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Überblick über das Kaufrecht
Für Kaufverträge muß keine besondere Form eingehalten werden. Auch wenn er keiner besonderen Form bedarf, so sind doch einige Dinge gesetzlich geregelt. Dies gibt das Kaufrecht im BGB vor und legt Rechte und Pflichten fest an die sich die Vertragspartner zu halten haben. Dies gilt für die Ware im Laden genauso wie bei der Übertragung eines Rechts wie einem Vollstreckungstitel oder einer Rechnung. Für den Kauf von Häusern / Immobilien oder Grundstücken gelten, wegen der hohen Bedeutung des Kaufvertrages, eigene Regelungen.
Pflichten für Käufer und Verkäufer
Mit dem Kaufvertrag entstehen also, wie oben bereits erwähnt, für Verkäufer und Käufer Rechte und Pflichten. Die Pflicht des Verkäufers ist es, dem Kunden die Ware mitsamt dem Eigentumsanspruch zu übergeben. Die Kaufsache muss dabei frei von Mängeln sein. Für den Käufer bedeutet es, dass er sich durch den Kaufvertrag verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis an den Verkäufer zu bezahlen. Für Geschäftsabschlüsse gelten in manchen Bereichen strengere Regeln als bei Kaufverträgen unter Privatpersonen. Eine Gewährleistungspflicht an der Ware kann zum Beispiel ausgeschlossen werden. Wird ein gebrauchter Gegenstand bei einem Händler erworben, kann dieser die Gewährleistung auf maximal ein Jahr verkürzen. Ist die Ware neu, so sind sogar zwei Jahre zu gewähren.
Der Kunde und sein Recht auf Mängelrüge
Ein Mangel besteht dann, wenn der Gegenstand eine, im Vertrag zugesicherte, Eigenschaft nicht hat. Der Käufer hat in diesem Fall folgende Möglichkeiten. Er kann die Reparatur oder eine Nachbesserung verlangen, auch ein Umtausch wäre eine Möglichkeit. Er kann den Kaufvertrag wiederrufen. Eine weitere Möglichkeit wäre die Minderung des ursprünglichen Warenpreises. Die Rechte des Verkäufers sind folgende. Er muss die Möglichkeit auf Mängelbeseitigung, also Nachbesserung anstelle einer Kaufrückabwicklung bekommen. Außerdem muss er die Ware nicht zurücknehmen, wenn sie fehlerfrei ist. Er ist an den Vertrag gebunden, den er abgeschlossen hat. Allerdings gibt es auch hier ein paar wenige Ausnahmen (Internetkauf, Haustürgeschäft). Wird Ihnen Ihr Recht verweigert, so wenden Sie sich am sichersten an einen Anwalt mit dem Bereich Kaufrecht.