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Den Rechtsanwalt für Baurecht in Berlin Mitte bei Anwaltssuche finden

Rechtsanwalt Christoph Conze Berlin
Rechtsanwalt Christoph Conze
CONZE Rechtsanwälte
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Oranienburger Straße 39, 10117 Berlin
030 - 2434 2520
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Christoph Conze, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Berlin. Nicht selten resultieren aus einem Bauvorhaben Konflikte. Damit Sie von Anfang an Lösungen statt Problemen gegenüberstehen, biete ich Ihnen als Fachanwalt eine umfassende juristische Rechtsberatung im Bereich des Bau- und Architektenrechts sowohl im öffentlichen als auch privaten Bereich des Baurechts an. Erhalten Sie frühzeitig eine ausführliche und zielgerichtete Lösung zu Ihren Gunsten- so haben Sie bestenfalls „nur noch eine Baustelle“! Kontaktieren Sie mich gerne bequem über das Kontaktformular auf meinem Profil für einen Beratungstermin!? Meine Kompetenzen als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Seit meiner Kanzleigründung im Juni 1992 bin ich vorrangig in den Sachgebieten des öffentlichen und privaten Baurechts tätig. Im Jahr 2006 erhielt ich zudem durch die erfolgreiche Ausbildung mit vertieften theoretischen Kenntnissen und besonderer praktischer Erfahrung den Fachanwaltstitel zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Weitere Tätigkeitsfelder im Bereich des Wohnungseigentumsrecht, des Grundstücks- und Immobilienrechts, des Insolvenzrechs sowie im Steuerrecht ...mehr
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Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Baurecht öffentlich und privat

Schlüsselübergabe neues EigenheimSchlüsselübergabe neues Eigenheim Im Baurecht kommen neben dem BauGB viele weitere Gesetzestexte zur Anwendung. Neben dem BGB gibt es auch noch die Verordnungen BauNVO und BaustellV und die Gesetze BauFordSiG und BauStiftG. Das Baurecht unterscheidet das öffentliche Baurecht und das private Baurecht. Das öffentliche Baurecht befasst sich mit allen Fragen des Bauplanungs- und des Bauordnungsrechts, hauptsächlich mit den Belangen, die am Anfang der Bauplanung stehen. Das Baugesetzbuch beinhält die allgemeinen gesetzlichen Regelungen des öffentlichen Baurechts. Der Gemeinde obliegt lt. Baurechtsgesetz die Bauleitplanung und die Pflicht einen Flächennutzungsplan anzufertigen. Dieser Flächennutzungsplan enthält künftige bauliche Planungen der Gemeinde. Auch die Verpflichtung der Gemeinde ein Neubaugebiet zu erschließen ist gesetzlich geregelt. Die Kosten teilt sich die Gemeinde jedoch mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer. Das Baugesetzbuch hat auch Sondervorschriften um schützenswerte Gebäude bis hin zu ganzen Stadtvierteln zu erhalten. Über die Baugenehmigung entscheidet die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Sie ist auch für die Abnahme des Gebäudes nach Fertigstellung zuständig. Wie kann man sich wehren, wenn die Gemeinde die Baugenehmigung verweigert? Holen Sie sich schnellstmöglich den versierten Rat eines Anwaltes für Baurecht.

Die nächsten Schritte nach der erteilten Baugenehmigung

ein Schlüsselbund mit schwarzen Schlüsselnein Schlüsselbund mit schwarzen Schlüsseln Nach der Genehmigung des Bauplans geht es nun um das private Baurecht, die Bauverträge. Das private Baurecht regelt alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Parteien. Hier ist zum Beispiel der Architektenvertrag und auch die mit dem Architekten vereinbarte Architektenhaftung gemeint. Wird auf die Leistungsbeschreibung bei Vertragsunterschrift nicht genug Augenmerk gelegt, so kann dies zu Missverständnissen und Ärger führen. Oder eine mangelhafte Durchführung der vereinbarten Arbeit führt zu Problemen, die den Bauherrn schnell in Not geraten lassen können. Manchmal muss eine Baufirma während des Baus auch Insolvenz beantragen und liefert überhaupt nicht mehr. Läuft es am Bau nicht glatt, so hat dies schnell sehr weitreichende und kostenspielige Folgen. Ein Anwalt für Baurecht in Berlin Mitte kann hier oft schnell und klärend größeren Schaden abwenden.

Die Bauabnahme – worauf ist zu achten?

Bauingenieur und Architekt mit Plan vor einer BaustelleBauingenieur und Architekt mit Plan vor einer Baustelle Mit der Bauabnahme wird am Ende der Bauzeit festgestellt, dass die Arbeit wie vertraglich vereinbart geliefert und ausgeführt wurde. Juristisch ist dies ein wichtiger Schritt. Damit wird die erbrachte Leistung anerkannt, für später festgestellte Mängel muss nun der Bauherr den Beweis führen, dass das Bauunternehmen die Schuld für diesen Mangel trägt. Die Gewährleistungsfrist von fünf Jahren beginnt ab dem Moment der Unterschrift. Außerdem tritt der Gefahrenübergang ein, das bedeutet der Eigentümer trägt ab jetzt die Verantwortung bei Schäden, etwa durch Sturm.

Die Baumängel und das Abnahmeprotokoll

Prüferin deutet auf Mängel an der BaustellePrüferin deutet auf Mängel an der Baustelle Baumängel sind bautechnische Fehler, es fehlt also entweder eine zugesicherte Eigenschaft einer Werksleistung, oder es beinhaltet einen Fehler und mindert bzw. verändert damit seinen Wert und den vorausgesetzten Gebrauch oder hebt ihn gänzlich auf. Auf keinen Fall darf eine Bauabnahme unterzeichnet werden, wenn man mit dem Bauergebnis nicht zufrieden ist. Auf ein Abnahmeprotokoll darf aus diesem Grund nicht verzichtet werden. Dieses bietet die Möglichkeit alle Mängel oder noch nicht erbrachte Leistungen detailliert festzuhalten. Das Abnahmeprotokoll kann formlos erstellt werden.

Jedoch sollten folgende Punkte enthalten sein:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Sachverständigenrat während der Bauphase

Sachverständige mit BauhelmSachverständige mit Bauhelm Ein hinzugezogener Bausachverständiger erhöht die Sicherheit keine Mängel zu übersehen. Im Zweifelsfall notiert man sicherheitshalber auch evtl. vermeintliche Mängel. Ein Sachverständiger kann dann zu einem späteren Zeitpunkt seine fachmännische Einschätzung abgeben. Kabel und Rohre können später nicht mehr kontrolliert werden da sie vom Putz oder Estrich verdeckt werden. Deshalb sollte es für diese Gewerke unbedingt direkt nach Beendigung ihrer Arbeit eine gesonderte Abnahme geben. Als Abnahme gelten auch folgende Handlungen: Der Bauherr versäumt zum Termin der Bauabnahme zu erscheinen und reagiert auch auf deren Ankündigung nicht. Der bereits vor Abnahme erfolgte Einzug ins Haus oder in die Eigentumswohnung. Die vorzeitige Überweisung der Schlussrate würde ebenfalls als Abnahme ausgelegt.

Typische Baumängel und Mängelbeseitigung

junge Ingenieurin mit Plänenjunge Ingenieurin mit Plänen Einige Mängel sind häufiger zu finden als andere. Fehlerhafte Verarbeitung der Baumaterialien in Putz oder Mauerwerk die zu Rissen führt beispielsweise. Beim Einbau der Fenster können Fehler auftreten, z.B. können sie mit der Außenseite nach innen eingebaut worden sein. Beim Dach könnte das falsche Dämmmaterial eingesetzt worden sein. Ein grober Fehler sind auch fehlerhaft gesetzte Dehnungsfugen, die im Estrich zu Rissen führen. Feuchte Mauern können auch durch eine falsch eingebaute Lüftungsanlage verursacht werden. Können Fragen geklärt werden, weil der Bauherr in ständigem Kontakt mit den Bauarbeitern ist, führt dies zur Fehlerminimierung.

Auf einiges sollte der Bauherr achten, wenn er auf einen Baumängel stößt.

Arbeiten an HolzständernArbeiten an Holzständern Auf keinen Fall sollte man selbst versuchen den Fehler zu beheben! Stattdessen sollte der Mängel mit einem Foto als Beweismaterial festgehalten werden. Anschließend muss dann eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung erfolgen. Bis der Mängel behoben ist, darf der Bauherr die Zahlung der Handwerkerrechnung aussetzen bis etwa zur zweifachen Höhe, die den Mängelbeseitigungskosten entsprechen. Verstreicht die Frist ohne Reparatur so muss eine Nachfrist gesetzt werden. Nützt der Handwerker auch diese zweite Fristsetzung nicht zur Behebung des Mängels, so kann der Bauherr vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und einen anderen Handwerker mit der Erledigung beauftragen. Bei einem Bauvorhaben geht es immer um viel Geld, deshalb sollte jeder Bauherr die Verträge im Vorfeld von einem Anwalt prüfen lassen, der sich auf Baurecht spezialisiert hat. Die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Baurecht in Berlin Mitte über anwaltssuche.de ist unverbindlich und kostenfrei.

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