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Überblick über das Kaufrecht
Grundsätzlich gilt für Kaufverträge, dass sie keiner besonderen Form bedürfen. Trotzdem gilt es gesetzliche Regelungen zu beachten. Das Kaufrecht legt also fest, welche Rechte und Pflichten beide Vertragsparteien haben. Gegenstand eines Kaufvertrages können sowohl bewegliche Güter als auch Forderungen oder ähnliches sein. Ein Immobilienkauf unterliegt zusätzlichen Regelungen.
Rechte und Pflichten
Der Abschluß eines Kaufvertrages bringt, wie erwähnt, für beide Seiten Rechte und Pflichten mit sich. Der Verkäufer muss die Ware und das Eigentum daran übergeben. Die Ware hat natürlich in einwandfreiem Zustand zu sein. Der Käufer hingegen verpflichtet sich mit Abschluß des Kaufvertrages zur vereinbarten Zahlung. Für Geschäftsabschlüsse gelten in manchen Bereichen strengere Regeln als bei Kaufverträgen unter Privatpersonen. So kann bei einem reinen Privatkauf die Gewährleistungspflicht an der Ware gestrichen werden. Während ein Unternehmer als Verkäufer immer eine Gewährleistungspflicht von mindestens einem Jahr hat. Beim Kauf neuer Gegenstände gilt immer ein zweijähriges Gewährleistungsrecht, das vom Händler nicht umgangen werden kann.
Die Mängelrüge und das Recht
Um einen Mangel handelt es sich, wenn die gekaufte Ware eine ausdrücklich vereinbarte Eigenschaft nicht hat, oder die vereinbarte Funktion eingeschränkt ist. Der Käufer hat in diesem Fall folgende Möglichkeiten. Er kann die Reparatur oder eine Nachlieferung fordern. Er kann den Kaufvertrag wiederrufen. Auch der Verkaufspreis könnte gemindert werden. Als Verkäufer ist man geschützt durch eigene Rechte. Eine Nachbesserung, bzw. Reparatur muss ihm immer gestattet werden. Er muss eine einwandfreie Ware welche die bestellte Beschaffenheit besitzt nicht zurücknehmen. Denn auch der Käufer ist an den geschlossenen Vertrag gebunden. Für dieses Recht gibt es nur wenige Ausnahmen, z.B. bei Haustürgeschäften oder dem Kauf über Internet. Im Streitfall wenden Sie sich am besten an einen Fachmann und vertrauen sich einem Anwalt mit dem Fachgebiet Kaufrecht an.