Wer darf im Arbeitsrecht kündigen?
Eine Kündigung im Arbeitsrecht ist meist heikel. Aber nicht immer trennen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Unfrieden. Einen Überblick über die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und eine mögliche Alternative erhalten Sie hier.
Grundsätzlich kann Arbeitsvertrag gekündigt werden
Jeder Vertrag kann grundsätzlich von einer Vertragspartei gekündigt werden. Dies trifft selbstverständlich auch auf einen Arbeitsvertrag zu. Meist enthält dieser entsprechende Klauseln. Je nach Firmengröße gelten auch entsprechende Regelungen, die im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung getroffen wurden. Der erste Schritt besteht für Chef oder Mitarbeiter also darin, alle Verträge zusammenzutragen und zu prüfen, welche Regeln im Einzelfall zutreffen - sollte ein sachliches Gespräch noch möglich sein.
Fristgerechte Kündigung und fristlose Kündigung im Arbeitsrecht
Ein Arbeitsvertrag kann von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einseitig gekündigt werden. Eine Möglichkeit ist die betriebsbedingte Kündigung, eine andere die fristgerechte Kündigung sowie die fristlose Kündigung. An jede Kündigungs-Art sind bestimmte Bedingungen geknüpft. Beispielsweise kann es notwendig sein, den Betriebsrat einzuschalten oder entsprechende Nachweise zu erbringen, wenn es um ein persönliches Fehlverhalten des Mitarbeiters geht (Diebstahl, Krankfeiern, privates Dauersurfen am Arbeitsplatz etc.). Ein Arbeitnehmer macht von der Möglichkeit der Kündigung in der Praxis eher selten Gebrauch, da er dadurch in aller Regel auf die Chance eine Abfindung zu erhalten, verzichtet. Auch erhält er von der Arbeitsagentur normalerweise eine dreimonatige Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld I. Dennoch: Grundsätzlich ist es auch für den Arbeitnehmer möglich, den Arbeitsvertrag kündigen, z.B. dann, wenn Gehaltszahlungen nicht oder nie pünktlich eingehen oder ein neues Jobangebot winkt.
Alternative zur Kündigung im Arbeitsrecht: Der Aufhebungsvertrag
Eine häufig genutzte Alternative zu einer Kündigung besteht in der Vereinbarung eines Aufhebungsvertrags. Im Aufhebungsvertrag vereinbaren die Parteien gemeinsam und freiwillig, dass sie den geschlossenen Vertrag zum Zeitpunkt "X" beenden möchten. Zudem wird normalerweise geregelt, wie mit den Themen Resturlaub, Überstunden oder Firmenwissen umgegangen wird. Meist ist der Aufhebungsvertrag verbunden mit einer Abfindung. Für Arbeitnehmer kann diese Variante dann günstig sein, wenn sie bereits eine neue Arbeitsstelle in der Tasche haben und den bestehenden Vertrag möglichst schnell beenden möchten. Aber Vorsicht: Ein Aufhebungsvertrag kann sich negativ auf die Betriebsrente sowie Zahlungen in puncto Leistungen der Agentur für Arbeit (Arbeitslosengeld I) auswirken. Das müssten Sie sich vorab genau durchrechnen.
Anwalt für Arbeitsrecht - wenn Sie eine Kündigung erhalten haben
Kündigungen im Arbeitsrecht gelten nicht zu Unrecht als eine rechtliche Königsdisziplin. Bereits kleine Formfehler können im schlechtesten Fall zu langen Streitigkeiten führen, die nicht selten vor dem Arbeitsgericht enden. Loten Sie in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht im Vorfeld alle Möglichkeiten aus. So finden Sie bestimmt die für Ihren Fall passsende Lösung.
erstmals veröffentlicht am 30.03.2017, letzte Aktualisierung am 03.04.2017
Lesen Sie hier weitere Fachartikel im Themenbereich Arbeitsrecht
Hier finden Sie bundesweit Rechtsanwälte für Arbeitsrecht