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Kaufrecht
Kaufverträge sind nicht an eine Form gebunden. Trotzdem gilt es gesetzliche Regelungen zu beachten. Dies gibt das Kaufrecht im BGB vor und legt Rechte und Pflichten fest an die sich die Vertragspartner zu halten haben. Dies gilt für die Ware im Laden genauso wie bei der Übertragung eines Rechts wie einem Vollstreckungstitel oder einer Rechnung. Weitere Regelungen werden getroffen bei z.B. Immobilienkäufen, da es hier der öffentlichen Beurkundung bedarf.
Rechte und Pflichten genauer betrachtet
Es entstehen also Rechte und Pflichten für beide Seiten. Das bedeutet nichts anderes als dass der Verkäufer die Ware dem Kunden übergibt und mit der Ware auch der Eigentumsanspruch auf den Kunden übergeht. Die Ware muß in einwandfreiem Zustand übergeben werden. Der Käufer hat die Verpflichtung die Ware wie vereinbart zu bezahlen. Für einen Kaufvertrag von Privatperson zu Privatperson weichen die Regeln von denen der Kaufverträge zwischen Firmen etwas ab. Bei einem Privatverkauf kann beispielsweise die Gewährleistungspflicht ausgenommen werden. Wird ein gebrauchter Gegenstand bei einem Händler erworben, kann dieser die Gewährleistung auf maximal ein Jahr verkürzen. Und selbst dies geht nicht, wenn der verkaufte Gegenstand neu ist, diese unterliegen nämlich einer Mindestgewährleistungspflicht von zwei Jahren.
Der Kunde und sein Recht auf Mängelrüge
Das BGB beschreibt im § 434 wann ein Sachmangel vorliegt. Folgende Optionen bieten sich dem Käufer wenn er einen Mangel feststellt. Er kann die Nacherfüllung durch den Verkäufer (Nachbesserung, Reparatur, Umtausch) einfordern. Oder er tritt vom Kaufvertrag zurück. Er kann auf einer Kaufpreisminderung bestehen. Das Gesetz schützt aber auch den Verkäufer. Der Verkäufer darf auf eine Mängelrüge mit einer Reparatur oder Nachbesserung reagieren. Auch kann der Verkäufer nicht gezwungen werden eine gänzlich mängelfreie Ware zurückzunehmen. In diesem Fall kann er auf Vertragserfüllung bestehen. Für dieses Recht gibt es nur wenige Ausnahmen, z.B. bei Haustürgeschäften oder dem Kauf über Internet. Lassen Sie sich in anstehenden Angelegenheiten des Kaufrechts von einem Fachmann beraten.