Einen Anwalt für Baurecht in Würzburg auf Anwaltssuche finden
Rechtsanwälte aus Würzburg für das rechtliche Fachgebiet Baurecht.
Wählen Sie schnell und einfach einen persönlichen Anwalt für Ihren Rechtsfall.
Baurecht
Übergabe eines Schlüssel nach Baufertigstellung Im Baugesetzbuch findet man die meisten relevanten Gesetzestexte rund ums Bauen. Es gibt jedoch noch einige andere Gesetze, die zu beachten sind, z.B. das BGB oder die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grungstücke oder die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Das Baurecht unterscheidet das öffentliche Baurecht und das private Baurecht. Das öffentliche Baurecht befasst sich sowohl mit den Einschränkungen der Baufreiheit als auch mit dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht. Geregelt sind die Bestimmungen des öffentlichen Baurechts im Baugesetzbuch. Darin ist festgelegt, dass die Bauleitplanung der Gemeinde obliegt, die einen Flächennutzungsplan zu erstellen hat. Der Flächennutzungsplan gibt Aufschluss über geplante künftige bauliche Entwicklungen. Auch die Erschließung, also der Straßenbau, des Neubaugebietes obliegt der Gemeinde. Die dadurch entstehenden Kosten sind allerdings auch vom jeweiligen Grundstückseigentümer mit zu finanzieren. Das Baugesetzbuch hat auch Sondervorschriften um schützenswerte Gebäude bis hin zu ganzen Stadtvierteln zu erhalten. Die behördliche Bauaufsicht muss den Bau genehmigen und abnehmen. Manchmal verweigert die Gemeinde auch die Erteilung der Baugenehmigung. Ein Anwalt für Baurecht hilft Ihnen bei der Baurechtsschaffung und Baurechtsdurchsetzung.
Wie geht es weiter wenn die behördliche Bauaufsicht den Bauplan genehmigt hat?
ein Mann hält einen Schlüssel in Nahaufnahme Der Bau ist genehmigt, nun geht es um die Bauverträge. Das private Baurecht umfasst die Verträge die der Bauherr mit den unterschiedlichen Gewerken schließt. Einer genauen Überprüfung sollte der Bauherr besonders der Architektenvertrag unterziehen, denn diverse Details können ihn viele tausende Euro kosten. Für alle Gewerke gilt jedoch generell, auf die Leistungsbeschreibung in Verträgen genau zu achten. Auch die Durchführung der handwerklichen Arbeiten kann unzufriedenstellend erfolgen, oder bei Lieferverzug, die ganze Baustelle lahm legen. Ganz schlimm wird es, wenn eine Baufirma die Leistung verweigert oder aus eigener Notlage nicht liefern kann. Treten Probleme am Bau auf, führt dies fast unweigerlich zu einer Bauverzögerung und weiteren kostspieligen Konsequenzen. Holen Sie sich rechtzeitig den Rat eines versierten Anwalts für Baurecht in Würzburg und vermeiden Sie damit noch größeren Schaden.
Auf was bei der Bauabnahme geachtet werden muss
Architekt und Bauleiter lesen ein Protokoll Die Bauabnahme beschließt, durch eine gemeinsame Begehung, ein Bauprojekt. Rechtlich gesehen hat dies entscheidende Folgen. Die erbrachten Leistungen werden anerkannt und die Beweislast für Mängel liegt von nun an beim Bauherrn. Ab jetzt ist die Baufirma fünf Jahre lang in einer Gewährleistungspflicht. Auch bei Schäden, etwa durch Sturm, trägt nun der Eigentümer die Gefahr.
Die Baumängel und das Abnahmeprotokoll
Bauinspektor nimmt Baumängel auf Ist das Ergebnis einer ausgeführten Arbeit nicht funktionsfähig, nicht richtig oder garnicht erbracht, spricht man von einem Baumangel. Wegen oben genannten Konsequenzen für den Bauherrn darf eine Bauabnahme nicht unterschrieben werden, wenn Mängel festgestellt wurden. Darum ist ein Abnahmeprotokoll unerlässlich. Die Mängel werden im Abnahmeprotokoll so genau wie möglich beschrieben, auch fotografisches Festhalten ist zu empfehlen. Es gibt für ein Abnahmeprotokoll keine Form die eingehalten werden muss.
Unbedingt sollten jedoch folgende Informationen enthalten sein:
- Die Teilnehmer der Begehung
- Datum und Ort der Bauabnahme
- Name des Bauherrn
- Adresse der Baustelle
- Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
- Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
- Beginn und Fertigstellung der Leistung
- die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
- Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
- eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
- die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn
Bausachverständiger unterstützt den Bauherren
Beratung durch Sachverständige Es empfiehlt sich auch einen Bausachverständigen hinzuzuziehen. Wenn nicht klar ist ob etwas mangelhaft ausgeführt wurde, so ist dies unbedingt auch in der Liste aufzuführen. Bei Unklarheiten nimmt man diese Punkte auf jeden Fall mit in die Mängelliste auf, um sie von einem Sachverständigen prüfen zu lassen. Alle Arbeiten, die später Unterputz liegen oder aus anderen Gründen nicht mehr sichtbar sind, sollten gesondert kontrolliert und abgenommen werden. In diesen Fällen sollte deshalb eine Abnahme sofort nach der Fertigstellung der jeweiligen Leistung erfolgen. Folgende Handlungen führen unabsichtlich zur Abnahme: Der Bauherr antwortet weder auf die Ankündigung der Bauabnahme, noch erscheint er zum angekündigten Termin. Der Bezug des Neubaus vor der Abnahme. Auch eine vorschnell überwiesene Schlussrate ist die Anerkennung der erbrachten Leistungen.
Einige typische Baumängel und ihre Beseitigung
junge Ingenieurin mit Plänen Es gibt Klassiker unter den Baumängeln. Leicht festzustellen sind u.a. entstandene Risse im Mauerwerk oder im Putz. Der Einbau der Fenster wurde nachlässig ausgeführt oder sie wurden verkehrt, also z. B. die Innen- und Außenseite verwechselt, eingebaut. Der Keller ist undicht, weil Fehler bei der Verarbeitung der Materialien gemacht wurden. Beim Legen des Estrich können viele Fehler gemacht werden und zu Rissen führen. Feuchte Mauern können auch durch eine falsch eingebaute Lüftungsanlage verursacht werden. Viele dieser Fehler lassen sich vermeiden, wenn der Bauherr die Baustelle oft besucht und vor Ort ist.
Wie muss der Bauherr handeln, wenn er einen Fehler entdeckt?
Arbeiten an Holzständern Auf keinen Fall sollte man selbst versuchen den Fehler zu beheben! Halten Sie den Mängel durch ein Foto fest, oder holen Sie sich einen neutralen Zeugen hinzu. Als nächstes muss eine Mängelrüge an den Handwerker in schriftlicher Form mit Fristsetzung und per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Rechtens ist es, wenn der Bauherr bis zur Beseitigung des Mängels einen Teil der zu entrichtenden Rechnung vorübergehend einbehält. Nützt der Handwerker die erste Frist nicht, so ist ihm eine Nachfrist zu setzen. Bleibt der Handwerker oder das Bauunternehmen die Leistung immer noch schuldig, so kann nun ein Teil der Vergütung einbehalten werden und ein anderer Handwerker an seiner statt mit der Fertigstellung beauftragt werden. Bei einem Bauvorhaben geht es immer um viel Geld, deshalb sollte jeder Bauherr die Verträge im Vorfeld von einem Anwalt prüfen lassen, der sich auf Baurecht spezialisiert hat. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Baurecht in Würzburg.