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Kaufrecht
Kaufverträge sind nicht an eine Form gebunden. Der Kaufvertrag nach § 433 I BGB bildet die Basis des deutschen Kaufrechts. Dies gibt das Kaufrecht im BGB vor und legt Rechte und Pflichten fest an die sich die Vertragspartner zu halten haben. Von beweglichen Gütern bis hin zu Forderungen wie Rechnungen oder Schulden, kann alles gekauft werden. Besondere Regelungen bedarf es bei notwendigen öffentlichen Beurkundungen wie z.B. dem Kauf einer Immobilie.
Der Kaufvertrag – Pflichten und Rechte
Mit dem Kaufvertrag entstehen also, wie oben bereits erwähnt, für Verkäufer und Käufer Rechte und Pflichten. Der Verkäufer hat die Pflicht die Ware an den Käufer zu übergeben und damit auch das Eigentum an ihn zu übertragen. Nur wenn die Ware in tadellosem Zustand übergeben wird ist dieser Pflicht genüge getan. Und der Käufer wiederum ist verpflichtet, die Ware mit dem vereinbarten Preis zu bezahlen. Wenn beide Parteien Privatpersonen sind, so gelten in manchen Bereichen andere Regelungen als bei Geschäftspartnern. Bei einem Privatverkauf kann beispielsweise die Gewährleistungspflicht ausgenommen werden. Während ein Unternehmer als Verkäufer immer eine Gewährleistungspflicht von mindestens einem Jahr hat. Ist die Ware neu, so sind sogar zwei Jahre zu gewähren.
Das Recht auf Mängelrüge
Ein Mangel besteht dann, wenn der Gegenstand eine, im Vertrag zugesicherte, Eigenschaft nicht hat. Folgende Optionen bieten sich dem Käufer wenn er einen Mangel feststellt. Die Reaktion auf einen Mangel kann sein, dass man eine Nachbesserung wünscht. Der Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten. Auch eine Preisminderung wäre eine Option. Der Verkäufer hat auch Rechte auf die er sich berufen kann. So hat auch er das Recht auf Nachbesserung und Mängelbeseitigung anstelle der Rückabwicklung des Kaufvertrages. Das Gesetz gibt dem Verkäufer das Recht, einwandfreie Ware nicht zurücknehmen zu müssen. Der Verkäufer hat in diesem Fall das Recht auf Erfüllung des Vertrages zu pochen. Allerdings gibt es auch hier ein paar wenige Ausnahmen (Internetkauf, Haustürgeschäft). Vertrauen Sie sich einem Anwalt für Kaufrecht an und setzen Sie mit seiner Hilfe Ihre Rechte durch.