Steuererleichterung für engagierte Bürger
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements zugestimmt. Durch umfangreiche Steuererleichterungen wird damit das Engagement der rund 23 Millionen ehrenamtlich Tätigen, Stifter und Spender in Deutschland weiter gefördert. Bundesrat
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements zugestimmt. Durch umfangreiche Steuererleichterungen wird damit das Engagement der rund 23 Millionen ehrenamtlich Tätigen, Stifter und Spender in Deutschland weiter gefördert.
Das Gesetz erhöht unter anderem den Übungsleiterfreibetrag von bisher 1.848 Euro auf 2.100 Euro. Für Einnahmen aus allen nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich wird ein allgemeiner Freibetrag in Höhe von 500 Euro eingeführt.
Auf Empfehlung des Bundesrates wurde zudem die Höchstgrenze für die zusätzliche steuerliche Begünstigung von Spenden in den Vermögensstock von Stiftungen auf eine Million Euro angehoben (vorher 307.000 Euro). Weiterhin setzte sich der Bundesrat erfolgreich dafür ein, dass Bareinzahlungsbelege oder Buchungsbestätigungen eines Kreditinstitutes künftig als Nachweise für Zuwendungen bis zu einer Höhe von 200 Euro (vorher 100 Euro) genügen. Dies bedeutet vor allem für Vereine eine erhebliche bürokratische Entlastung.
Der größte Teil des Gesetzes tritt rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft. Die davon betroffenen Steuererleichterungen können also schon für das laufende Jahr geltend gemacht werden.
Das Gesetz erhöht unter anderem den Übungsleiterfreibetrag von bisher 1.848 Euro auf 2.100 Euro. Für Einnahmen aus allen nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich wird ein allgemeiner Freibetrag in Höhe von 500 Euro eingeführt.
Auf Empfehlung des Bundesrates wurde zudem die Höchstgrenze für die zusätzliche steuerliche Begünstigung von Spenden in den Vermögensstock von Stiftungen auf eine Million Euro angehoben (vorher 307.000 Euro). Weiterhin setzte sich der Bundesrat erfolgreich dafür ein, dass Bareinzahlungsbelege oder Buchungsbestätigungen eines Kreditinstitutes künftig als Nachweise für Zuwendungen bis zu einer Höhe von 200 Euro (vorher 100 Euro) genügen. Dies bedeutet vor allem für Vereine eine erhebliche bürokratische Entlastung.
Der größte Teil des Gesetzes tritt rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft. Die davon betroffenen Steuererleichterungen können also schon für das laufende Jahr geltend gemacht werden.
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