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Den Rechtsanwalt für Baurecht in Düsseldorf Stadtbezirk 10 bei Anwaltssuche finden

Rechtsanwalt Urs Quadbeck Düsseldorf
Rechtsanwalt Urs Quadbeck
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht · Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Hüttenstraße 1, 40215 Düsseldorf
0211 - 95 95 41 – 0
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Urs Quadbeck, Ihr Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Düsseldorf. Als Fachanwalt bin ich auf alle juristischen Probleme rund um das Bau- und Architektenrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in und um Düsseldorf spezialisiert. Senden mir jederzeit eine Anfrage über das Kontaktformular auf meinem Profil, ich helfe Ihnen gern weiter! Meine Kompetenzen. Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit im März 2002 bin ich ausschließlich in Rechtsfragen rund um das Thema Immobilie tätig. Im Laufe dieser Jahre habe ich zahlreiche Großbauvorhaben begleitet, von Hotels, Bürogebäuden über Ärztehäuser bis hin zu großen Wohnungsbauprojekten. Durch diese langjährige Erfahrung bin ich in der Lage, die komplexen rechtlichen Auswirkungen bei Bauablaufstörungen umfassend zu beurteilen und gegebenenfalls zu antizipieren. Um Ihnen auch aus theoretischer Sicht stets einwandfreien Rat garantieren zu können, habe ich sowohl die Fachanwaltschaft für Bau- und Architektenrecht als auch die Fachanwaltschaft für Miet- und WEG-Recht erlangt. Meine Arbeitsweise. Neben Projektentwicklern und Bauträgern ...mehr
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Infos zu Anwälte Baurecht in Düsseldorf Stadtbezirk 10
Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Näheres zum Baurecht

Handschlag BauvertragHandschlag Bauvertrag Das Gesetz für Baurecht findet sich überwiegend im BauGB. Jedoch auch das BGB ist zu beachten und noch einige andere Gesetze und Verordnungen. Das Baurecht enthält öffentliche und private Baurechtgesetze. Das öffentliche Baurecht befasst sich mit allen Fragen des Bauplanungs- und des Bauordnungsrechts, hauptsächlich mit den Belangen, die am Anfang der Bauplanung stehen. Das Baugesetzbuch beinhält die allgemeinen gesetzlichen Regelungen des öffentlichen Baurechts. Darin ist festgelegt, dass die Bauleitplanung der Gemeinde obliegt, die einen Flächennutzungsplan zu erstellen hat. Der Flächennutzungsplan ist wichtig, da er künftige bauliche Planungen darlegt, wie etwa den Bau eines neuen Einkaufszentrums oder eines Wohngebietes. Gesetzlich geregelt ist auch die Verpflichtung der Gemeinde ein Neubaugebiet sachgerecht zu erschließen. Die Kosten teilt sich die Gemeinde jedoch mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer. Neben der Sanierung von alten Stadtvierteln regelt das Baugesetzbuch durch Sondervorschriften auch den Schutz der Landschaft an den Außengrenzen der Gemeinde. Jeder Bau muss von der Bauaufsichtsbehörde vorher genehmigt werden und nach Fertigstellung abgenommen werden. Wenn die Gemeinde die Baugenehmigung verweigert ist man oft ratlos. Um sich langwierige und aussichtslose Streitereien zu ersparen ist es ratsam sich den kompetenten Rat eines Anwalts für Baurecht einzuholen.

Wie geht es weiter wenn die behördliche Bauaufsicht den Bauplan genehmigt hat?

Schüssel mit Haus als Schlüsselanhänger auf einem ArchitektenplanSchüssel mit Haus als Schlüsselanhänger auf einem Architektenplan Die Behörde hat den Bau genehmigt, nun geht es vorwiegend um privates Baurecht. Unter das private Baurecht fallen nun alle Verträge des Bauherren mit den unterschiedlichen Gewerken. Der Architektenvertrag ist unbedingt genau zu lesen und zu prüfen, um möglicherweise nachteilige Abmachungen auszuschließen. Die Fallstricke in Verträgen sind umfangreich und auf die Leistungsbeschreibung sollte immer besonders geachtet werden. Während der Bauphase gibt es auch Gewerke die nicht leisten oder nur eine mangelhafte Arbeit ausführen. Immer wieder kommt es auch vor, dass eine Baufirma Insolvenz beantragen muss und überhaupt keine Arbeit oder Material mehr liefern kann. Läuft es am Bau nicht glatt, so hat dies schnell sehr weitreichende und kostenspielige Folgen. Holen Sie sich rechtzeitig den Rat eines versierten Anwalts für Baurecht in Düsseldorf Stadtbezirk 10 und vermeiden Sie damit noch größeren Schaden.

Was ist wichtig bei der Bauabnahme?

Baugutachter und Ingenieur machen eine BauabnahmeBaugutachter und Ingenieur machen eine Bauabnahme Die Bauabnahme an der ehemaligen Baustelle geschieht durch eine gemeinsame Begehung. Diese Bauabnahme hat weitreichende juristische Folgen. Die Unterschrift des Bauherrn bedingt nämlich die Umkehr der Beweislast, von nun an muss der Bauherr im Schadensfall beweisen, dass der Schaden ursächlich von der Baufirma verursacht wurde. Ab jetzt ist die Baufirma fünf Jahre lang in einer Gewährleistungspflicht. Es tritt auch der sogenannte Gefahrenübergang ein, was bedeutet, dass von nun an der Eigentümer selbst für z.B. Sturmschäden in der Verantwortung ist.

Die Baumängel und das Abnahmeprotokoll

eine Bauinspekteurin fertigt ein Protokoll aneine Bauinspekteurin fertigt ein Protokoll an Um einen Baumangel handelt es sich, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung oder Beschaffenheit der Anlage oder des Gebäudes nicht vollständig erbracht wurde, oder die zu erwartende Qualität, das Erscheinungsbild oder die Funktionalität nicht erreicht ist. Stellt man als Bauherr also Mängel fest oder ist etwas noch nicht fertiggestellt, so darf man die Abnahme nicht unterschreiben. Auf ein Abnahmeprotokoll darf aus diesem Grund nicht verzichtet werden. Dieses bietet die Möglichkeit alle Mängel oder noch nicht erbrachte Leistungen detailliert festzuhalten. Ein Abnahmeprotokoll ist formlos und auch handschriftlich gültig.

Unbedingt sollten jedoch folgende Informationen enthalten sein:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Bausachverständige

Gruppe von BausachverständigenGruppe von Bausachverständigen Auf der sicheren Seite ist man mit der Unterstützung durch einen Bausachverständigen. Ist dies nicht möglich, so nimmt man sicherheitshalber auch Dinge auf, bei denen man sich nicht sicher ist ob sie mangelhaft sind. So kann der Sachverständige auch noch zu einem späteren Zeitpunkt diese Punkte einschätzen. Kabel oder Rohre können bei der Endabnahme nicht mehr kontrolliert werden, da sie unter dem Estrich oder dem Putz verborgen sind. Deshalb sollte es für diese Gewerke unbedingt direkt nach Beendigung ihrer Arbeit eine gesonderte Abnahme geben. Folgende Handlungen führen unabsichtlich zur Abnahme: Der Bauherr ignoriert die Ankündigung der Bauabnahme und erscheint auch nicht am Abnahmetermin. Der Bezug des Neubaus vor der Abnahme. Das Überweisen der Schlussrate, oder auch Trinkgeld für die Handwerker wird als Anerkennung der Leistung gewertet.

Welche Mängel treten auf und wie kann eine Mängelbeseitigung aussehen

Bauarbeiter bei der Herstellung von OrtbetonBauarbeiter bei der Herstellung von Ortbeton Einige Mängel sind häufiger zu finden als andere. Bei modernen Baustoffen muss die Verarbeitung genau eingehalten werden sonst führt dies schnell zu Rissen im Mauerwerk oder Putz. Der Einbau der Fenster wurde nachlässig ausgeführt oder sie wurden verkehrt, also z. B. die Innen- und Außenseite verwechselt, eingebaut. Der Keller ist undicht, weil Fehler bei der Verarbeitung der Materialien gemacht wurden. Risse im Estrich entstehen vor allem durch Dehnungsfugen, die nicht nach den Regeln der Kunst ausgeführt wurden. Wird die Lüftungsanlage nicht ordentlich eingebaut, so kann dies zu Feuchtigkeit in den Wänden führen. Können Fragen geklärt werden, weil der Bauherr in ständigem Kontakt mit den Bauarbeitern ist, führt dies zur Fehlerminimierung.

Wie muss der Bauherr handeln, wenn er einen Fehler entdeckt?

Arbeiten an HolzständernArbeiten an Holzständern Der Baumangel darf nicht vom Bauherrn selbst repariert werden! Halten Sie den Mängel durch ein Foto fest, oder holen Sie sich einen neutralen Zeugen hinzu. Dann muss eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung per Einschreiben mit Rückschein an den zuständigen Handwerker oder das Bauunternehmen erfolgen. Die Bezahlung der Arbeitsleistung darf in angemessener Höhe ausgesetzt werden. Nützt der Handwerker die erste Frist nicht, so ist ihm eine Nachfrist zu setzen. Bleibt der Handwerker oder das Bauunternehmen die Leistung immer noch schuldig, so kann nun ein Teil der Vergütung einbehalten werden und ein anderer Handwerker an seiner statt mit der Fertigstellung beauftragt werden. Da am Bau viele Gewerke beteiligt sind, bis hin zu Subunternehmen ist es häufig schwer den Verantwortlichen für Baumängel auszumachen und es ist ratsam sich frühzeitig Hilfe durch einen Anwalt für Baurecht zu holen. Die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Baurecht in Düsseldorf Stadtbezirk 10 über anwaltssuche.de ist unverbindlich und kostenfrei.

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