davon ab, was zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart wird. Das Arbeitsverhältnis kann fortbestehen, ruhend gestellt oder auch unterbrochen werden. Im Fall des Unterbrechens wird in der Regel eine Wiedereinstellungsgarantie vom Arbeitgeber ausgesprochen.

Ist eine Kündigung während des Sabbaticals möglich?


Während des Sabbaticals bleibt der reguläre Kündigungsschutz für den Arbeitnehmer bestehen. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist also etwa betriebsbedingt, wenn ein Betrieb aufgelöst wird und die Stelle des Arbeitnehmers wegfällt, auch während des Sabbaticals möglich. Aber auch aus personenbedingten Gründen kann eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen – zum Beispiel, wenn der Arbeitnehmer während des Sabbaticals lange Zeit erkrankt.

Was gilt bei den Urlaubsansprüchen während des Sabbaticals?


Wie mit dem Urlaubsanspruch im Sabbatical umgegangen wird, hängt davon ab, ob das Arbeitsverhältnis weiterbesteht oder unterbrochen wird. Ist es unterbrochen, können keine Urlaubsansprüche entstehen. Besteht das Arbeitsverhältnis fort, hat der Arbeitnehmer seinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. Das Sabbatical verkürzt den Urlaubsanspruch also nur, wenn es sich um eine unbezahlte Freistellung handelt.

Gelten Unfälle während des Sabbaticals als Arbeitsunfall?


Grundsätzlich gilt, Unfälle auf Reisen werden nur dann als Arbeitsunfall anerkannt, wenn der Unfall in einem beruflichen Zusammenhang geschieht. Daher wird es für einen Arbeitnehmer schwer sein, einen Unfall im Rahmen eines Sabbaticals als Arbeitsunfall von der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt zu bekommen.

erstmals veröffentlicht am 16.02.2018, letzte Aktualisierung am 05.03.2025

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