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Zwei Freundinnen verlassen lachend ein Bekleidungsgeschäft
Zwei Freundinnen verlassen lachend ein Bekleidungsgeschäft ©freepik - mko

Kaufrecht

Prinzipiell können Kaufverträge formlos geschlossen werden. Formvollendet oder nicht, der Kaufvertrag ist gesetzlichen Regelungen unterworfen. Das Kaufrecht legt also fest, welche Rechte und Pflichten beide Vertragsparteien haben. Kaufen kann man bewegliche Sachen (von der Briefmarke bis zum Automobil) oder Forderungen (Vollstreckungstitel, Schulden, Rechnungen). Besondere Regelungen bedarf es bei notwendigen öffentlichen Beurkundungen wie z.B. dem Kauf einer Immobilie.

Rechte und Pflichten genauer betrachtet

Der Abschluß eines Kaufvertrages bringt, wie erwähnt, für beide Seiten Rechte und Pflichten mit sich. Für den Verkäufer bedeutet dies, dass er dem Käufer den Kaufgegenstand übergeben und ihm damit "das Eigentum an der Sache verschaffen" muss. Die Ware hat natürlich in einwandfreiem Zustand zu sein. Und der Käufer wiederum ist verpflichtet, die Ware mit dem vereinbarten Preis zu bezahlen. Für Geschäftsabschlüsse gelten in manchen Bereichen strengere Regeln als bei Kaufverträgen unter Privatpersonen. Bei einem Privatkauf ist es zulässig, eine Gewährleistung für den gekauften Gegenstand im Kaufvertrag auszuschließen. Ein Händler kann diese Gewährleistung bestenfalls auf minimal ein Jahr verkürzen. Ist die Ware neu, so sind sogar zwei Jahre zu gewähren.

Rechte bei Mängeln

Ein Mangel besteht dann, wenn der Gegenstand eine, im Vertrag zugesicherte, Eigenschaft nicht hat. Der Käufer hat in diesem Fall folgende Möglichkeiten. Er kann die Nacherfüllung durch den Verkäufer (Nachbesserung, Reparatur, Umtausch) einfordern. Er kann vom Kauf zurücktreten. Er kann auf einer Kaufpreisminderung bestehen. Der Verkäufer ist auch durch die Gesetzgebung geschützt. Eine Nachbesserung, bzw. Reparatur muss ihm immer gestattet werden. Wenn seine Ware keinerlei Mängel aufweist, muss der Verkäufer die Ware nicht zurücknehmen. Hier ist der Käufer in der Pflicht und muss die Ware wie vereinbart annehmen. Eine Ausnahme zu dieser Regelung gibt es nur bei Haustürgeschäften oder auch bei Käufen im Internet. Wird Ihnen Ihr Recht verweigert, so wenden Sie sich am sichersten an einen Anwalt mit dem Bereich Kaufrecht.

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