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Kategorie: Anwalt Verkehrsrecht ,
15.09.2016 (Lesedauer ca. 1 Minute, 580 mal gelesen)
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Ampel schaltet von Grün auf Gelb – Anhalten ist Pflicht!

Fährt ein Autofahrer mit seinem Fahrzeug beim Wechsel der Ampelanlage von Grün auf Gelb in einen Kreuzungsbereich, obwohl er noch vor der Ampel hätte anhalten können, begeht er einen Gelblichtverstoß.

Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen 6 U 13/16) im Fall eines Motorroller-Fahrers, der in eine Kreuzungsbereich einfuhr, als die Ampel von zunächst Rot, dann Gelb auf Grün umsprang. Es kam zu einem Unfall mit einem LKW, da dieser in den Kreuzungsbereich einfuhr nach dem seine Ampelanlage von Grün auf Gelb umgesprungen war. Er kollidierte mit dem Motorroller. Der Motorroller-Fahrer wurde schwer verletzt, daneben entstand ein Sachschaden an den Fahrzeugen.

Nach Auffassung des Gerichts haften die beiden Verkehrsteilnehmer gemeinsam für den Unfall. Der Motorroller-Fahrer haftet mit einer Quote von 30 Prozent, der LKW-Fahrer mit einer Quote von 70 Prozent. Ihm wirft das Gericht vor eine Gelblichtverstoß begangen zu haben. Zeigt eine Ampel Gelblicht, bedeutet dies, dass der Fahrer auf das nächste Farbsignal warten muss. Ist die nächste Farbe der Ampel "rot" muss der Fahrer anhalten. Es sei denn eine normale Bremsung ist nicht möglich, dann muss er den Kreuzungsbereich zügig durchfahren. Dies Fall war hier aber nicht gegeben. Vorgeworfen wird dem LKW-Fahrer auch, dass er seinen Abbiegevorgang nicht unterbrochen hat, als er sah, dass der Motorroller-Fahrer in den Kreuzungsbereich fuhr.

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