Wann erhalten Deutsche Sozialhilfe im Ausland?

Sozialhilfe unter Palmen? Deutsche im Ausland erhalten nur in sehr seltenen Ausnahmefällen Sozialhilfe aus Deutschland. In der Regel gilt: Wer in Deutschland Sozialleistungen beziehen möchte, muss auch dort leben. Aber es gibt Ausnahmefälle, in denen Deutsche im Ausland einen Anspruch auf Sozialhilfe aus Deutschland haben.
- Haben Deutsche im Ausland einen Anspruch auf Sozialhilfe aus Deutschland?
- In welchen Ausnahmefällen haben Deutsche im Ausland einen Anspruch auf Sozialhilfe?
- Haben auch Deutsche mit dauerhaften Wohnsitz im Ausland Anspruch auf Sozialhilfe aus Deutschland?
- Wie kann man als Deutscher Sozialhilfe im Ausland beziehen?
- Wie viel Sozialhilfe erhalten Deutsche im Ausland?
Haben Deutsche im Ausland einen Anspruch auf Sozialhilfe aus Deutschland?
Grundsätzlich haben Deutsche, die im Ausland leben, keinen Anspruch auf Sozialhilfe aus Deutschland. Die Sozialhilfe dient der Sicherung des Existenzminimums – jedoch in erster Linie für Menschen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Es gibt aber einige Ausnahmen, in denen Deutsche auch im Ausland Sozialhilfe oder finanzielle Unterstützung erhalten können.
In welchen Ausnahmefällen haben Deutsche im Ausland einen Anspruch auf Sozialhilfe?
In Ausnahmefällen können Deutsche im Ausland einen Anspruch auf Sozialhilfe aus Deutschland haben.
Ausreise aufgrund hoheitlicher Gewalt nicht möglich
Dies ist der Fall, wenn eine außergewöhnliche Notlage vorliegt und nachweislich eine Rückkehr nach Deutschland für den hilfebedürftigen Betroffenen etwa aufgrund von hoheitlicher Gewalt nicht möglich ist.
Ist die Notlage aber vorbei, kann keine Sozialhilfe aus Deutschland erwartet werden. So entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg (Az. L 2 SO 56/15) im Fall einer deutschen Familie mit vier Kindern, die in Süditalien lebt, dass diese keine weiteren Sozialhilfebezüge aus Deutschland erhält, weil ein Einreiseverbot nach Deutschland für den Familienvater zwischenzeitlich aufgehoben worden. Damit fällt auch die Anspruchsberechtigung auf Sozialleistungen weg, so das Gericht.
Pflege eines Kindes im Ausland
Ein weiterer Ausnahmefall liegt vor, wenn aufgrund der Pflege und Erziehung eines Kindes, das aus rechtlichen Gründen im Ausland bleiben muss, eine Rückkehr nach Deutschland nicht möglich ist. Werden Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Ausland leben, krank und geraten deshalb in eine außergewöhnliche Notlage, kann von ihnen nicht die Rückkehr nach Deutschland verlangt werden. In diesem Fall muss der Sozialhilfeträger die Kosten der Behandlung des Kindes im Ausland übernehmen, so das Bundessozialgericht (BSG) (Az. B 8 SO 5/16 R). Ein Deutscher, der in Thailand lebt und dort sein Kind pflegt und erzieht, muss für einen Anspruch auf Sozialhilfe aus Deutschland seine außergewöhnliche Notlage glaubhaft nachweisen. Gelingt ihm das nicht, kann er keine deutschen Sozialleistungen beanspruchen, so das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg (Az. L 2 SO 2138/11 ER-B).
Krankheit oder Pflegebedürftigkeit
Ein Anspruch auf Sozialhilfe aus Deutschland besteht für Deutsche im Ausland auch, wenn eine längerfristige stationäre Betreuung in einer Einrichtung oder eine schwere Pflegebedürftigkeit notwendig ist.
Ein Deutscher, der in Thailand lebt und an Krebs erkrankte, beantragte beim deutschen Sozialhilfeträger die Kostenübernahme seiner Behandlungskosten für eine Chemotherapie. Die Chemo-Behandlung hatte der Mann in Thailand durchführen lassen, weil er sich dort um seinen Sohn kümmern musste. Das LSG Baden-Württemberg (Az. L 7 SO 5106/07) lehnte die Kostenübernahme der Behandlungskosten durch den deutschen Sozialhilfeträger ab. Es verwies darauf, dass Deutsche im Ausland grundsätzlich keinen Anspruch auf deutsche Sozialhilfeleistungen hätten. Eine Ausnahme werde nur dann gemacht, wenn eine außergewöhnliche Notlage, die mindestens zwei Monate andauere, vorliege und es dem Deutschen nicht möglich sei nach Deutschland zurück zu kehren. Dies habe der Mann im zu entscheidenden Fall nicht nachweisen können.
Haben auch Deutsche mit dauerhaften Wohnsitz im Ausland Anspruch auf Sozialhilfe aus Deutschland?
Deutsche, die dauerhaft ins Ausland gezogen sind, haben keinen Anspruch auf deutsche Sozialhilfe. Sie müssen sich im jeweiligen Land um soziale Unterstützung bemühen. Wer sich länger als vier Wochen im Ausland aufhält, verwirkt seinen Anspruch auf deutsche Sozialleistungen, entschied das Sozialgericht (SG) Heilbronn (Az. S 3 SO 4120/17 ER). Kehrt der Sozialleistungsempfänger zurück nach Deutschland, kann er erneut Sozialleistungen beantragen.
Wie kann man als Deutscher Sozialhilfe im Ausland beziehen?
Im Ausland lebende Deutsche müssen einen Antrag auf Sozialhilfeleistungen bei einer deutschen Auslandvertretung, wie etwa die Deutsche Botschaft oder das Deutsche Konsulat stellen. Von dort wird der Antrag auf Sozialhilfe dann an den zuständigen Sozialhilfeträger in Deutschland weitergeleitet. Wird dem Antrag stattgegeben, erfolgt die Abwicklung der Zahlung von Sozialhilfeleistungen auch über die deutsche Vertretung im Ausland.
Wie viel Sozialhilfe erhalten Deutsche im Ausland?
Welche Art von Sozialleistungen Deutsche im Ausland erhalten und wie hoch diese sind, kann nicht pauschal beantwortet werden. Dies richtet sich ebenso wie der Einsatz von Vermögen und Einkommen nach den besonderen Verhältnissen im Aufenthaltsland.
erstmals veröffentlicht am 09.07.2015, letzte Aktualisierung am 05.02.2025
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