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Das Kaufrecht
Kaufverträge sind nicht an eine Form gebunden. Trotzdem gibt es im BGB §§ die eingehalten werden müssen. Das Kaufrecht legt also fest, welche Rechte und Pflichten beide Vertragsparteien haben. Gegenstand eines Kaufvertrages können sowohl bewegliche Güter als auch Forderungen oder ähnliches sein. Manchmal werden ergänzende gesetzliche Regelungen notwendig, wie beim Immobilienkauf zum Beispiel.
Rechte und Pflichten genauer betrachtet
Durch Akzeptieren des Kaufvertrages gehen sowohl der Käufer als auch der Verkäufer Pflichten ein, bzw. haben sie gegenseitige Rechte . Der Verkäufer muss die Ware und das Eigentum daran übergeben. Die Ware hat natürlich in einwandfreiem Zustand zu sein. Der Käufer hingegen verpflichtet sich mit Abschluß des Kaufvertrages zur vereinbarten Zahlung. Bei einem Kauf zwischen Privatleuten sieht das Kaufrecht andere Regelungen vor als bei einem Kauf zwischen Unternehmer und Verbraucher. Ein Privatmann kann z.B. eine Gewährleistung für sein Produkt ausschließen. Während ein Unternehmer als Verkäufer immer eine Gewährleistungspflicht von mindestens einem Jahr hat. Beim Kauf neuer Gegenstände gilt immer ein zweijähriges Gewährleistungsrecht, das vom Händler nicht umgangen werden kann.
Wenn die Ware Mängel aufweist
Das BGB beschreibt im § 434 wann ein Sachmangel vorliegt. Was kann ein Käufer tun wenn er mangelhafte Ware oder Dienstleistung feststellt? Er kann eine Nachlieferung bzw. Reparatur oder Nachbesserung verlangen. Oder er tritt vom Kaufvertrag zurück. Auch eine Preisminderung wäre eine Option. Der Verkäufer hat auch Rechte auf die er sich berufen kann. Die Beseitigung des Mangels bzw. die Nachbesserung muss dem Hersteller folglich ermöglicht werden. Das Gesetz gibt dem Verkäufer das Recht, einwandfreie Ware nicht zurücknehmen zu müssen. Denn auch der Käufer ist an den geschlossenen Vertrag gebunden. Haustür- und Internetkäufe bilden hier aber eine Ausnahme. Wird Ihnen Ihr Recht verweigert, so wenden Sie sich am sichersten an einen Anwalt mit dem Bereich Kaufrecht.