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Anwaltssuche für Baurecht in Berlin Mitte

Rechtsanwalt Christoph Conze Berlin
Rechtsanwalt Christoph Conze
CONZE Rechtsanwälte
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Oranienburger Straße 39, 10117 Berlin
030 - 2434 2520
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Christoph Conze, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Berlin. Nicht selten resultieren aus einem Bauvorhaben Konflikte. Damit Sie von Anfang an Lösungen statt Problemen gegenüberstehen, biete ich Ihnen als Fachanwalt eine umfassende juristische Rechtsberatung im Bereich des Bau- und Architektenrechts sowohl im öffentlichen als auch privaten Bereich des Baurechts an. Erhalten Sie frühzeitig eine ausführliche und zielgerichtete Lösung zu Ihren Gunsten- so haben Sie bestenfalls „nur noch eine Baustelle“! Kontaktieren Sie mich gerne bequem über das Kontaktformular auf meinem Profil für einen Beratungstermin!? Meine Kompetenzen als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Seit meiner Kanzleigründung im Juni 1992 bin ich vorrangig in den Sachgebieten des öffentlichen und privaten Baurechts tätig. Im Jahr 2006 erhielt ich zudem durch die erfolgreiche Ausbildung mit vertieften theoretischen Kenntnissen und besonderer praktischer Erfahrung den Fachanwaltstitel zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Weitere Tätigkeitsfelder im Bereich des Wohnungseigentumsrecht, des Grundstücks- und Immobilienrechts, des Insolvenzrechs sowie im Steuerrecht ...mehr
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Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

privates und öffentliches Baurecht

Unterschrift eines BauvertragesUnterschrift eines Bauvertrages Im Baurecht kommen neben dem BauGB viele weitere Gesetzestexte zur Anwendung. Neben dem BGB gibt es auch noch die Verordnungen BauNVO und BaustellV und die Gesetze BauFordSiG und BauStiftG. Das Baurecht unterscheidet das öffentliche Baurecht und das private Baurecht. Das öffentliche Baurecht umfasst die Bereiche Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht und Einschränkungen der Baufreiheit. Geregelt sind die Bestimmungen des öffentlichen Baurechts im Baugesetzbuch. Der Gemeinde obliegt lt. Baurechtsgesetz die Bauleitplanung und die Pflicht einen Flächennutzungsplan anzufertigen. In diesem Flächennutzungsplan kann man geplante Industrie- und Wohngebiete einsehen, genauso wie Grünflächen oder Einkaufszentren. Gesetzlich geregelt ist auch die Verpflichtung der Gemeinde ein Neubaugebiet sachgerecht zu erschließen. Die Kosten für diese Erschließung teilt sich die Gemeinde mit den jeweiligen Eigentümern der Grundstücke. Sondervorschriften im Baugesetzbuch dienen durch Sanierung dem Erhalt und Schutz historischer Stadtviertel. Jeder Bau muss von der Bauaufsichtsbehörde vorher genehmigt werden und nach Fertigstellung abgenommen werden. Wenn die Gemeinde die Baugenehmigung verweigert ist man oft ratlos. Die Begleitung eines Anwalts für Baurecht in schwierigen baurechtlichen Angelegenheiten erleichtert den Weg zum Eigenheim meist beträchtlich.

Die nächsten Schritte nach der erteilten Baugenehmigung

Schüssel an einem Ring mit einem silbernen HausSchüssel an einem Ring mit einem silbernen Haus Der Bauplan wurde genehmigt und es geht im Weiteren hauptsächlich um privates Baurecht. Das private Baurecht umfasst die Verträge die der Bauherr mit den unterschiedlichen Gewerken schließt. Fehlinterpretiert werden können leicht die Architektenverträge und der Bauherr sieht sich mit ungeahnten Kosten konfrontiert. Wird auf die Leistungsbeschreibung bei Vertragsunterschrift nicht genug Augenmerk gelegt, so kann dies zu Missverständnissen und Ärger führen. Während der Bauphase gibt es auch Gewerke die nicht leisten oder nur eine mangelhafte Arbeit ausführen. Ganz schlimm wird es, wenn eine Baufirma die Leistung verweigert oder aus eigener Notlage nicht liefern kann. Treten Probleme am Bau auf, führt dies fast unweigerlich zu einer Bauverzögerung und weiteren kostspieligen Konsequenzen. Ein Anwalt für Baurecht in Berlin Mitte kennt sich mit möglichen Problemen aus und kann schnell und professionell helfen.

Auf was bei der Bauabnahme geachtet werden muss

Architekt und Bauleiter lesen ein ProtokollArchitekt und Bauleiter lesen ein Protokoll Am Ende der Bauarbeiten steht dann die Bauabnahme durch den Bauherrn an. Rechtlich gesehen hat dies entscheidende Folgen. Die Unterschrift des Bauherrn bedingt nämlich die Umkehr der Beweislast, von nun an muss der Bauherr im Schadensfall beweisen, dass der Schaden ursächlich von der Baufirma verursacht wurde. Der Gewährleistungszeitraum der Baufirma von fünf Jahren für versteckte Mängel beginnt. Auch der Gefahrenübergang tritt ein und der Eigentümer trägt nun die Verantwortung.

Informationen über Baumängel und das Abnahmeprotokoll

Bauinspektor nimmt Baumängel aufBauinspektor nimmt Baumängel auf Baumängel sind bautechnische Fehler, es fehlt also entweder eine zugesicherte Eigenschaft einer Werksleistung, oder es beinhaltet einen Fehler und mindert bzw. verändert damit seinen Wert und den vorausgesetzten Gebrauch oder hebt ihn gänzlich auf. Unterzeichnen Sie keine Bauabnahme, wenn Mängel festgestellt wurden. Darum ist ein Abnahmeprotokoll unerlässlich. Dieses bietet die Möglichkeit alle Mängel oder noch nicht erbrachte Leistungen detailliert festzuhalten. Es gibt keine Vorschriften wie ein Abnahmeprotokoll auszusehen hat.

Folgende Dinge sollten in einem Abnahmeprotokoll stehen:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Bausachverständige

Sachverständige machen OrtsbegehungSachverständige machen Ortsbegehung Es empfiehlt sich auch einen Bausachverständigen hinzuzuziehen. Wenn nicht klar ist ob etwas mangelhaft ausgeführt wurde, so ist dies unbedingt auch in der Liste aufzuführen. So vergibt man die Chance auf Mängelrüge nicht und ein Sachverständiger kann später beurteilen ob ein Mängel vorliegt. Alle Arbeiten, die später Unterputz liegen oder aus anderen Gründen nicht mehr sichtbar sind, sollten gesondert kontrolliert und abgenommen werden. Deshalb sollte es für diese Gewerke unbedingt direkt nach Beendigung ihrer Arbeit eine gesonderte Abnahme geben. Das Haus gilt in folgenden Fällen auch ohne Bauabnahme als abgenommen: Der Bauherr ignoriert die Ankündigung der Bauabnahme und erscheint auch nicht am Abnahmetermin. Wenn das Haus vom Bauherrn bereits vor der Abnahme bezogen wurde. Die Schlussrate wurde bereits vor Abnahme überwiesen.

Einige typische Baumängel und ihre Beseitigung

großer Baukrangroßer Baukran Es gibt klassische Baumängel, auf die man achten kann. Werden Baustoffe nicht exakt nach Vorgabe verarbeitet führt dies oft zu Rissen im Mauerwerk oder im Putz. Für Bauherrn oft nicht sofort erkennbar sind falsch eingebaute Fenster die später jedoch zu Wasserschäden führen können. Durch falsche Abdichtung können die Kellerwände feucht sein, oder das Dach wurde nicht ordentlich mit Dämmmaterial abgedichtet. Risse im Estrich entstehen vor allem durch Dehnungsfugen, die nicht nach den Regeln der Kunst ausgeführt wurden. Lüftungsanlagen können undicht sein und Feuchtigkeit in die Wände bringen. Ist der Bauherr auf der Baustelle oft präsent, so kann er durch seine Aufmerksamkeit viele Fehler vermeiden.

Auf einiges sollte der Bauherr achten, wenn er auf einen Baumängel stößt.

Ausrichten von schiefen WändenAusrichten von schiefen Wänden Auf keinen Fall sollte man selbst versuchen den Fehler zu beheben! Stattdessen sollte der Mängel als Beweismaterial fotografiert werden. Dann muss eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung per Einschreiben mit Rückschein an den zuständigen Handwerker oder das Bauunternehmen erfolgen. Bis der Mängel behoben ist, darf der Bauherr die Zahlung der Handwerkerrechnung aussetzen bis etwa zur zweifachen Höhe, die den Mängelbeseitigungskosten entsprechen. Verstreicht die Frist ohne Reparatur so muss eine Nachfrist gesetzt werden. Verstreicht diese Frist wieder ungenutzt, darf der Bauherr vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und einen anderen Handwerker mit der Mängelbeseitigung beauftragen. Bei einem Bauvorhaben geht es immer um viel Geld, deshalb sollte jeder Bauherr die Verträge im Vorfeld von einem Anwalt prüfen lassen, der sich auf Baurecht spezialisiert hat. Die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Baurecht in Berlin Mitte über anwaltssuche.de ist unverbindlich und kostenfrei.

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