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Überblick über das Kaufrecht
Kaufverträge sind nicht an eine Form gebunden. Das Gesetz hat jedoch trotzdem einige wichtige Regeln aufgestellt. Das Kaufrecht gibt die gesetzlichen Rahmenbedingungen von Rechten und Pflichten vor, an deren Einhaltung sich Verkäufer und Käufer zu halten haben. Gegenstand eines Kaufvertrages können sowohl bewegliche Güter als auch Forderungen oder ähnliches sein. Besondere Regelungen bedarf es bei notwendigen öffentlichen Beurkundungen wie z.B. dem Kauf einer Immobilie.
Rechte und Pflichten kurz erläutert
Der Abschluß eines Kaufvertrages bringt, wie erwähnt, für beide Seiten Rechte und Pflichten mit sich. Mit der Pflicht die Ware zu übergeben, gibt der Verkäufer auch den Eigentumsanspruch an dieser Ware an den Kunden weiter. Voraussetzung ist natürlich, dass die Ware mängelfrei sein muß. Bezahlt der Käufer die Ware, so hat er seine Seite der Pflicht erfüllt und der Kaufvertrag ist erfüllt. Sind beide Parteien Privatpersonen so haben sie in manchen Dingen andere Regelungen als Geschäftspartner. Ein Privatmann kann z.B. eine Gewährleistung für sein Produkt ausschließen. Wird ein gebrauchter Gegenstand bei einem Händler erworben, kann dieser die Gewährleistung auf maximal ein Jahr verkürzen. Ist die Ware neu, so sind sogar zwei Jahre zu gewähren.
Der Kunde und sein Recht auf Mängelrüge
Das BGB beschreibt im § 434 wann ein Sachmangel vorliegt. Nach BGB § 437 stehen dem Käufer folgende Möglichkeiten offen: Die Reaktion auf einen Mangel kann sein, dass man eine Nachbesserung wünscht. Er kann den Kaufvertrag wiederrufen. Die Minderung der Kaufsumme. Der Verkäufer hat auch Rechte auf die er sich berufen kann. Er darf in der Regel "nachbessern", also eventuelle Mängel beseitigen, die der verkaufte Gegenstand aufweist. Auch kann der Verkäufer nicht gezwungen werden eine gänzlich mängelfreie Ware zurückzunehmen. Denn auch der Käufer ist an den geschlossenen Vertrag gebunden. Eine Ausnahme zu dieser Regelung gibt es nur bei Haustürgeschäften oder auch bei Käufen im Internet. Im Streitfall wenden Sie sich am besten an einen Fachmann und vertrauen sich einem Anwalt mit dem Fachgebiet Kaufrecht an.