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Anwaltssuche für Baurecht in Vaterstetten

Rechtsanwalt Markus Rieder München
Rechtsanwalt Markus Rieder
Markus Rieder, Rechtsanwalt, Kanzlei für Bau | Immobilien | Erbrecht
Rechtsanwalt · Fachanwalt für · Bau- und Architektenrecht
Hohenzollernstraße 112, 80796 München
089 - 55 29 715 0
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Markus Rieder, Ihr Fachanwalt für Bau-und Architektenrecht in München. Sie haben eine Rechtsfrage im Bau- und/oder Architektenrecht? Als Fachanwalt kann ich Sie mit meinen Spezialkenntnissen bestmöglich betreuen und vertreten. Wenn Sie möchten, können Sie ganz bequem über das Kontaktformular auf meinem Profil in der rechten Spalte einen Termin vereinbaren. Ich freue mich auf Ihre Nachricht! Meine Kompetenzen als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Seit 1998 bin ich als Rechtsanwalt tätig und arbeite fast ausschließlich im Bereich Bau- und Architektenrecht. Ich habe erfolgreich die Lehrgänge zum Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse absolviert, die für das Führen der Bezeichnung »Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht« erforderlich sind. Durch meine langjährige Erfahrung ist es mir möglich, Sie umfassend zu beraten. Sie finden in mir einen kompetenten Ansprechpartner. Durch meine Spezialisierung und beständige Weiterbildung bin ich immer auf dem aktuellsten Wissenstand und erreiche effiziente und erfolgreiche Ergebnisse. Ausführlichere Informationen zu meiner Tätigkeit finden Sie auch auf ...mehr
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Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Das Baurecht

Übergabe eines Schlüssel nach BaufertigstellungÜbergabe eines Schlüssel nach Baufertigstellung Im Baurecht kommen neben dem BauGB viele weitere Gesetzestexte zur Anwendung. Es gibt jedoch noch einige andere Gesetze, die zu beachten sind, z.B. das BGB oder die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grungstücke oder die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Das Baurecht wird in privates und öffentliches Baurecht unterteilt. Das öffentliche Baurecht klärt ob, wo und unter welchen Bedingungen gebaut werden kann. Allgemeine Regelungen zum öffentlichen Baurecht findet man im Baugesetzbuch. Der Gemeinde obliegt lt. Baurechtsgesetz die Bauleitplanung und die Pflicht einen Flächennutzungsplan anzufertigen. In diesem Flächennutzungsplan kann man geplante Industrie- und Wohngebiete einsehen, genauso wie Grünflächen oder Einkaufszentren. Die Gemeinde ist auch gesetzlich verpflichtet ein Neubaugebiet sachgerecht zu erschließen. Zu tragen sind die dadurch entstehenden Kosten aber nicht allein von der Gemeinde, auch der begünstigte Grundstückseigentümer muss sich beteiligen. Neben der Sanierung von alten Stadtvierteln regelt das Baugesetzbuch durch Sondervorschriften auch den Schutz der Landschaft an den Außengrenzen der Gemeinde. Auf die Einhaltung der allgemeinen Bauvorschriften achtet die Bauaufsichtsbehörde, der vor Baubeginn der Bauplan vorgelegt werden muss. Wie kann man sich wehren, wenn die Gemeinde die Baugenehmigung verweigert? Um sich langwierige und aussichtslose Streitereien zu ersparen ist es ratsam sich den kompetenten Rat eines Anwalts für Baurecht einzuholen.

Die Baugenehmigung ist erteilt, was nun?

ein Mann hält einen Schlüssel in Nahaufnahmeein Mann hält einen Schlüssel in Nahaufnahme Wenn die Gemeinde den Bauplan abgesegnet hat geht es im privaten Baurecht weiter. Unter das private Baurecht fallen nun alle Verträge des Bauherren mit den unterschiedlichen Gewerken. Fehlinterpretiert werden können leicht die Architektenverträge und der Bauherr sieht sich mit ungeahnten Kosten konfrontiert. Häufig führt eine unklare oder missverständliche Leistungsbeschreibung in Verträgen und Vertragsklauseln zu Ärger und Streit. Leistet ein Gewerk keine oder nur mangelhafte Arbeit, so wirkt sich das negativ auf alle nachfolgenden Gewerke aus. Immer wieder kommt es auch vor, dass eine Baufirma Insolvenz beantragen muss und überhaupt keine Arbeit oder Material mehr liefern kann. Schwierigkeiten am Bau führen eigentlich immer zu Verzögerungen der Fertigstellung des Bauvorhabens. Fachkundigen Rat bekommt man in diesen verfahrenen Situationen vom erfahrenen Anwalt für Baurecht in Vaterstetten.

Das Wichtigste über die Bauabnahme

Baugutachter und Ingenieur machen eine BauabnahmeBaugutachter und Ingenieur machen eine Bauabnahme Ist die Baustelle beendet, wird eine gemeinsame Begehung vereinbart an deren Ende der Bauherr die Bauabnahme unterschreibt, wenn er keine Mängel feststellt. Diese Bauabnahme hat weitreichende juristische Folgen. Die Unterschrift des Bauherrn bedingt nämlich die Umkehr der Beweislast, von nun an muss der Bauherr im Schadensfall beweisen, dass der Schaden ursächlich von der Baufirma verursacht wurde. Die Gewährleistungsfrist der Baufirma von 5 Jahren für versteckte Mängel beginnt. Auch bei Schäden, etwa durch Sturm, trägt nun der Eigentümer die Gefahr.

Über Baumängel und das Abnahmeprotokoll

Prüferin deutet auf Mängel an der BaustellePrüferin deutet auf Mängel an der Baustelle Von Baumängeln spricht man, wenn vertraglich vereinbarte Arbeit nicht oder nur fehlerhaft ausgeführt wurde. Unterzeichnen Sie keine Bauabnahme, wenn Mängel festgestellt wurden. Ein Abnahmeprotokoll ist aus diesem Grund sehr wichtig. Mängel und noch nicht erbrachte Leistungen werden hier festgehalten. Ein Abnahmeprotokoll kann auch handschriftlich erstellt werden.

Jedoch sollten folgende Punkte enthalten sein:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Bausachverständige

Gruppe von BausachverständigenGruppe von Bausachverständigen Ein hinzugezogener Bausachverständiger erhöht die Sicherheit keine Mängel zu übersehen. Zur Sicherheit sollten auch Dinge aufgenommen werden, bei denen nicht klar ist, ob es sich tatsächlich um einen Mängel handelt. Bei Unklarheiten nimmt man diese Punkte auf jeden Fall mit in die Mängelliste auf, um sie von einem Sachverständigen prüfen zu lassen. Kabel oder Rohre können bei der Endabnahme nicht mehr kontrolliert werden, da sie unter dem Estrich oder dem Putz verborgen sind. Deshalb sollte es für diese Gewerke unbedingt direkt nach Beendigung ihrer Arbeit eine gesonderte Abnahme geben. Als Bauabnahme gelten auch folgende Handlungen: Der Bauherr antwortet weder auf die Ankündigung der Bauabnahme, noch erscheint er zum angekündigten Termin. Der Bauherr bezieht das Haus. Er überweist die Schlussrate oder zahlt den Handwerkern Trinkgeld!

Baupfusch – die häufigsten Mängel und ihre Beseitigung

großer Baukrangroßer Baukran Einige Mängel sind häufiger zu finden als andere. Bei modernen Baustoffen muss die Verarbeitung genau eingehalten werden sonst führt dies schnell zu Rissen im Mauerwerk oder Putz. Die Fenster können falsch montiert worden sein, denn es gibt eine Außen- und eine Innenseite der Fenster. Der Keller ist undicht, weil Fehler bei der Verarbeitung der Materialien gemacht wurden. Oder ein zu schnelles Trocknen des Estrichs führt zu Rissen. Über undichte Lüftungsanlagen könnte Feuchtigkeit ins Mauerwerk dringen. Manch einer dieser Mängel kann durch viel Präsenz eines aufmerksamen Bauherrn auf der Baustelle vermieden werden.

Wie geht man nun als Bauherr vor wenn man einen Baumängel entdeckt?

Bauarbeiter mit Bohrmaschine repariertBauarbeiter mit Bohrmaschine repariert Der Bauherr darf den Fehler unter keinen Umständen selbst beheben. Fotos des Mängels können als Beweismaterial dienen. Der nächste Schritt ist die schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung beim verantwortlichen Bauunternehmen. Diese ist durch Einschreiben mit Rückschein zuzustellen. Der Bauherr ist berechtigt einen Teil der Rechnung zurückzubehalten bis die Mängel zufriedenstellend beseitigt wurden. Der Handwerker hat Anspruch auf eine Nachfrist, wenn er den Schaden nicht innerhalb der gesetzten Frist beheben konnte. Als letzte Alternative bleibt dem Bauherrn, bei weiterer Leistungsverweigerung des Handwerkers, die Kürzung der Rechnung oder sogar der Rücktritt vom Vertrag und die Beauftragung eines anderen Handwerkers um den Mängel zu beheben. Vermeiden Sie, dass Ihnen Fehler, fehlerhafte oder nicht erbrachte Leistungen in der Bauausführung schlaflose Nächte bereiten und holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Baurecht. Darum unser Tipp, schnell und unverbindlich Rat holen bei einem Anwalt für Baurecht in Vaterstetten.

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