Einen Anwalt für Baurecht in Solingen auf Anwaltssuche finden
Kirschner Rechtsanwalt
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Höhscheider Straße 116, 42699 Solingen
Karl Robert Kirschner, Ihr Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht in Solingen. Wenn Sie rechtlichen Beistand im Baurecht oder Architektenrecht benötigen, dann würde ich Sie sehr gern zu einem persönlichen Gespräch in meine Solinger Kanzlei einladen. Meine Kompetenzen. Seit meiner Zulassung zum Rechtsanwalt im Jahr 1980 arbeite ich als selbstständiger Rechtsanwalt. Im Jahr 2004 erwarb ich als einer der Ersten die Qualifikation als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. So arbeite ich für Sie. Eine qualifizierte Beratung sowie eine kompetente Vertretung Ihrer Interessen haben für mich oberste Priorität. Egal ob Sie Ihre Angelegenheiten außergerichtlich oder vor Gericht klären wollen, ich stehe Ihnen jeder Zeit als Ihr Anwalt zur Seite. Dabei stehen für mich Ihre Vorgaben und wirtschaftlichen Interessen im Vordergrund. Natürlich stecken wir dabei auch den finanziellen Rahmen ab. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, prüfe ich auch gern eine Kostenübernahme für Sie. Meine Spezialisierung auf Architektenrecht und Baurecht. Ich bin seit über 25 ...mehr
privates und öffentliches Baurecht
Unterschrift Bauvertrag Das Baurecht ist vor allem im BauGB zu finden. Aber es gibt noch einige weitere Gesetze die beim Bauen zu berücksichtigen sind, so z.B. das BGB und auch Verordnungen über die Sicherheit am Bau (BaustellV, BauFordSiG). Das Baurecht unterscheidet das öffentliche Baurecht und das private Baurecht. Das öffentliche Baurecht befasst sich mit allen Fragen des Bauplanungs- und des Bauordnungsrechts, hauptsächlich mit den Belangen, die am Anfang der Bauplanung stehen. Geregelt sind die Bestimmungen des öffentlichen Baurechts im Baugesetzbuch. Ein Schwerpunkt des Baurechts ist die Bauleitplanung und die Erstellung eines Flächennutzungsplanes durch die Gemeinde. In diesem Flächennutzungsplan kann man geplante Industrie- und Wohngebiete einsehen, genauso wie Grünflächen oder Einkaufszentren. Gesetzlich geregelt ist auch die Verpflichtung der Gemeinde ein Neubaugebiet sachgerecht zu erschließen. Zu tragen sind die dadurch entstehenden Kosten aber nicht allein von der Gemeinde, auch der begünstigte Grundstückseigentümer muss sich beteiligen. Das Baugesetzbuch hat auch Sondervorschriften um schützenswerte Gebäude bis hin zu ganzen Stadtvierteln zu erhalten. Vor dem Bau muss der Bauplan bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht und von ihr genehmigt werden. Wie kann man sich wehren, wenn die Gemeinde die Baugenehmigung verweigert? Ein Anwalt für Baurecht hilft Ihnen bei der Baurechtsschaffung und Baurechtsdurchsetzung.
Die Baugenehmigung ist erteilt, was nun?
ein Schlüsselbund mit schwarzen Schlüsseln Der Bauplan wurde genehmigt und es geht im Weiteren hauptsächlich um privates Baurecht. Das private Baurecht regelt alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Parteien. Die Gestaltung des Architektenvertrages lässt einen großen Spielraum und Bauherren sollten die Details kennen. Für alle Gewerke gilt jedoch generell, auf die Leistungsbeschreibung in Verträgen genau zu achten. Manchmal liefern Gewerke auch falsche Produkte wie Fenster oder Türen und der Bauherr kommt in Bedrängnis. Immer wieder es auch vor, dass eine Baufirma die Leistungen nicht erbringen kann, da sie nicht mehr liquide ist. Läuft es am Bau nicht glatt, so hat dies schnell sehr weitreichende und kostenspielige Folgen. Holen Sie sich rechtzeitig den Rat eines versierten Anwalts für Baurecht in Solingen und vermeiden Sie damit noch größeren Schaden.
Auf was bei der Bauabnahme geachtet werden muss
öffentliche Bauabnahme mit zwei Bauingenieuren Ist die Baustelle beendet, wird eine gemeinsame Begehung vereinbart an deren Ende der Bauherr die Bauabnahme unterschreibt, wenn er keine Mängel feststellt. Aus juristischer Sicht ist diese Bauabnahme ein entscheidender Schritt. Mit der Unterschrift erkennt der Bauherr die Leistungen als erbracht an und die Beweislast kehrt sich um. Ab jetzt ist die Baufirma fünf Jahre lang in einer Gewährleistungspflicht. Schäden die dem Gebäude neu entstehen, etwa durch Sturm, sind nun im Verantwortungsbereich des Eigentümers.
Baumängel und Abnahmeprotokoll
Bauinspektor nimmt Baumängel auf Ein Baumangel liegt dann vor, wenn eine Arbeit garnicht, nicht richtig oder nicht vollständig erfolgte. Findet man einen Baumängel, darf man die Bauabnahme nicht unterschreiben. Ein Abnahmeprotokoll ist aus diesem Grund sehr wichtig. Vorgefundene Mängel können hier möglichst genau beschrieben werden. Das Abnahmeprotokoll muss keiner Form entsprechen.
Folgende Punkte sind wichtig:
- Die Teilnehmer der Begehung
- Datum und Ort der Bauabnahme
- Name des Bauherrn
- Adresse der Baustelle
- Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
- Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
- Beginn und Fertigstellung der Leistung
- die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
- Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
- eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
- die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn
Bausachverständige für bebaute Grundstücke
Sachverständige mit Bauhelm Durch einen anwesenden Bausachverständigen kann die Sicherheit, alle vorhandenen Mängel zuverlässig zu erkennen, erhöht werden. Ist dies nicht möglich, so nimmt man sicherheitshalber auch Dinge auf, bei denen man sich nicht sicher ist ob sie mangelhaft sind. So vergibt man die Chance auf Mängelrüge nicht und ein Sachverständiger kann später beurteilen ob ein Mängel vorliegt. Frühere Abnahmen werden notwendig für alle Arbeiten, die bei der Endabnahme nicht mehr sichtbar sind, wie Kabel oder Rohre. Der richtige Zeitpunkt für diese separaten Abnahmen sollte deshalb immer möglichst zeitnah zu deren Fertigstellung erfolgen. Als Abnahme gelten auch folgende Handlungen: Der Bauherr reagiert nicht auf die Ankündigung der Bauabnahme und erscheint auch nicht zum Termin. Das Haus wird vor der Abnahme bereits bezogen. Die vorzeitige Überweisung der Schlussrate würde ebenfalls als Abnahme ausgelegt.
Häufige Baumängel und wie sie beseitigt werden können
Bauarbeiter bei der Herstellung von Ortbeton Viele Baumängel treten immer wieder auf. So z.B. Risse im Mauerwerk oder im Putz z.B. durch fehlerhafte Verarbeitung. Die Fenster können falsch montiert worden sein, denn es gibt eine Außen- und eine Innenseite der Fenster. Der Keller ist undicht durch Planungs- oder Materialfehler, oder das Dach ist für Feuchtigkeit anfällig wegen eines mangelhaft ausgeführten Dämmaufbaus. Ein grober Fehler sind auch fehlerhaft gesetzte Dehnungsfugen, die im Estrich zu Rissen führen. Undichte Lüftungsanlagen bringen Feuchtigkeit ins Gemäuer. Ist der Bauherr auf der Baustelle oft präsent, so kann er durch seine Aufmerksamkeit viele Fehler vermeiden.
Wie geht man nun als Bauherr vor wenn man einen Baumängel entdeckt?
Austausch eines Heizkörpers durch Fachpersonal Auf keinen Fall sollte man selbst versuchen den Fehler zu beheben! Fotos sind wichtig um den Mängel zu dokumentieren. Als nächstes muss eine Mängelrüge an den Handwerker in schriftlicher Form mit Fristsetzung und per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Die Bezahlung der Arbeitsleistung darf in angemessener Höhe ausgesetzt werden. Nützt der Handwerker die erste Frist nicht, so ist ihm eine Nachfrist zu setzen. Verstreicht diese Frist wieder ungenutzt, darf der Bauherr vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und einen anderen Handwerker mit der Mängelbeseitigung beauftragen. Vermeiden Sie, dass Ihnen Fehler, fehlerhafte oder nicht erbrachte Leistungen in der Bauausführung schlaflose Nächte bereiten und holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Baurecht. Nützen Sie mit anwaltsuche.de die kostenfreie Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt für Baurecht in Solingen