Obdachlosigkeit: Muss Jobcenter Möbellagerung bezahlen?

Obdachlosigkeit ist eine extrem belastende Lebenssituation, die viele soziale, gesundheitliche und finanzielle Herausforderungen für Betroffene mit sich bringt. Eine der oft gestellten Fragen von Menschen, die von Obdachlosigkeit betroffen sind oder in einer Übergangsphase leben, lautet: Muss das Jobcenter die Kosten für die Lagerung von Möbeln übernehmen?
Wann übernimmt das Jobcenter bei Obdachlosigkeit die Kosten für Möbellagerung?
Das Jobcenter kann bei Obdachlosigkeit die Kosten für eine Möbellagerung in folgenden Fällen übernehmen:
Wohnungssuche
Wenn eine Person obdachlos ist, aber nachweislich eine neue Wohnung gefunden hat oder auf dem Weg ist, eine neue Unterkunft zu beziehen, kann das Jobcenter die Lagerung der Möbel vorübergehend übernehmen, wenn die Möbel nicht sofort in die neue Wohnung gebracht werden können. Das Jobcenter würde in diesem Fall die Lagerkosten übernehmen, wenn eine Unterbringung im Wohnraum langfristig angestrebt wird oder wenn die Möbel nicht mehr aufbewahrt werden können und eine Übergangszeit besteht, bis der Umzug stattfinden kann.
Unverzichtbarkeit der Möbel für Obdachlosen
Das Jobcenter kann auch dann die Lagerkosten übernehmen, wenn die Möbel unverzichtbar für die Lebensführung des Obdachlosen sind und ohne diese die Lebensqualität erheblich eingeschränkt wäre. Hierbei muss nachgewiesen werden, dass die Möbel zu einem späteren Zeitpunkt benötigt werden, um die Eingliederung in den Arbeitsmarkt oder die Integration in eine neue Wohnung zu erleichtern.
Härtefälle
In besonderen Härtefällen, etwa bei chronischen Erkrankungen, Schwangerschaft oder kleinen Kindern, kann das Jobcenter ebenfalls eine Einzelfallentscheidung treffen und die Kosten für die Lagerung von Möbeln eines obdachlosen Menschen übernehmen, wenn dies notwendig erscheint, um die Person wieder in den Alltag zu integrieren.
In welchen Fällen übernimmt das Jobcenter bei Obdachlosigkeit die Kosten für Möbellagerung nicht?
Das Jobcenter kann die Kostenübernahme für die Möbellagerung eines Obdachlosen ablehnen, wenn die Möbel nicht benötigt werden, weil sie überflüssig sind oder keinen praktischen Nutzen mehr haben.
Die Möbellagerung keine dringende Notwendigkeit darstellt und es keine Aussicht gibt, dass die Möbel in naher Zukunft wieder verwendet werden, kann eine Kostenübernahme für eine Einlagerung abgelehnt werden.
Im Fall eines Obdachlosen, der die Kosten für die Einlagerung seiner Möbel, u.a. einer hochwertigen Küche, vom Jobcenter bezahlt haben wollte, lehnte das Sozialgericht (SG) Mainz (Az. S 15 AS 708/14) ab. Dem wohnungslosen Mann ist laut Gericht zu zumuten, das er seine hochwertige eingelagerte Küche verkauft um damit die übrigen Lagerkosten auszugleichen.
Welche andere Finanzierungsmöglichkeiten haben Obdachlose für ihre Möbeleinlagerung?
Wenn das Jobcenter die Kosten für die Möbeleinlagerung nicht übernimmt, bleibt dem obdachlosen Betroffenen nur, selbst nach einer finanziellen Lösung zu suchen, etwa durch Spenden oder durch den Verkauf von Möbeln, wenn diese nicht mehr benötigt werden. Eine andere Lösung zur Aufbewahrung der Möbel kann etwa die Unterstützung von Freunden oder Familie mit privaten Lagermöglichkeiten sein.
erstmals veröffentlicht am 15.04.2016, letzte Aktualisierung am 07.03.2025
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