Anwälte für Baurecht in Münster für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden
Rechtsanwälte aus Münster für das rechtliche Fachgebiet Baurecht.
Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.
Interessantes zum Baurecht
Übergabe eines Schlüssel nach Baufertigstellung Das BauGB regelt die meisten Dinge wenn es ums Bauen geht. So gibt es neben dem BGB (dem Bürgerlichen Gesetzbuch) auch noch die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke BauNVO, die BaustellV, die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen, das BauFordSiG, das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen oder auch das BauStiftG, das Gesetz zur Errichtung einer Bundesstiftung Baukultur. Das Baurecht enthält öffentliche und private Baurechtgesetze. Das öffentliche Baurecht umfasst die Bereiche Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht und Einschränkungen der Baufreiheit. Das Baugesetzbuch beinhält die allgemeinen gesetzlichen Regelungen des öffentlichen Baurechts. Ein Schwerpunkt des Baurechts ist die Bauleitplanung und die Erstellung eines Flächennutzungsplanes durch die Gemeinde. Der Flächennutzungsplan gibt Aufschluss über geplante künftige bauliche Entwicklungen. Gesetzlich geregelt ist auch die Verpflichtung der Gemeinde ein Neubaugebiet sachgerecht zu erschließen. Die dadurch entstehenden Kosten sind allerdings auch vom jeweiligen Grundstückseigentümer mit zu finanzieren. Es gibt auch Sondervorschriften im Baugesetzbuch durch die alte, schützenswerte Gebäude saniert und erhalten bleiben sollen. Vor dem Bau muss der Bauplan bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht und von ihr genehmigt werden. Wie kann man sich wehren, wenn die Gemeinde die Baugenehmigung verweigert? Ein Anwalt für Baurecht hilft Ihnen bei der Baurechtsschaffung und Baurechtsdurchsetzung.
Was muss beim Bau des Eigenheims beachtet werden?
Schüssel mit Haus als Schlüsselanhänger auf einem Architektenplan Der Bauplan wurde genehmigt und es geht im Weiteren hauptsächlich um privates Baurecht. Im privaten Baurecht sind alle Vertragsverhältnisse des Bauherren mit den bauausführenden Unternehmen geregelt. Fehlinterpretiert werden können leicht die Architektenverträge und der Bauherr sieht sich mit ungeahnten Kosten konfrontiert. Generell kann eine ungenaue Leistungsbeschreibung in Verträgen zu Problemen führen. Während der Bauphase gibt es auch Gewerke die nicht leisten oder nur eine mangelhafte Arbeit ausführen. Immer wieder kommt es auch vor, dass eine Baufirma Insolvenz beantragen muss und überhaupt keine Arbeit oder Material mehr liefern kann. Treten Probleme am Bau auf, führt dies fast unweigerlich zu einer Bauverzögerung und weiteren kostspieligen Konsequenzen. Ein Anwalt für Baurecht in Münster kennt sich mit möglichen Problemen aus und kann schnell und professionell helfen.
Was ist wichtig bei der Bauabnahme?
Gespräch während einer Bauabnahme Die Bauabnahme steht am Ende der Bauarbeiten und der Bauherr bestätigt dem Vertragspartner, bei erfolgreicher Abnahme, die Erfüllung des Vertrages. Diese Bauabnahme hat weitreichende juristische Folgen. Mit der Unterschrift erkennt der Bauherr die Leistungen als erbracht an und die Beweislast kehrt sich um. Ab jetzt ist die Baufirma fünf Jahre lang in einer Gewährleistungspflicht. Auch bei Schäden, etwa durch Sturm, trägt nun der Eigentümer die Gefahr.
Baumängel und Abnahmeprotokoll
Herstellung eine Baumägelprotokolls durch Frau Um einen Baumangel handelt es sich, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung oder Beschaffenheit der Anlage oder des Gebäudes nicht vollständig erbracht wurde, oder die zu erwartende Qualität, das Erscheinungsbild oder die Funktionalität nicht erreicht ist. Auf keinen Fall darf eine Bauabnahme unterzeichnet werden, wenn man mit dem Bauergebnis nicht zufrieden ist. Darum ist ein Abnahmeprotokoll unerlässlich. Vorgefundene Mängel können hier möglichst genau beschrieben werden. Das Abnahmeprotokoll muss keiner Form entsprechen.
Folgende Dinge sollten in einem Abnahmeprotokoll stehen:
- Die Teilnehmer der Begehung
- Datum und Ort der Bauabnahme
- Name des Bauherrn
- Adresse der Baustelle
- Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
- Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
- Beginn und Fertigstellung der Leistung
- die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
- Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
- eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
- die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn
Bausachverständige
Sachverständige machen Ortsbegehung Ein Bausachverständiger kann dem Bauherrn bei der Abnahme eine wichtige Stütze sein. Zur Sicherheit sollten auch Dinge aufgenommen werden, bei denen nicht klar ist, ob es sich tatsächlich um einen Mängel handelt. Bei Unklarheiten nimmt man diese Punkte auf jeden Fall mit in die Mängelliste auf, um sie von einem Sachverständigen prüfen zu lassen. Nicht alle Arbeiten können am Ende der Bauarbeiten kontrolliert werden, da sie Unterputz liegen. Die Abnahme für derlei Arbeiten sollte deshalb stets sofort nach ihrer Fertigstellung geschehen. Das Haus gilt in folgenden Fällen auch ohne Bauabnahme als abgenommen: Der Bauherr versäumt zum Termin der Bauabnahme zu erscheinen und reagiert auch auf deren Ankündigung nicht. Der Bauherr bezieht das Haus. Die vorzeitige Überweisung der Schlussrate würde ebenfalls als Abnahme ausgelegt.
Typische Baumängel und Mängelbeseitigung
junge Ingenieurin mit Plänen Einige Mängel sind häufiger zu finden als andere. Fehlerhafte Verarbeitung der Baumaterialien in Putz oder Mauerwerk die zu Rissen führt beispielsweise. Beim Einbau der Fenster können Fehler auftreten, z.B. können sie mit der Außenseite nach innen eingebaut worden sein. Der Keller ist undicht durch Planungs- oder Materialfehler, oder das Dach ist für Feuchtigkeit anfällig wegen eines mangelhaft ausgeführten Dämmaufbaus. Ein grober Fehler sind auch fehlerhaft gesetzte Dehnungsfugen, die im Estrich zu Rissen führen. Lüftungsanlagen können undicht sein und Feuchtigkeit in die Wände bringen. Viele Fehler können vermieden werden, wenn der Bauherr auf der Baustelle oft anzutreffen ist.
Wie muss der Bauherr handeln, wenn er einen Fehler entdeckt?
Arbeiten an Holzständern Der Versuch den Mängel selbst zu beheben ist unbedingt zu unterlassen. Fotos sind wichtig um den Mängel zu dokumentieren. Per Einschreiben ist dann eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung an den zuständigen Handwerker oder das Bauunternehmen zu stellen. Der Handwerker muss damit rechnen, dass der Bauherr einen Teil der Rechnung erst nach Mängelbeseitigung begleichen wird. Nützt der Handwerker die erste Frist nicht, so ist ihm eine Nachfrist zu setzen. Ist der Schaden dann noch immer nicht behoben, darf der Bauherr einen anderen Handwerker mit der Mängelbehebung beauftragen, die Vergütung mindern oder ganz vom Vertrag zurücktreten. Bei einem Bauvorhaben geht es immer um viel Geld, deshalb sollte jeder Bauherr die Verträge im Vorfeld von einem Anwalt prüfen lassen, der sich auf Baurecht spezialisiert hat. Nehmen Sie die Hilfe eines Anwaltes für Baurecht in Münster in Anspruch.