Spenden zur Weihnachtszeit: So schützen Sie sich vor Abzocke!
Ob gegen den Hunger, für den Tierschutz oder gegen Kinderarmut: Gerade in der Adventszeit gibt es unzählige Aufrufe zu Spenden. Viele Menschen wollen mit einer Geldspende helfen, fühlen sich aber bei der Auswahl von einer der vielen Hilfsorganisationen schlicht überfordert. Worauf sollte man beim Spenden unbedingt achten, damit das Geld auch bei der richtigen Stelle ankommt?
Was wollen Sie mit ihrer Spende erreichen?
Bevor Sie spenden, sollten Sie sich in Ruhe überlegen, was sie mit ihrer Spende erreichen wollen. Wenn Sie sich dann über den Spendenzweck im Klaren sind, sollten Sie sich mehrere Hilfsorganisationen aussuchen und sich über deren Arbeit informieren. Informationen über die verschiedenen Hilfsorganisationen findet man im Internet auf deren Websites sowie in deren Jahresberichten.
Ausschluss darüber, ob eine Hilfsorganisation seriös ist, gibt das sog. Spendensiegel. Das Spendensiegel wird jährlich vom Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen in Berlin (DZI) an seriöse und spendenwürdige Hilfsorganisationen vergeben. Das DZI prüft, wie die Spendengelder eingesetzt werden, wie die Organisation kontrolliert wird und wie hoch deren Verwaltungskosten sind.
Sie finden alle Hilfsorganisationen mit Spendensiegel auf den Internetseiten des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen www.dzi.de.
Sie bieten der von Ihnen ausgesuchten Hilfsorganisation eine größere Unterstützung, wenn Sie mehrmals im Jahr und nicht nur zur emotionalen Weihnachtszeit Geld spenden. Wenn Sie von der Arbeit einer oder mehrerer Hilfsorganisationen überzeugt sind, ist ein längerfristiges Engagement empfehlenswert. So müssen Sie nicht immer wieder neu entscheiden, wenn Sie finanziell mit ihrer Spende unterstützen möchten.
Vorsicht bei Spenden an der Haustüre!
Spenden sammeln an der Haustüre ist mit besonderer Vorsicht zu begegnen. Nicht selten sind hier unseriösen Spendensammlern unterwegs. Sie sollten sich immer eine Legitimation des Spendensammlers zeigen lassen. In einigen Bundesländern benötigen Spendensammler einen Sammelausweis oder eine amtliche Erlaubnis. Ein Zeichen einer seriösen Spendensammlung kann eine verplombte Sammelbüchse sein.
Auch hier gilt: Spenden Sie keinesfalls unter Druck! Seriöse Hilfsorganisationen benötigen kein Mitleid und auch keinen Zeitdruck.
Vorsicht ist geboten, wenn Ihnen jemand an der Haustüre Produkte aus Behindertenwerkstätten zum Verkauf für einen guten Zweck anbietet. Behindertenwerkstätten vermarkten ihre Produkte in der Regel nicht über den Haustürverkauf, sondern über spezielle Werkstattläden, über eigene Internetshops und den einschlägigen Facheinzelhandel.
Achtung bei Aufrufen zu Spenden per E-Mail!
Spendenaufrufen per E-Mail sollten Sie auf jeden Fall kritisch begegnen. Nicht selten sind betrügerische E-Mails mit täuschend echt wirkenden Internetseiten einer Hilfsorganisation verlinkt, und veranlassen den Spender so über Formulare seine Bankverbindungen und persönlichen Daten den Betrügern preiszugeben. Gehen Sie lieber auf die Homepage der Hilfsorganisation und spenden Sie über die dort angegebenen Möglichkeiten.
Nicht vergessen: Spenden steuerlich geltend machen!
Lassen Sie sich Ihre Geldspende von der bedachten Hilfsorganisation quittieren. Bei der nächsten Steuererklärung können Sie Ihre Spende bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags Ihrer Jahreseinkünfte als Sonderausgabe steuerlich geltend machen. Bei Spenden bis zu 300 Euro reicht ein Überweisungsbeleg und eine schriftliche Bestätigung über die Gemeinnützigkeit des Spendenbegünstigten. In bestimmten Katastrophenfällen, wie etwa die Flutkatastrophe an der Ahr oder im Fall des Ukrainekriegs, kann dieser erleichterte Nachweis auch für höhere Geldbeträge gelten. Geht Ihre Spendenbereitschaft über diesen Betrag hinaus, müssen Sie sich eine Zuwendungsbescheinigung ausstellen lassen.
Wer an politische Parteien spendet, kann die Spenden oder auch Mitgliedsbeiträge zur Hälfte bis zu einem Höchstbetrag von 825 Euro im Jahr direkt von seiner Steuerlast abziehen.
erstmals veröffentlicht am 06.12.2012, letzte Aktualisierung am 01.12.2022
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