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Kategorie: Anwalt Arbeitsrecht ,
24.06.2021 (Lesedauer ca. 2 Minuten, 721 mal gelesen)
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Auszeit vom Job: Was muss man zum Sabbatical wissen?

Auszeit vom Job: Was muss man zum Sabbatical wissen? © CC0 - Daniel Nanescu - splitshire.com

Mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmer wünschen sich eine Auszeit vom Job. Viele Unternehmen entsprechen diesem Wunsch auf ein sog. Sabbatical. Doch wie sieht die Rechtslage für den Arbeitnehmer aus? Hat er einen Anspruch auf eine Auszeit? Was passiert während des Sabbaticals mit dem Arbeitsverhältnis? Und kann der Arbeitnehmer während seiner Auszeit gekündigt werden?

Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Sabbatical?


Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical gibt es für Arbeitnehmer nicht. Der Anspruch auf eine Auszeit vom Job kann aber im Arbeitsvertrag oder in einer Kollektivvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden. Große Unternehmen bieten in der Regel Sabbatical-Modelle für Arbeitnehmer an.

Dauert ein Sabbatical immer ein Jahr?


Wie lange ein Sabbatical dauert kann zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber frei verhandelt werden. In den meisten Fällen wird eine Auszeit zwischen drei Monaten und einem Jahr vereinbart.

Bleibt das Arbeitsverhältnis während des Sabbaticals bestehen?


Ob das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt hängt davon ab, was zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart wird. Das Arbeitsverhältnis kann fortbestehen, ruhend gestellt oder auch unterbrochen werden. Im Fall des Unterbrechens wird in der Regel eine Wiedereinstellungsgarantie vom Arbeitgeber ausgesprochen.

Welche Sabbatical-Modell gibt es?


Grundsätzlich können Arbeitnehmer und Arbeitgeber Dauer, Gehalt und Form eines Sabbaticals frei verhandeln. In der Praxis hat sich als ein gängiges Modell erwiesen, dass der Arbeitnehmer eine Zeit lang auf die Auszahlung seines Gehaltes verzichtet oder nur ein gekürztes Gehalt bezieht und dieses angesparte Gehalt dann während des Sabbaticals ausbezahlt wird.

Eine weitere Möglichkeit ist das Teilzeit-Modell. Hier arbeitet der Arbeitnehmer Vollzeit, erhält aber nur Gehalt für eine Teilzeitbeschäftigung. Das angesparte Gehalt erhält der Arbeitnehmer dann während des Sabbaticals.

Oft müssen Arbeitnehmer auch unbezahlten Urlaub nehmen, um eine Auszeit vom Beruf zu ermöglichen. Hier ist Vorsicht geboten: Das Arbeitsverhältnis ruht während der Auszeit, das bedeutet der Arbeitnehmer muss sich selbst kranken- und rentenversichern. Zudem fällt das Gehalt weg.

Kann ein Arbeitnehmer während des Sabbaticals gekündigt werden?


Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses während des Sabbaticals ist möglich. Etwa betriebsbedingt, wenn ein Betrieb aufgelöst wird und die Stelle des Arbeitnehmers wegfällt. Aber auch aus personenbedingten Gründen kann eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen – zum Beispiel, wenn der Arbeitnehmer während des Sabbaticals lange Zeit erkrankt.

Besteht der Versicherungsschutz während des Sabbaticals fort?


Bei einer längeren Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Auch Kranken- und Pflegeversicherung muss der Arbeitnehmer dann selbst übernehmen.

Wird das Arbeitsverhältnis nur für einen Monat unterbrochen, besteht der Versicherungsschutz fort. Ebenso, wenn vereinbart wurde, dass das Arbeitsverhältnis weiter bestehen soll.

Gibt es Arbeitsunfälle während des Sabbaticals?


Grundsätzlich gilt, Unfälle auf Reisen werden nur dann als Arbeitsunfall anerkannt, wenn der Unfall in einem beruflichen Zusammenhang geschieht. Es wird schwer sein, einen Unfall im Rahmen eines Sabbaticals als Arbeitsunfall von der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt zu bekommen.

Was geschieht mit den Urlaubsansprüchen während des Sabbaticals?


Wie mit dem Urlaubsanspruch umgegangen wird, hängt davon ab, ob das Arbeitsverhältnis weiterbesteht oder unterbrochen wird. Ist es unterbrochen, können keine Urlaubsansprüche entstehen. Besteht das Arbeitsverhältnis fort, hat der Arbeitnehmer seinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub.

erstmals veröffentlicht am 16.02.2018, letzte Aktualisierung am 24.06.2021

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