Rechtsanwalt für Baurecht in Dortmund Eving
Anwaltssozietät Tigges & Sevis
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht · Fachanwalt für Familienrecht
Heiliger Weg 8-10, 44135 Dortmund
Jörg Tigges – Ihr Fachanwalt für Strafrecht & Familienrecht. Guten Tag! Schön dass sich für meine Profilseite interessieren. Sie suchen rechtlichen Beistand in einer Strafsache? Sie befinden sich im Ermittlungsverfahren, der Hauptverhandlung, in Revision oder in Untersuchungshaft? Ganz gleich ob Umwelt-, Wirtschafts-, Jugend- oder Steuerstrafrecht, ich biete Ihnen die Strafverteidigung, die Sie benötigen. Rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir. Ich freue mich auf unsere Zusammenarbeit. Meine Laufbahn und die Rechtsgebiete, in denen ich Sie unterstütze. Ich bin in Dortmund geboren und besuchte die Ruhr-Universität in Bochum für mein Studium der Rechtswissenschaften. Anschließend war ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter ebendieser Universität angestellt und seit 1996 Privatdozent für Strafrecht und Strafprozessrecht. Mein Referendariat legte ich am Landgericht Dortmund ab. Seit 1995 bin ich selbstständiger Rechtsanwalt in Dortmund. Ich bin Mitglied im DAV und der Arbeitsgemeinschaft für Strafrecht sowie Familienrecht. Im Dortmunder Anwaltverein bin ich Teil des Strafverteidiger-Notdienstes. Ich berate in ...mehr
privates und öffentliches Baurecht
Unterschrift Bauvertrag Das Baurecht ist vor allem im BauGB zu finden. Jedoch auch das BGB ist zu beachten und noch einige andere Gesetze und Verordnungen. Das Baurecht unterscheidet das öffentliche Baurecht und das private Baurecht. Das öffentliche Baurecht klärt ob, wo und unter welchen Bedingungen gebaut werden kann. Geregelt sind die Bestimmungen des öffentlichen Baurechts im Baugesetzbuch. Der Gemeinde obliegt lt. Baurechtsgesetz die Bauleitplanung und die Pflicht einen Flächennutzungsplan anzufertigen. Der Flächennutzungsplan ist wichtig, da er künftige bauliche Planungen darlegt, wie etwa den Bau eines neuen Einkaufszentrums oder eines Wohngebietes. Die Erschließung eines Neubaugebietes durch die Gemeinde ist auch eine gesetzliche Regelung. Die Kosten teilt sich die Gemeinde jedoch mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer. Dann gibt es auch Sondervorschriften über die Sanierung von Städten und besonders auch deren alter Stadtkerne. Jeder Bau muss von der Bauaufsichtsbehörde vorher genehmigt werden und nach Fertigstellung abgenommen werden. Manchmal verweigert die Gemeinde auch die Erteilung der Baugenehmigung. Um sich langwierige und aussichtslose Streitereien zu ersparen ist es ratsam sich den kompetenten Rat eines Anwalts für Baurecht einzuholen.
Was muss beim Bau des Eigenheims beachtet werden?
Schlüssel hängen an einem Schlüsselboard Der Bauplan wurde genehmigt und es geht im Weiteren hauptsächlich um privates Baurecht. Das private Baurecht umfasst die Verträge die der Bauherr mit den unterschiedlichen Gewerken schließt. Der Architektenvertrag ist unbedingt genau zu lesen und zu prüfen, um möglicherweise nachteilige Abmachungen auszuschließen. Einer Leistungsbeschreibung sollte bei Verträgen immer besonders viel Aufmerksamkeit gebühren, denn Ungenauigkeit kann hier schnell zu Unstimmigkeiten führen. Auch die Heizung, elektrische Anlagen, oder die Wärmedämmung, all dies kann einen Bauherrn schnell verzweifeln lassen, wenn es falsch geliefert oder fehlerhaft eingebaut wird. Häufig kommt es auch vor, dass die ausführende Baufirma die Leistungen überhaupt nicht erbringt oder erbringen kann, da sie nicht mehr liquide ist. Treten Probleme am Bau auf, führt dies fast unweigerlich zu einer Bauverzögerung und weiteren kostspieligen Konsequenzen. Gezielte Unterstützung kann hier von einem Anwalt für Baurecht in Dortmund Eving kommen.
Was ist bei der Bauabnahme zu beachten?
Architekt und Bauherr lesen in einem Bauplan Die Bauabnahme beschließt, durch eine gemeinsame Begehung, ein Bauprojekt. Rechtlich gesehen hat dies entscheidende Folgen. Der Bauherr erkennt damit die Leistung als erbracht an und die Beweislast für Mängel liegt nun bei ihm. Die Gewährleistungsfrist der Baufirma von 5 Jahren für versteckte Mängel beginnt. Auch der Gefahrenübergang tritt ein und der Eigentümer trägt nun die Verantwortung.
Informationen über Baumängel und das Abnahmeprotokoll
eine Bauinspekteurin fertigt ein Protokoll an Von Baumängeln spricht man, wenn vertraglich vereinbarte Arbeit nicht oder nur fehlerhaft ausgeführt wurde. Auf keinen Fall darf eine Bauabnahme unterzeichnet werden, wenn man mit dem Bauergebnis nicht zufrieden ist. Aus diesem Grund ist es ratsam ein Abnahmeprotokoll zu erstellen und auszufüllen. Vorgefundene Mängel können hier möglichst genau beschrieben werden. Es gibt keine Vorschriften wie ein Abnahmeprotokoll auszusehen hat.
Unbedingt sollten jedoch folgende Informationen enthalten sein:
- Die Teilnehmer der Begehung
- Datum und Ort der Bauabnahme
- Name des Bauherrn
- Adresse der Baustelle
- Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
- Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
- Beginn und Fertigstellung der Leistung
- die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
- Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
- eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
- die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn
Bausachverständiger unterstützt den Bauherren
Bausachverständige erstellen ein Gutachten Auf der sicheren Seite ist man mit der Unterstützung durch einen Bausachverständigen. Wenn nicht klar ist ob etwas mangelhaft ausgeführt wurde, so ist dies unbedingt auch in der Liste aufzuführen. Ein Sachverständiger kann dann zu einem späteren Zeitpunkt seine fachmännische Einschätzung abgeben. Frühere Abnahmen werden notwendig für alle Arbeiten, die bei der Endabnahme nicht mehr sichtbar sind, wie Kabel oder Rohre. Am besten werden sie also direkt nach ihrer Fertigstellung abgenommen. Als abgenommen gilt ein Neubau übrigens auch wenn: Der Bauherr ignoriert die Ankündigung der Bauabnahme und erscheint auch nicht am Abnahmetermin. Das Haus wird vor der Abnahme bereits bezogen. Ein gewährtes Trinkgeld für die Handwerker oder die schon getätigte Überweisung der Schlussrate.
Häufige Baumängel und wie sie beseitigt werden können
junge Ingenieurin mit Plänen Es gibt klassische Baumängel, auf die man achten kann. Bei modernen Baustoffen muss die Verarbeitung genau eingehalten werden sonst führt dies schnell zu Rissen im Mauerwerk oder Putz. Der Einbau der Fenster ist nicht sorgfältig genug ausgeführt und wird zu Wasserschäden führen. Der Keller ist undicht durch Planungs- oder Materialfehler, oder das Dach ist für Feuchtigkeit anfällig wegen eines mangelhaft ausgeführten Dämmaufbaus. Im Estrich entstehen Risse durch falsch gesetzte Dehnungsfugen. Undichte Lüftungsanlagen bringen Feuchtigkeit ins Gemäuer. Ist der Bauherr auf der Baustelle oft präsent, so kann er durch seine Aufmerksamkeit viele Fehler vermeiden.
Wie muss der Bauherr handeln, wenn er einen Fehler entdeckt?
Austausch fehlerhafter Wandverkleidung Der Bauherr darf den Fehler unter keinen Umständen selbst beheben. Der erste Schritt ist die Dokumentation durch Fotos als Beweismaterial oder einem neutralen Zeugen wie einem Sachverständigen. Dann muss eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung per Einschreiben mit Rückschein an den zuständigen Handwerker oder das Bauunternehmen erfolgen. Der Handwerker muss damit rechnen, dass der Bauherr einen Teil der Rechnung erst nach Mängelbeseitigung begleichen wird. Verstreicht die Frist ungenützt, so ist eine Nachfrist festzusetzen. Kommt der Handwerker auch weiterhin seiner Pflicht zur Mängelbehebung nicht nach, kann der Bauherr die Vergütung mindern, oder unter Umständen auch ganz vom Vertrag zurücktreten. Ein von Ihnen beauftragter Anwalt für Baurecht nützt auch alternative Verfahren der Konfliktlösung, wie z.B. das Schiedsgericht, das Schiedsgutachten oder die Mediation. Nehmen Sie die Hilfe eines Anwaltes für Baurecht in Dortmund Eving in Anspruch.