Rechtsanwälte für Baurecht in Gundelsheim auf Anwaltssuche finden
Manfred Deinlein, Ihr Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Bau- und Architektenrecht in Bamberg . In Angelegenheiten des Miet- und Wohnungseigentumsrechts stehe ich Ihnen ebenso erfahren und kompetent als Fachanwalt zur Seite wie im Baurecht- und Architektenrecht. Ich unterstütze Sie dabei, die bestmögliche Lösung für Ihr rechtliches Problem zu finden! Zu den üblichen Bürozeiten erreichen Sie mich am besten telefonisch in meiner Kanzlei (Telefonnummer gleich rechts). Sollten Sie mich nicht antreffen, senden Sie mir doch eine Nachricht über das Kontaktformular auf meinem Profil und hinterlassen Sie eine Telefonnummer, unter der ich Sie zurückrufen kann. Ich melde mich umgehend! Wie kommen wir am besten zusammen?. Es hat sich in der Praxis als sinnvoll erwiesen, bei einem ersten Termin ausführlich über Ihr rechtliches Anliegen zu sprechen. Dabei kann ich mir ein präzises Bild machen, mich gründlich mit dem Fall auseinandersetzen und gemeinsam mit Ihnen erste mögliche Lösungsansätze skizzieren. Ideal wäre es, wenn ...mehr
Näheres zum Baurecht
Übergabe eines Schlüssel nach Baufertigstellung Im Baugesetzbuch findet man die meisten relevanten Gesetzestexte rund ums Bauen. Jedoch auch das BGB ist zu beachten und noch einige andere Gesetze und Verordnungen. Das Baurecht wird in zwei Bereiche aufgeteilt, dem öffentlichen und dem privaten Baurecht. Das öffentliche Baurecht umfasst die Bereiche Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht und Einschränkungen der Baufreiheit. Das Baugesetzbuch beinhält die allgemeinen gesetzlichen Regelungen des öffentlichen Baurechts. Hierin ist u.a. die Bauleitplanung durch die Gemeinde geregelt und die Notwendigkeit einen Flächennutzungsplan aufzustellen. Im Flächennutzungsplan wird dargestellt, wo die Gemeinde z.B. Grünflächen, Wohn- oder Industriegebiete ausweisen will. Auch die Erschließung, also der Straßenbau, des Neubaugebietes obliegt der Gemeinde. Allerdings werden die Grundstückseigentümer an den anfallenden Kosten beteiligt. Sondervorschriften im Baugesetzbuch dienen durch Sanierung dem Erhalt und Schutz historischer Stadtviertel. Jeder Bau muss von der Bauaufsichtsbehörde vorher genehmigt werden und nach Fertigstellung abgenommen werden. Welche Schritte kann man unternehmen, wenn man die Baugenehmigung der Gemeinde nicht erhält? Holen Sie sich schnellstmöglich den versierten Rat eines Anwaltes für Baurecht.
Was muss beim Bau des Eigenheims beachtet werden?
Schlüssel hängen an einem Schlüsselboard Wenn mit der Bauaufsicht erst einmal geregelt ist, was auf dem Grundstück gebaut werden darf, geht es um das private Baurecht. Das private Baurecht umfasst die Verträge die der Bauherr mit den unterschiedlichen Gewerken schließt. Einer genauen Überprüfung sollte der Bauherr besonders der Architektenvertrag unterziehen, denn diverse Details können ihn viele tausende Euro kosten. Die Fallstricke in Verträgen sind umfangreich und auf die Leistungsbeschreibung sollte immer besonders geachtet werden. Leistet ein Gewerk keine oder nur mangelhafte Arbeit, so wirkt sich das negativ auf alle nachfolgenden Gewerke aus. Manchmal muss eine Baufirma während des Baus auch Insolvenz beantragen und liefert überhaupt nicht mehr. Probleme während der Bauphase bringen nicht nur Ärger sie ziehen meist den Bau des Hauses beträchtlich in die Länge. Fachkundigen Rat bekommt man in diesen verfahrenen Situationen vom erfahrenen Anwalt für Baurecht in Gundelsheim.
Das Wichtigste über die Bauabnahme
Gespräch während einer Bauabnahme Die Bauabnahme steht am Ende der Bauarbeiten und der Bauherr bestätigt dem Vertragspartner, bei erfolgreicher Abnahme, die Erfüllung des Vertrages. Die rechtlichen Auswirkungen sind erheblich. Die erbrachten Leistungen werden anerkannt und die Beweislast für Mängel liegt von nun an beim Bauherrn. Die Gewährleistungsfrist von fünf Jahren beginnt ab dem Moment der Unterschrift. Es tritt auch der sogenannte Gefahrenübergang ein, was bedeutet, dass von nun an der Eigentümer selbst für z.B. Sturmschäden in der Verantwortung ist.
Baumängel und Abnahmeprotokoll
Prüferin und Polier besprechen Baumängel Von Baumängeln spricht man, wenn vertraglich vereinbarte Arbeit nicht oder nur fehlerhaft ausgeführt wurde. Findet man einen Baumängel, darf man die Bauabnahme nicht unterschreiben. Deshalb ist ein Abnahmeprotokoll unumgänglich. In diesem Protokoll werden alle Mängel niedergeschrieben und am besten auch fotografisch festgehalten. Ein Abnahmeprotokoll kann auch handschriftlich erstellt werden.
Unbedingt sollten jedoch folgende Informationen enthalten sein:
- Die Teilnehmer der Begehung
- Datum und Ort der Bauabnahme
- Name des Bauherrn
- Adresse der Baustelle
- Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
- Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
- Beginn und Fertigstellung der Leistung
- die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
- Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
- eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
- die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn
Bausachverständige für bebaute Grundstücke
Beratung durch Sachverständige Ein hinzugezogener Bausachverständiger erhöht die Sicherheit keine Mängel zu übersehen. Ist dies nicht möglich, so nimmt man sicherheitshalber auch Dinge auf, bei denen man sich nicht sicher ist ob sie mangelhaft sind. So kann der Sachverständige auch noch zu einem späteren Zeitpunkt diese Punkte einschätzen. Alle Arbeiten, die später Unterputz liegen oder aus anderen Gründen nicht mehr sichtbar sind, sollten gesondert kontrolliert und abgenommen werden. In diesen Fällen sollte deshalb eine Abnahme sofort nach der Fertigstellung der jeweiligen Leistung erfolgen. Das Haus gilt in folgenden Fällen auch ohne Bauabnahme als abgenommen: Der Bauherr ignoriert die Ankündigung der Bauabnahme und erscheint auch nicht am Abnahmetermin. Der bereits vor Abnahme erfolgte Einzug ins Haus oder in die Eigentumswohnung. Die Schlussrate wurde bereits vor Abnahme überwiesen.
Häufige Mängel am Bau und deren Beseitigung
Gruppenbild von Bauingenieuren Einige Mängel sind häufiger zu finden als andere. Bei modernen Baustoffen muss die Verarbeitung genau eingehalten werden sonst führt dies schnell zu Rissen im Mauerwerk oder Putz. Beim Einbau der Fenster können Fehler auftreten, z.B. können sie mit der Außenseite nach innen eingebaut worden sein. Das Dach kann fehlerhaft abgedichtet worden sein und Feuchtigkeit dringt ein oder es isoliert nicht richtig. Sind die Dehnungsfugen im Estrich nicht fachgerecht ausgeführt, führt auch dies zu Rissen. Feuchte Mauern können auch durch eine falsch eingebaute Lüftungsanlage verursacht werden. Manch einer dieser Mängel kann durch viel Präsenz eines aufmerksamen Bauherrn auf der Baustelle vermieden werden.
Bei Baumängeln gibt es einige Dinge, die zu beachten sind.
Demontage fehlerhafter Deckenpanele Lassen Sie sich nicht verleiten, den Fehler selbst zu reparieren! Stattdessen sollte der Mängel als Beweismaterial fotografiert werden. Per Einschreiben ist dann eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung an den zuständigen Handwerker oder das Bauunternehmen zu stellen. Bis der Mängel behoben ist, darf der Bauherr die Zahlung der Handwerkerrechnung aussetzen bis etwa zur zweifachen Höhe, die den Mängelbeseitigungskosten entsprechen. Verstreicht die Frist ohne Reparatur so muss eine Nachfrist gesetzt werden. Ist der Schaden dann noch immer nicht behoben, darf der Bauherr einen anderen Handwerker mit der Mängelbehebung beauftragen, die Vergütung mindern oder ganz vom Vertrag zurücktreten. Aus vielen Gründen ist es für alle am Bau Beteiligten ganz besonders wichtig, hieb- und stichfeste Verträge und Vereinbarungen mit Hilfe eines Rechtsanwalts bzw. Fachanwalts für Baurecht abzuschließen. Nehmen Sie die Hilfe eines Anwaltes für Baurecht in Gundelsheim in Anspruch.