Sturmschaden: Wann muss die Versicherung zahlen?
Umgefallene Bäume, umherfliegende Dachziegel oder eindringender Regen: Stürme und Unwetter verursachen oft Schäden am oder im Haus, im Garten und an Autos. Doch welche Versicherungen ist bei einem Sturmschaden der richtige Ansprechpartner? Welche Schäden am Haus, im Garten und Auto werden von der Versicherung bezahlt? Und wie verhalten sich Versicherte im Schadensfall richtig?
- Wann sprechen die Versicherungen von einem Sturm?
- Welche Versicherung reguliert einen Sturmschaden am Haus?
- Welche Versicherung haftet für Schäden an Gartenmöbel, Sonnenschirme, etc.?
- Welche Versicherung kommt für Sturmschäden im Garten auf?
- In welchen Fällen zahlt die Versicherung nicht für Sturmschäden?
- Welche Versicherung zahlt für Sturmschäden am Auto?
- Wie verhalte ich mich bei einem Sturmschaden richtig?
Wann sprechen die Versicherungen von einem Sturm?
Versicherungen kommen für Sturmschäden in der Regel erst ab der Windstärke 8 auf. Der Versicherungsnehmer muss den Grad der Windstärke aber nicht beweisen. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 12 U 251/04): Es sei ausreichend, dass zum Schadenszeitpunkt in der näheren Umgebung des Hauses diese Windstärke gemessen wurde.
Welche Versicherung reguliert einen Sturmschaden am Haus?
Sturmschäden am Haus sind vom Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung umfasst.
Die Wohngebäudeversicherung schließt alle Schäden am Gebäude und allen Einrichtungen ein, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. So etwa das Dach, Fenster, Türen, Außenmarkisen oder Regenrinnen. Auch sanierungsbedürftige Gebäudeteile stehen unter dem Schutz der Wohngebäudeversicherung, stellt das Oberlandesgerichts Koblenz (Az.10 U 1018/08) klar. So entschied auch das Oberlandesgericht Saarbrücken (Az. 5 U 496/05-53) im Fall eines bereits beschädigtes Außenputzes eines Hauses, der vom Sturm abgelöst wurde. Weist ein Wohngebäude bereits Vorschäden aus, die den Sturmschaden begünstigen, muss die Gebäudeversicherung trotzdem für den Sturmschaden aufkommen, so das Gericht.
Wichtig zu wissen: Kommt es am Wohnhaus zu einem Schaden durch einen umgestürzten Baum, besteht der Versicherungsschutz auch dann, wenn der Baum nicht direkt im Sturm, sondern später sturmbedingt umkippt, so das Landgericht Dortmund (Az. 2 O 240/11).
Welche Versicherung haftet für Schäden an Gartenmöbel, Sonnenschirme, etc.?
Die Hausratversicherung haftet für Schäden an beweglichem Mobiliar, etwa wenn eindringendes Regenwasser Möbel oder Teppiche beschädigt hat.
Gartenmöbel und Sachen, die auf einer offenen Terrasse stehen, fallen nicht automatisch unter den Versicherungsschutz der Hausratversicherung. Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München schützt die Hausratsversicherung nur Gegenstände, die sich an dem durch den Vertrag festgelegten Versicherungsort befänden. Eine wertvolle Stahlplastik auf einer offenen Terrasse, die durch ein Unwetter stark beschädigt wurde, fällt daher nicht mehr unter den Versicherungsschutz der Hausratversicherung.
Welche Versicherung kommt für Sturmschäden im Garten auf?
Sturmschäden im Garten können je nach Versicherungspolice auch von der Wohngebäudeversicherung umfasst sein, ebenso wie Überspannungsschäden bei Telefonanlagen. Auch Feuer-, Leitungswasser- und Hagelschäden werden in der Regel von der Wohngebäudeversicherung reguliert. Dabei übernimmt sie auch die Kosten von Folgeschäden, wie etwa die Schäden durch eindringendes Regenwasser, weil ein Dachfenster von einem umgestürzten Baum beschädigt wurde. Eine Wohngebäudeversicherung braucht jeder Hauseigentümer. Die Kosten dafür richten sich nach der Region, in der der Versicherungsnehmer wohnt. In besonders stürmischen Gegenden ist eine Wohngebäudeversicherung teurer als in ruhigen Regionen.
In welchen Fällen zahlt die Versicherung nicht für Sturmschäden?
Welche Schäden nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind, ist in der Regel in den Versicherungsbedingungen zum Versicherungsvertrag zu finden.
Die meisten Versicherer schließen eine Haftung bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers aus. Bei einem Sturm mit Windstärke acht muss laut Amtsgericht München (Az. 112 C 31663/08) jedem klar sein, dass es zu Windstößen kommen kann, die eine Außenmarkise zerstören können. Fährt man diese dann nicht ein, verliert man wegen grober Fahrlässigkeit den Versicherungsschutz.
Welche Versicherung zahlt für Sturmschäden am Auto?
Beulen von Hagelkörnern, herumfliegenden Dachziegeln oder auch Schäden durch einen vom Sturm umgefallenen Baum sind Sturmschäden die von der Teil- oder Vollkaskoversicherung übernommen werden. Auch für indirekte Schäden durch umherfliegende Gegenstände haftet die Versicherung. Allerdings sprechen die Kfz-Versicherer auch erst ab Windstärke acht (ca. 70 km/h) von einem Sturm.
Die Teilkaskoversicherung muss den Schaden an einem Auto, den ein Ast verursachte, der erst einen Tag nach dem Sturm herabfiel, nicht übernehmen, entschied das Amtsgericht Bremen (Az. 7 C 323/14).
Wichtig: Damit die Versicherung den Schaden reguliert, muss der Schaden durch das Unwetter und nicht durch das Verhalten des Fahrers verursacht wurde.
Wie verhalte ich mich bei einem Sturmschaden richtig?
Bei Sturmschäden sollte umgehend die entsprechende Versicherung informiert und das weitere Vorgehen abgesprochen werden. Daneben ist der Versicherungsnehmer verpflichtet sogenannte Schadensminderungsmaßnahmen zu treffen. Kaputte Fensterscheiben oder Löcher im Dach müssen zügig provisorisch abgedeckt werden, um weitere Schäden zu vermeiden. Zu Beweiszwecken ist es ratsam den Schaden anhand von Fotos oder Beweisstücken zu dokumentieren. Schriftliche Zeugenaussagen sind ebenfalls empfehlenswert. Handwerker sollten nur nach Absprache mit der Versicherung beauftragt werden, um später nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. In den meisten Fällen lässt die Versicherung den Schaden vor der Regulierung durch einen Gutachter beurteilen.
erstmals veröffentlicht am 07.08.2012, letzte Aktualisierung am 18.10.2023
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